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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: grasschaf am 30. August 2019, 22:00

Titel: wohnsitzlos - als Konsequenz der Rundfunkbeitrags-Regelungen
Beitrag von: grasschaf am 30. August 2019, 22:00
Ab heute ist in meinem BPA keine Adresse mehr angegeben. Schafhaltung nach 25 J. zum Ende 2018 aufgegeben, Flächen, Tiere und techn. Gerät verkauft, Hof bzw. Wohnhaus vermietet. Werde mit Womo unterwegs sein. Postalische Erreichbarkeit durch Mieter gesichert (Vollmacht), elektronische sowieso.

Besonderheit:

1. Als Beisitzer im Gemeindevorstand meiner bisherigen Meldegemeinde muss mich der Bürgermeister alsbald entlassen, laut hessischer Gemeindeordnung (dies dürfte aber in allen anderen Bundesländern ähnlich sein) dürfen sich nur gemeldete, also eine Wohnung nutzende Bürger in ein politisches Amt der Gemeinde gewählt werden. Im Umkehrschluß darf kein Wohnsitzloser in einem Gemeindeparlament tätig sein. Eine Teilnahme an den Sitzungen wäre nach wie vor gesichert.

2. Am 8.9.2019 wird ein/e neue/r Landrätin/Landrat per Direktwahl von den Bürgern des Landkreises gewählt. Ich habe schon per Briefwahl meine bürgerliche Pflicht wahrgenommen. Wahlberechtigt sind aber nur Bürger, die im Kreis gemeldet sind. Da ich jetzt nicht mehr gemeldet bin, müsste mein Wahlbrief herausgesucht (was möglich ist) und vernichtet werden - ich darf jetzt nicht mehr am politischen Leben teilnehmen.
Aufgrund dessen werde ich aus der Partei, die mir die Möglichkeit der Mitarbeit in den gemeindlichen Gremien ermöglichte, austreten.

Ich bin einer der Kläger, der durch dieses Forum und Erkenntnisse bis zum Bundesverhassungsgericht geklagt hat, das Ergebnis ist ja bekannt. Getreu der philosophischen Erkenntnis: "Auch dem Schwächsten ist ein Stachel gegeben, sich zu wehren" blieb und bleibt mir durch die vollzogene Maßnahme nichts anderes übrig, um den Fängen des Beitragsschiß zu entkommen - wobei, ich bin gespannt, wie jetzt die ausstehenden Beträge seit der Umstellung eingeklagt werden sollen bzw. können.

Dies soll hier nicht zu ausschweifenden Diskussionen führen, ich werde mich je nach Vorfall erneut melden.
Titel: Re: wohnsitzlos - als Konsequenz der Rundfunkbeitrags-Regelungen
Beitrag von: muuhhhlli am 31. August 2019, 01:01
Darf ich Dich zu dem Vorgang etwas fragen. Ist Dir bekannt, wielange man denn in D oder im Schengener Raum (EU) ohne Meldeadresse bzw. mit welchem Pass/Dokument anerkannt man hier Leben darf? Postalische erreichbar ist doch keine Meldeadresse mit der ich meinem Aufenthaltsort nachweisen kann. Ohne Meldeadresse in der EU könnte man man bei polizeilichen Kontrollen auffällig werden bzw. diese Hampelmännchen finden nix mehr in Ihren Computer?
Titel: Re: wohnsitzlos - als Konsequenz der Rundfunkbeitrags-Regelungen
Beitrag von: grasschaf am 31. August 2019, 10:04
Soweit mir bekannt ist kennt das Melderecht keine Meldeadresse, nur eine Wohnadresse bzw. beides ist eines. Es wird nicht das dauerhafte Unterwegssein angenommen, sondern das dauerhafte Seßhaft sein. Wer länger als xxx Tage (es gibt unterschiedliche Angaben im Melde- und Finanzrecht) an einem Ort ist (auch Wohnmobilisten auf einem Campingplatz) muss sich anmelden!
Ohne Wohnadresse stehst du ziemlich alleine da: keine Zulassung eines Fahrzeuges, kein Schutzbrief beim ADAC oder anderen für die Fahrzeuge, kein Abschluß irgendwelcher Verträge, kurz: bei allen Vorgängen, in denen ein BPA vorgelegt werden muss und eine "Wohnadresse" erforderlich wird, hast du verloren.
Da der BPA in der Regel als Ausweisdokument (also als Nachweis dass du deutscher Staatsbürger bist) anerkannt wird kann auf einen Reisepass verzichtet werden. Ein Reisepass kommt ohne Adresse aus.
Polizeiliche Kontrollen: Solange du nicht in den Fahndungssystemen erfasst bist, dürfte es keine Probleme geben. Sollte aber die Landesrundfunkanstalt es schaffen, dich in das Fahndungssystem einzugeben, wird bei der erstbesten Kontrolle (Warum und wo?) die Festnahme erfolgen - was es ja schon gegeben hat.
Titel: Re: wohnsitzlos - als Konsequenz der Rundfunkbeitrags-Regelungen
Beitrag von: hankhug am 01. September 2019, 01:25
Willst Du nicht Deine Geschichte mal ARD und ZDF zum Dreh einer Dokumentation über Deine Motivation, Erfahrungen vor Verwaltungsgerichten/BVerfG sowie Deinen gezogenen Konsequenzen anbieten?

Als Rundfunkanstalten, die sich der Darstellung der Meinungsvielfalt verpflichtet sehen, müssten die dafür doch Feuer und Flamme sein?  8)
Titel: Re: wohnsitzlos - als Konsequenz der Rundfunkbeitrags-Regelungen
Beitrag von: grasschaf am 01. September 2019, 08:16
Ich vermute und unterstelle, dass da noch einiges auf mich zukommen wird. Ich werde berichten.
Titel: Re: wohnsitzlos - als Konsequenz der Rundfunkbeitrags-Regelungen
Beitrag von: Winston Smith am 01. September 2019, 11:30
"Ohne Meldeadresse in der EU könnte man bei polizeilichen Kontrollen auffällig werden...."

Nicht im UK oder Irland. Dort sind Begriffe wie "Personalausweis" oder "Einwohnermeldeamt" (noch) unbekannt. ."Melderecht" ist ein deutsches Unding, das nur zum Missbrauch führen kann, schon missbraucht wurde und immer weiter misbraucht wird.
Titel: Re: wohnsitzlos - als Konsequenz der Rundfunkbeitrags-Regelungen
Beitrag von: ope23 am 01. September 2019, 11:40
Es ist jedenfalls erlaubt, obdachlos zu sein, keine Meldepflicht zu haben und eine ladungsfähige Anschrift (Bahnhofsmission usw.) zu besitzen.

Es gibt in Schland keine Meldepflicht, die am Menschen klebt. Vermutlich nur noch deswegen, weil es mit EU-Recht kollidiert (s. den Post direkt vor diesem hier).

Wen's interessiert, ich fand das folgende interessant:

https://www.rehm-verlag.de/__STATIC__/newsletter/pass-ausweis-melderecht/2013/self/passausweismelderecht_nov2013_1518722272000.pdf (https://www.rehm-verlag.de/__STATIC__/newsletter/pass-ausweis-melderecht/2013/self/passausweismelderecht_nov2013_1518722272000.pdf)

Titel: Re: wohnsitzlos - als Konsequenz der Rundfunkbeitrags-Regelungen
Beitrag von: muuhhhlli am 01. September 2019, 15:14
Danke mal für deine Antwort
Ohne Meldeadresse in der EU könnte man man bei polizeilichen Kontrollen auffällig werden bzw. diese Hampelmännchen finden nix mehr in Ihren Computer?

Was ich in dem Zusammenhang noch anmerken möchte, im Zusammenhang mit dem jetzt kürzlich in Berlin stattgefundenen Mordfall. Da wird berichtet bzw. war in der Presse zu lesen, dass der Täter einen fiktiven Pass von Russland benutzt hat, um sich einen Pass nach dem Schengener Abkommen hat ausstellen zu lassen.

Es lebt sich sicher etwas einfacher mit einem Dokument in D und der EU. Welches Dokument, na ja - es genügt ein RP mit MBS nach D Recht. Ist sicher Interessant @grasschaf, wenn wir ab und zu mal ein Statemant zur Erfahrung von Dir lesen.
Titel: Re: wohnsitzlos - als Konsequenz der Rundfunkbeitrags-Regelungen
Beitrag von: Fuchur am 01. September 2019, 21:14
Ich bin jetzt seit über zwei Jahren ohne feste Meldeadresse und lebe, oft recht stationär, im WoMo und würde gerne hier kurz meine Erfahrungen mit euch teilen:

Abgemeldet wurde ich von der Gemeinde W., in der ich damals gelebt habe und dort auch bis März diesen Jahres (2019) weiter gelebt habe. Aus welchen Gründen auch immer wurde meine letzte Adresse nicht aus dem BPA entfernt, also gilt beim Vorzeigen des Ausweises weiterhin die alte Meldeadresse in W.
Ich habe eine Postanschrift bei einer Freundin, die für alle wichtigen Ämter und Behörden gilt (FA, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Versicherungen, Krankenkasse, ADAC, usw.).
Bei einer polizeilichen Ausweiskontrolle habe ich wahrheitsgemäß angegeben, dass ich nicht unter der im Ausweis stehenden Adresse gemeldet bin. Das hatte weiter keine Probleme gegeben.
Wie oben erwähnt, habe ich mit Unterbrechungen, meist im Gebiet meiner letzten Meldeanschrift in W. gelebt. Die Eintragungen ins Wählerregister für die Bundestagswahl 2017 in B., wo ich zu dem Zeitpunkt beruflich tätig war, war fürs Wahlamt erst ungewöhnlich, aber machbar. Das Gleiche galt für die Europawahl dieses Jahr in der Heimatgemeinde W.

Durch das Versehen der Heimatgemeinde, die Adresse im Perso nicht zu entfernen, konnte ich weiterhin Verträge, z. B. Mobilfunk, abschließen, oder mich auf Campingplätzen, auch im europäischen Ausland, registrieren. Halt überall dort, wo man einen Perso vorzeigen muss.

Leider läuft mein Perso im Januar 2020 aus, sodass ich nun mich für diesen Zweck irgendwo anmelden muss. Das hat sich jetzt genau dieser Tage ergeben und ich bin mal gespannt, was da so noch passiert.

LG Fuchur
Titel: Re: wohnsitzlos - als Konsequenz der Rundfunkbeitrags-Regelungen
Beitrag von: U15000 am 02. September 2019, 01:45
Nützliche Hinweise findet man unter:

© rehmnetz.de. Ein Angebot der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH. 1 Ausgabe 11, November 2013
Pass-, Ausweis-und Melderecht Obdachlose-Nichtsesshafte-Wohnungslose:
Was ist zu beachten? Teil 1: Begriffe und Meldepflicht

https://www.rehm-verlag.de/__STATIC__/newsletter/pass-ausweis-melderecht/2013/self/passausweismelderecht_nov2013_1518722272000.pdf
und
Obdachlose-Nichtsesshafte-Wohnungslose:
Was ist zu beachten? Teil 2: Pass und Personalausweis

https://www.rehm-verlag.de/__STATIC__/newsletter/pass-ausweis-melderecht/2013/self/nl-passausweismelderecht_dez_1518722296000.pdf
Titel: Re: wohnsitzlos - als Konsequenz der Rundfunkbeitrags-Regelungen
Beitrag von: Fuchur am 03. September 2019, 23:46
Danke für die Links.
Bestätigt mir meine Erfahrungen mit den Eintragungen ins Wählerverzeichnis.
Alles andere hat sich heute erledigt.
Titel: Re: wohnsitzlos - als Konsequenz der Rundfunkbeitrags-Regelungen
Beitrag von: grasschaf am 09. September 2019, 23:12
Da ich unterwegs bin hat mich der Bürgermeister heute morgen per Mobil-Tel erreicht und sich vergewissert, dass mein Handeln so korrekt ist. Ich habe ihn davon überzeugen können, dass meine Entscheidung zwangsläufig Konsequenzen nach sich ziehen muss. Er wird jetzt die Fraktionsvorsitzenden und den Vorsitzenden der Gemeindevertretungssitzung informieren.
Ich werde weiter berichten.
Titel: Re: wohnsitzlos - als Konsequenz der Rundfunkbeitrags-Regelungen
Beitrag von: cecil am 09. September 2019, 23:25
Ohne nun die Hintergründe und die Motivationen ganz zu verstehen...

Eignete sich eine solcher "Plot" nicht in besonderer Weise auch dafür, irgendwann Medienaufmerksamkeit zu gewinnen, gegen den ungerechten RBStV, für seine Widerständler, eine Medienkampagne loszutreten ?

 ;)  :)  8)

Wenn man es mag oder zur gegebenen Zeit ... (?)

grüße ans grasschaf!

cec.

PS: An alle von gerichtlicher Verfolgung bedrohte Wohnungslose: Schon mal was von "öffentlicher Zustellung" gehört? (nur so als Randbemerkung...)
Titel: Re: wohnsitzlos - als Konsequenz der Rundfunkbeitrags-Regelungen
Beitrag von: grasschaf am 21. September 2019, 22:37
Schriftlich habe ich es noch nicht, aber im Gemeindevorstand darf ich nicht mehr mitarbeiten. Aus der politischen Arbeit der bisherigen "Wohn"-Gemeinde bin ich ausgeschlossen.

@cecil: Hintergründe für mein Handeln gibt es hier im Forum mehr als genug. Und das macht die Motivation aus.
Titel: Re: wohnsitzlos - als Konsequenz der Rundfunkbeitrags-Regelungen
Beitrag von: grasschaf am 30. September 2019, 09:45
Die erste finanzielle Auswirkung:
Ich wurde vom zuständigen Finanzamt aus der normalerweise gültigen Steuerklasse I in die Steuerklasse VI gehieft. Dies wird automatisch bei jedem ohne festen Wohnsitz so gemacht. Bei der dann durchzuführenden jährlichen Einkommensteuererklärung wird die zu viel gezahlte Lohnsteuer dann wieder erstattet. Man finanziert also das allgemeine Steueraufkommen vor. Diese Regelung wird deshalb durchgeführt, um dem Finanzamt bzw. der Steuerbehörde die Zugriffsmöglichkeit auf die Steuerschuld zu gewährleisten. Mann/Frau hat ja keinen Wohnsitz mehr und ist somit rein formell nicht mehr greifbar.
Kann mein Steuerberater dem FA glaubhaft meine "Erreichbarkeit" darstellen, kann es vielleicht möglich sein, dass ich wieder in der Kl. I versteuert werde. Ansonsten muss ich in den sauren Apfel beissen, monatlich auf erst mal über dreihundert Euro zu verzichten.
Das ist der zu zahlende Preis für einen (aussichtslosen??) Kampf. Lieber auf den Beinen stehend sterben als auf Knien leben.
Ich berichte weiter.
Titel: Re: wohnsitzlos - als Konsequenz der Rundfunkbeitrags-Regelungen
Beitrag von: ope23 am 30. September 2019, 13:53
Mir ist in ziemlich naher Nähe eine Person bekannt, 80 und mit Herzschrittmacher, die nun im Wohnwagen sich "durchschlägt" (aus diversen Gründen, weniger wg. Rundfunkbeitrags). Diese Person hat sehr viel erlebt war jahrelang auch im Wohlstand und im schwierigen Ausland (Russland, Pakistan). Ihr gilt meine große Achtung.

Mit dieser persönlichen Bekanntschaft im Rücken unterstütze ich Dich hier mental über das Forum.

Und, es sei aber auch gesagt: Es ist keine Schande und kein Gesichtsverlust, mit dieser Lebensweise gegen den Rundfunkbeitrag wieder aufzuhören.

Du hast schon jetzt sehr viel für die Zivilgesellschaft getan, Dein Fall zieht ja schon richtig Kreise!

ope23
Titel: Re: wohnsitzlos - als Konsequenz der Rundfunkbeitrags-Regelungen
Beitrag von: grasschaf am 02. Oktober 2019, 21:27
Nachricht von Steuerberater:
Keine Chance wieder in die Klasse I zu kommen. Es gelten entsprechende Vorgaben. Meine Überlegung: auf Grund der gewollten Überzahlung und rückwirkende "Berechnung" in Stkl I im Rahmen der Einkommensteuererklärung sollte geprüft werden, inwieweit hier eine Zinseszinsberechnung angebracht und durchsetzungsfähig wäre.
Hat aber jetzt primär mit Landesrunkfunkanstalt und Wohnungsabgabe nichts zu tun.
Titel: Re: wohnsitzlos - als Konsequenz der Rundfunkbeitrags-Regelungen
Beitrag von: Bodi am 04. Oktober 2019, 13:56
Das Problem ist, dass die Verzinsung erst 15 Monaten nach Ende des Veranlagungszeitraums beginnt. Also z.B. für VZ 2019 erst ab April 2021. Dann aber immerhin 0,5 pro Monat, also 6% pro Jahr - Zinseszins gibt es jedoch nicht. Lohnsteuerklasse 6 bedeutet aber Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung bis zum 31.07. des Folgejahres, also für 2019 bis zum 31.07.2020. Pro Monat Fristüberschreitung kann das Finanzamt mit 25 EUR berechnen. Zinsspekulationen lohnen sich also nicht.

Für mich ist das Problem Rundfunkbeitrag übrigens gelöst - ich ziehe in die Niederlande, d.h. kein Rundfunkbeitrag mehr, zudem eine deutlich niedrigere Abgabenbelastung. Die Sprache ist mit Deutsch und Englisch stark verwandt, daher leicht zu lernen.
Titel: Re: wohnsitzlos - als Konsequenz der Rundfunkbeitrags-Regelungen
Beitrag von: grasschaf am 05. Oktober 2019, 11:09
Das ist die Information, die mein Steuerberater bestätigt. Ich gehe allerdings davon aus, das die angegebene Frist sich auf die monatliche Zahlung bezieht, d.h. das die erste Verzinsung schon ab dem vierten Monat des darauffolgenden Jahres beginnen müsste. Bezieht sich allerdings die Frist auf die jährliche Abgabe/Zahlung dann fängt natürlich alles später an.
Gehört aber primär nicht hierher.

Im übrigen wurden schon zwei Umschläge mit dem Absender des Beitragss…. mit entsprechendem Hinweis ungeöffnet zurückgesandt.
Titel: Re: wohnsitzlos - als Konsequenz der Rundfunkbeitrags-Regelungen
Beitrag von: grasschaf am 24. Oktober 2019, 22:14
Vor ca. drei Stunden in der Gemeindevertretersitzung die Urkunde erhalten, dass ich aus dem Gemeindevorstand entlassen wurde/ausgeschieden bin.
Titel: Re: wohnsitzlos - als Konsequenz der Rundfunkbeitrags-Regelungen
Beitrag von: grasschaf am 30. Oktober 2019, 20:28
Für das Nachfolgende braucht es eine Erklärung (nicht in die Tiefe gehend, nur zur Info für "Unwissende"):

Als ehemaliger Landesbeamter von Hessen erfolgt die Berechnung des Versorgungsbetrages beim Regierungspräsidium Kassel, die Auszahlungsanweisung wird in Wiesbaden bearbeitet. Immer wenn sich der Zahlbetrag ändert, wird dem Versorgungsempfänger einige Tage vor Ultimo (der errechnete Betrag muss bis zum Ende des vorherigen Monats überwiesen sein) per Post über den zu zahlenden Betrag benachrichtigt.

Heute bekomme ich solch eine Abrechnung ohne die genauen Daten, also eine unvollständige Benachrichtigung.

Ein Anruf in Wiesbaden ergab, dass die für "meine" Sachbearbeiterin (die momentan nicht im Hause ist) ans Telefon gegangene Sachbearbeiterin nicht exakt erkennen kann, warum ich für eine Zahlung nicht vorgesehen bin. Möglicherweise hängt das damit zusammen, dass ich von dem Einwohnermeldeamt abgemeldet worden bin - dies geschieht in der Regel dann, wenn die gemeldete Person verstorben ist. Mein Einwand, dass ich als Toter nicht mit ihr sprechen kann, dies aber tue, lässt sie vermuten, (und jetzt kommt eine nette Brücke, die sie mir gebaut hat) dass ich demnächst ins Ausland ziehen werde und ich mich deshalb ohne neue Straße (also neuen Wohnsitz in BRD) ab- bzw. gemeldet habe. Sie kann aber nur dann zahlen, wenn sie von Kassel eine Berechnung vorliegen hat - der dortige Sachbearbeiter ist aber (Mittwoch Mittag) nicht zu errreichen. Sie wird mir einen Abschlag zukommen lassen, sie habe per intern-Mail dem Sachbearbeiter eine entsprechende Nachricht zukommen lassen, ich muss ihn auch nochmal anrufen.
Bin gespannt, wie DIESE Unterhaltung ausgeht. Für -Abmeldung- wg. Todesfall braucht er normalerweise eine Kopie der Sterbeurkunde.
Titel: Re: wohnsitzlos - als Konsequenz der Rundfunkbeitrags-Regelungen
Beitrag von: grasschaf am 31. Oktober 2019, 22:17
Sachbearbeiter in Kassel braucht Adresse - ohne Adresse keine Pension/Geld. Habe ihm per mail erklärt, dass ich per traditioneller Post nach wie vor erreichbar bin, aber auf Reisen. Ich --wohne-- nur nicht mehr.
Ich berichte weiter.
Titel: Re: wohnsitzlos - als Konsequenz der Rundfunkbeitrags-Regelungen
Beitrag von: freespirit am 03. Januar 2020, 17:00
Ich habe das ganze im Jahre 2015 auch mal durchgespielt. Es ist sehr effektiv, um aus dem Rundfunkbeitrag herauszukommen. Ich habe davor allerdings meine "Schulden" im System noch tilgen lassen, durch Nachweis, dass meine Mitbewohner in den vorherigen Wohnungen bereits gezahlt haben. Insofern drohte mir schon mal keine Pfändung oder Haftbefehl.

Zum Wohnungslos-Status: der hatte bei mir auch die Steuerklasse 6 zur Folge. Ich konnte dann im nächsten Steuerjahr allerdings wieder in die Klasse 1 wechseln, durch das Ausfüllen des Formulars "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2020", welcher die Alternative zum automatisierten ElStam Verfahren darstellt. Diese Anmeldung muss man aber jedes Jahr durchführen (Formular einschicken).

Aufgrund meiner Erfahrungen in dieser Zeit habe ich mir einige Notizen gemacht, welche für Personen in derselben Lage vielleicht hilfreich sind:


1. Adresse (z.B. für Ämter):
Sie sollten idealerweise über eine Adresse postalisch erreichbar sein, dies ist sowohl ohne Wohnung, als auch mit Wohnung im Ausland oder in kurzen Abständen wechselnden Unterkünften bei Freunden der Fall. Es empfiehlt sich die Eröffnung eines Postfachs bei der Deutschen Post. Die Kosten hierfür liegen bei einmalig 15 Euro und jährlich 20 Euro. Bei der Eröffnung muss eine reguläre Anschrift angegeben werden, mit Erreichbarkeit durch selbigen Nachnamen. Das Postfach muss theoretisch wöchentlich auf Post überprüft werden. In der Praxis reicht auch ein 2-wöchiger Zyklus aus. Es sollte vermieden werden, dass sich zu viel Post häuft und ein Abruf länger nicht stattfindet.

2. Bank:
Ihr Bankkonto kann theoretisch auf eine beliebige Adresse laufen, unter der Sie Post empfangen können (ggf. neue Zahlungskarten). Für die GEZ ist die Adresse des Bankkontos irrelevant, jedoch ist es interessant zu erfahren, wie tatsächlich mit dem Kunden umgegangen wird, sollte er keine feste Adresse mehr besitzen. Für diesen Fall, bietet sich das o.g. Postfach an, was jedoch bei den wenigsten Banken als Hauptadresse angegeben werden kann - bei fast allen Banken jedoch als Zustelladresse bzw. Postadresse.

3. Krankenkasse:
Krankenkassen ermöglichen in der Regel die Angabe eines Postfachs als Haupt-Adresse. Der Grund liegt darin, dass auch Wohnungslose eine KV benötigen und von der Krankenkasse erreicht werden müssen. Die Adresse kann in der Regel per Formular oder im Online-Bereich geändert werden.

4. PKW oder Motorrad:
Ein PKW oder Motorrad muss auf die Meldeanschrift zugelassen werden. Eine Aufgabe des Wohnsitzes oder ein Umzug ins Ausland ist dennoch möglich, jedoch erst nach der Zulassung. Sollte man unter der ursprünglichen Adresse nicht mehr erreichbar sein, muss man der KFZ-Behörde einen Zustellbevollmächtigten nennen (z.B. Sie gehen auf Weltreise). Auf ein Postfach kann nicht zugelassen werden, jedoch kann bei der Erteilung des Bankeinzugs als Rechnungsadresse ein Postfach angegeben werden, an das die jährlichen Abrechnungsbestätigungen gesendet werden. Bei KFZ Kontrollen müssen Sie dem Beamten ggf. Ihre Wohnsituation erklären. Strafzettel sind zu vermeiden.

5. Finanzamt:
Sollten Sie angestellt sein, kann Ihr Arbeitnehmer Ihre Lohnsteuerdaten nicht mehr elektronisch abrufen (ElStAM) - Sie werden dort gesperrt. Das hat zur Folge, dass Sie in die Steuerklasse 6 fallen, da angenommen wird, dass Sie in Deutschland nicht mehr uneingeschränkt steuerpflichtig sind. Sollte dies nicht der Fall sein, z.B. wenn Sie noch einen “gewöhnlichen Aufenthalt” noch in Deutschland haben, dann müssen Sie das Formular “Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 201_” ausfüllen und es dem Finanzamt übergeben. Sie erhalten daraufhin eine “Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug”, welche Sie ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen, um wieder in die reguläre Steuerklasse (normalerweise 1) zu fallen. Diesen Vorgang am besten vor der Aufgabe des Wohnsitzes durchführen, um die Herabstufung in Steuerklasse 6 zu vermeiden.

6. Paketzustellung:
Für die Paketzustellung empfiehlt sich die Registrierung für die DHL Packstation. Diese ist kostenlos. Die meisten Versandhäuser unterstützen die Zustellung an Packstationen.

7. Ausweis und Reisepass:
Bei Wegzug ins Ausland oder Aufgabe der Wohnung wird dies entsprechend im Personalausweis und Pass festgehalten. Sie können auch ohne Wohnung im Inland den Ausweis verlängern oder einen neuen beantragen.


Hinweis: evtl. ist etwas davon nicht mehr ganz aktuell
Titel: Re: wohnsitzlos - als Konsequenz der Rundfunkbeitrags-Regelungen
Beitrag von: grasschaf am 13. Januar 2020, 20:42
Habe noch im Dez kurz vor Weihnachten ein Fahrzeug auf mich zugelassen. Zulassungsstelle war nicht mit der Vorlage der Vollmacht als auch der Vorlage des BPA der bevollmächtigten Person zufrieden -  bei der Zulassung auf mich musste die bevollmächtigte Person auch physisch anwesend sein. Sie wurde noch nicht mal gefragt, ob das alles seine Richtigkeit hat.
(Kfz-)Steuerbescheid ist dann nicht an mich adressiert sondern an die bevollmächtigte Person.
Titel: Re: wohnsitzlos - als Konsequenz der Rundfunkbeitrags-Regelungen
Beitrag von: freespirit am 13. Januar 2020, 23:38
Es hat alles seine Tücken und Haken, aber wenn man es drauf anlegt, dann kommt man auch wohnsitzlos in Deutschland mit allen durch. Es gibt keine Pflicht auf eine Wohnung. Eher umgekehrt, traurigerweise finden viele keine Wohnung, teils durch Schicksalsschläge oder Wohnungsmangel.

Es ist schon ein erbärmliches Zeichen für Deutschland, wenn dies der einzig legale Weg für einen Normalmenschen ist (Nicht-Behindert oder Nicht-Bedürftig), dem Rundfunk-Zwangssystem (das eine staatliche Ermächtigung ohnegleichen genießt) zu entkommen. Persönlich habe ich ja nichts gegen einen öffentlichen Rundfunk, aber alleine schon die Bevormundung und Nötigung ist eine Anmaßung und Dreistigkeit ohne Gleichen. Derartiges Unrecht und Willkür gab es schon zu anderen dunklen Zeiten.

Nachrichten und Dokumentationen sollten für Bürger kostenneutral sein, also durch Steuern finanziert.

Alles andere was der Unterhaltung zuzuordnen ist, gerne auch gestaffelt, für einen bestimmten Obulus und verschlüsselt. Netflix & Co. machen ja vor, dass dieses System erfolgreich betrieben werden kann. Gerne auch über die Grenzen eines Landes hinaus! Es gibt genügend Personen in Italien, AT, CH, USA, Kanada, Südamerika, etc. die an deutschen TV-Inhalten interessiert wären und hierfür auch bezahlen würden.
Titel: Re: wohnsitzlos - als Konsequenz der Rundfunkbeitrags-Regelungen
Beitrag von: Zaubernuss am 09. Dezember 2020, 08:22
Betreff - abgelaufener Personalausweis
Person xy ist zur Zeit nicht in der Lage einen neuen Personalausweis zu beantragen. Möchte beim Einwohnermeldeamt aber guten Willen zeigen in Bezug auf Identität....
Werden bei Beantragung von Reisepass die Daten auch weiter geleitet?Wenn es denn überhaupt einen Reisepass gibt ohne Personalausweiss.
Die konkrete Frage, wenn auch kein eigenes Thema, aber in Bezug auf wohnungslos mit abelaufenen Perso.   Gibts hier bereits Erfahrungen mit Beantraung von Reisepass und die Weitergabe nach Köln?   
Titel: Re: wohnsitzlos - als Konsequenz der Rundfunkbeitrags-Regelungen
Beitrag von: PersonX am 09. Dezember 2020, 08:50
Einen Pass gibt es ohne Personalausweis. Wichtig ist dann meist eine Geburtsurkunde, diese wird dafür benötigt. Soweit bekannt müsste sonst der Nachweis über das Bestehen "Deutscher" - Paßgesetz (PaßG)
§ 6 Ausstellung eines Passes Abs. 2 - zu sein erbracht werden.
Zudem kann es sein, dass verlangt wird, dass ein alter Pass oder Personalausweis auch wenn diese bereits abgelaufen sind vorgelegt werden sollen, damit diese "ungültig" gemacht werden können. Bzw. weil die Prüfung ob eine Staatsbürgerschaft vorliegt damit leichter ist.

Im Fall es liegt ein Verlust von einem alten Personalausweis oder Pass vor, dann sollte der Verlust richtig angezeigt werden, denn sonst geht das Amt davon aus, ein Pass oder Personalausweis ist noch in Besitz.
Hat Person A keine Geburtsurkunde, dann sollte Person A diese zuerst besorgen.
Im Fall es gibt noch einen alten Personalausweis oder Pass der nicht abgelaufen ist könnte es auch ohne die Geburtsurkunde möglich sein. Dazu muss Person A schauen, welche Unterlagen laut Amt mitgebracht werden sollen. Alternativ muss in das richtige Gesetz geschaut werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/ (https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/)


Ob für den Pass tatsächlich ein "deutscher" Wohnsitz notwendig ist, also eine Meldeadresse in Deutschland vorliegen muss kann nicht durch PersonX  vollständig erklärt werden, weil eine solche im Pass nicht erfasst wird und der Fall so persönlich nicht getestet wurde. Normalerweise sollte das wohl nicht notwendig sein, jedoch wäre dann zu prüfen bei welcher Stelle "Passbehörde" der Antrag zu stellen ist. bzw. sofern eine Person Ihren Pass im Ausland verliert oder im Ausland  einen Wohnsitz hat geht die Beschaffung des Passes auch ohne Wohnsitz in Deutschland. Das hat zumindest im persönlichen Umfeld in den USA über die dortige Vertretung von Deutschland funktioniert. Welche weiteren Voraussetzungen dazu notwendig waren ist PersonX unbekannt. siehe dazu https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__6.html (https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__6.html)

Da mit dem Antrag eines Passes keine Anmeldung zu einer Wohnung erfolgt, kann aus diesem Antrag heraus kein Datenabgleich im Sinne der Meldedatenübermittlung erfolgen.

Sofern jedoch eine Anmeldung in Zusammenhang mit der Beantragung eines Passes erfolgt, also zwei Vorgänge ausgelöst werden, dann würde zu dieser Anmeldung Daten übertragen.
Titel: Re: wohnsitzlos - als Konsequenz der Rundfunkbeitrags-Regelungen
Beitrag von: Zaubernuss am 09. Dezember 2020, 09:37
Danke Person X
Ja mal schauen, in Düsseldorf solls böse Bußgelder geben wenn der Perso nicht verlängert wird....Das eine Staatsangehörigkeit leichter zu erlangen sein soll, wenn der Perso nicht mehr "Gültig" ist baut auf.
Es gibt verschiedenen Geburtsurkunden, hofft Person XY mal, das ihr die richtige Geburtsurkunde vorliegt.a) Geburtsregisterb) Heiratsregisterc) Sterberegister
Ist letztendlich nicht entscheidend das Mensch existiert und Geboren ist und bescheinigt ist wo und wann, Ordnungswidrigkeiten mal außer acht gelassen, in der irren Zeit von 2020 ist doch so oder so alles anders und verliert seine Gültigkeit.
Werde berichten wenn ich Erfahrungen machen sollte mit erneutem Terror in Bezug auf meine Identität.