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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: d-angel2001 am 12. August 2019, 09:10
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Moin,
Person A ist zufällig über §22 des Rundfunkstaatsvertrag gestolpert, in der es heißt:
§ 22 Auskunftsrechte und Ermittlungsbefugnisse
(1) Die zuständige Landesmedienanstalt kann alle Ermittlungen durchführen und alle Beweise erheben, die zur Erfüllung ihrer sich aus den §§ 26 bis 34 ergebenden Aufgaben erforderlich sind. Sie bedient sich der Beweismittel, die sie nach pflicht-gemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält. Sie kann insbesondere1.Auskünfte einholen,2.Beteiligte im Sinne des § 13 Verwaltungsverfahrensgesetz anhören, Zeugen und Sachverständige vernehmen oder die schriftliche Äußerung von Beteiligten, Sachverständigen und Zeugen einholen,3.Urkunden und Akten beiziehen,4.den Augenschein einnehmen.Andere Personen als die Beteiligten sollen erst dann zur Auskunft herangezogen werden, wenn die Sachverhaltsaufklärung durch diese nicht zum Ziel führt oder keinen Erfolg verspricht.
(usw.)
Wozu bitte braucht eine Landesrundfunkanstalt derartige "behördliche" Rechte? Man könnte ja fast glauben dass die Rundfunkanstalten in Stasi-Manier irgendwelche Ermittlungen anstellen.
Link zur Quelle
https://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Gesetze_Staatsvertraege/Rundfunkstaatsvertrag_RStV.pdf
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(...)
(1) Die zuständige Landesmedienanstalt kann alle Ermittlungen durchführen und alle Beweise erheben,
(...)
Hervorhebung von user @marga!
Die Landesmedienanstalten sind Behörden mit Beamtenstatus. Die LRAn haben diese Befugnis nicht. Die LRAn ermitteln auch nicht. Die LRAn bitte nicht mit der LMA verwechseln! ;)
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(...)
(1) Die zuständige Landesmedienanstalt kann alle Ermittlungen durchführen und alle Beweise erheben,
(...)
Hervorhebung von user @marga!
Die Landesmedienanstalten sind Behörden mit Beamtenstatus. Die LRAn haben diese Befugnis nicht. Die LRAn ermitteln auch nicht. Die LRAn bitte nicht mit der LMA verwechseln! ;)
Die Landesmedienanstalten beaufsichtigen zudem nur den privaten Rundfunk!!
https://www.die-medienanstalten.de/ueber-uns/
Zuständigkeit
In Deutschland gibt es das duale Rundfunksystem mit öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogrammen und privaten Fernseh- und Radiosendern. Private Programme wie RTL, Sat. 1, Klassik Radio oder Energy finanzieren sich vor allem durch Werbung.
Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ARD und ZDF erhalten Geld aus dem Rundfunkbeitrag.
Auch die Aufsicht ist unterschiedlich geregelt. Die Medienanstalten sind ausschließlich Ansprechpartner für die privaten Radio- und Fernsehveranstalter.
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Moin danke für das rege Feedback hier.
Dann steht oben: KANN. Woher will der Verfasser wissen, ob die das KÖNNEN? Vllt. dürfen die das? Aber sie müssen es nicht.
Staatsverträge sind Verträge und keine Gesetze.
Eine Behörde welche derartige Rechte hat wird diese auch immer dann gebrauchen/missbrauchen wenn es ihr beliebt. Es heißt nicht umsonst, dass Macht korrumpiert!
Zu Staatsverträge stimme ich zu! Gerichtsurteile sind auch kein "Gesetz" - wird aber trotzdem genau so angewendet. Ich halte mich hier jetzt bewusst zurück - aber ein Staat der Gesetze derartig Eigennutzung gegen die eigenen Bürger Umsetzt hat das Prädikat "Demokratie" nicht mehr verdient.
Die Landesmedienanstalten sind Behörden mit Beamtenstatus. Die LRAn haben diese Befugnis nicht. Die LRAn ermitteln auch nicht. Die LRAn bitte nicht mit der LMA verwechseln! ;)
Danke für den Hinweis. Was ist denn nun genau die Aufgabe der Landesmedienanstalten? Wie hängt das mit den LRAn zusammen?
@seppl
Danke - dann hat sich die Frage wohl gerade erübrigt - wenn dem nichts hinzuzufügen ist.
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Die Landesmedienanstalten hängen am Tropf des Rundfunkbeitrags und sind daher indirekt steuerbar - über die einzugsermächtigten Landesrundfunkanstalten
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https://www.die-medienanstalten.de/ueber-uns/
[...] Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ARD und ZDF erhalten Geld aus dem Rundfunkbeitrag. [...]
Dem muss ich Widersprechen bzw. ergänzen:
Inzwischen aus dem Rundfunkbeitrag und Werbung! Vielleicht nicht so gravierend wie bei den privaten - aber wenn man bedenkt wie viel Geld einem für die Nutzung abgepresst wird definitiv zuviel Werbung bei zu hoher Geld Verschwendung durch die LRAn.
Im übrigen soweit mir bekannt widerspricht dies auch dem ursprünglichen Entwurf von Kirchhoff, der vorsah komplett auf Werbung zu verzichten.
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(1) Die zuständige Landesmedienanstalt ...
Eine Anstalt hat Benutzer, keine Mitglieder.
Der Name Anstalt ist hierbei völlig fehl am Platz, da die sog. LMA keine Benutzer hat. Es ist also keine Anstalt.
Die LRA hat Benutzer, die dann eben diesen Nutzen haben müssen.
Benutzer = Einen Nutzen haben.
Wer nicht nutzt?
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[..]
Staatsverträge sind Verträge und keine Gesetze.
Würde es begrüßen wenn dieses unsägliche -falsche, nervende- Wiederkäuen endlich aufhört!
Gruß
Kurt
Für die Gesetze gibt es Vorschriften in der Verfassung. Diese Vorschriften wurden nicht eingehalten. Die Legislative hatte kein Mitspracherecht bei der Konzeption des beabsichtigten Gesetzes. Deshalb bleibt der Vertrag ein Vertrag, der zwar die Vertragschließenden bindet aber für den Bürger keine Bewandnis hat.
Die Legislative hat nur abgenickt, dass die Ministerpräsidenten untereinander einen Vertrag schließen durften.
Sie durften nur zustimmen oder ablehnen. Aber warum sollten sie ablehnen?
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Alles OT:
@cleverle2009:
[..]
Für die Gesetze gibt es Vorschriften in der Verfassung. Diese Vorschriften wurden nicht eingehalten. [..]
Quellen/Belege?
Gruß
Kurt
PS:
Verfahren
Das Grundgesetz enthält keine Aussagen zum Verfahren beim Abschluss von Staatsverträgen
zwischen den Bundesländern. Derartige Bestimmungen sind den Landesverfassungen vorbehal-
ten, dort aber nur lückenhaft enthalten. Gleichwohl hat sich eine allgemeine Praxis für den Ab-
schluss und die Änderung von Länderstaatsverträgen herausgebildet. Sie folgt in den Grundzügen
den Regelungen für völkerrechtliche Verträge.
Quelle: Staatsverträge zwischen den Bundesländern https://www.bundestag.de/resource/blob/190052/424c9d512ff446a6aeadebf8a60725ee/staatsvertraege_zwischen_den_bundeslaendern-data.pdf
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Hallo Kurt,
Quellen/Belege findest Du in der PM
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ich finde das OT Thema ziemlich spannend...
Das ursprüngliche Zustimmungsgesetz wird mit der Kündigung gegenstandslos und muss nicht gesondert aufgehoben werden. Ob der Staatsvertrag zwischen den anderen Bundesländern wirksam bleibt, ist anhand der vertraglichen Vereinbarungen zu beurteilen oder durch ergänzende Vertragsauslegung zu ermitteln.
Quelle:https://www.bundestag.de/resource/blob/190052/424c9d512ff446a6aeadebf8a60725ee/staatsvertraege_zwischen_den_bundeslaendern-data.pdf
Das heißt: Ein ratifizierter Staatsvertrag, der damit im Bundesland z.B. Thüringen und Sachsen und Sachsen-Anhalt in den Rang eines Landesgesetzes gehoben wurde, kann wenn im Vertrag festgelegt, unwirksam werden, wenn z.B. Sachsen den Vertrag kündigt. D.h. Sachsen könnte ein "Gesetz" der Länder Thüringen und Sachsen-Anhalt für unwirksam erklären.... aha
Man könnte auch sagen, Das Land Sachsen-Anhalt ermächtigt per Vertrag äh Gesetz den MP des Landes Sachsen ein Gesetz im Land Sachsen-Anhalt für unwirksam zu erklären...ahhhja ja ne is klar - ich habe sehr viel Fantasie, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Möglichkeit auch nur Ansatzweise verfassungskonform ist.
Im RBStV gibt es allerdings eine entsprechende vertragliche Festlegung, daher doppel OT, aber allein die Möglichkeit, welche sich aus der "Definition" Staatsvertrag ergibt, deutet einmal mehr darauf hin, dass es eher Verträge als Gesetze sein müssen...
Ach und diese offenbar einzige brauchbare Quelle zu Staatsvertragsdefiniton sagt außerdem:
Staatsverträge enden u.a. durch Zeitablauf,....
RBStV: "Dieser Staatsvertrag gilt für unbestimmte Zeit."
Sollte die Quelle vielleicht besser schreiben "Staatsverträge können enden u.a. durch....." - da fällt mir ein, muss noch zum Eichamt, meine Goldwaage zum monatlichen Eichen bringen :D
Beste Grüße
OT Ende
Ich schau jetzt DFB Pokal auf ARD :P
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Die Landesmedienanstalten sind Behörden mit Beamtenstatus. Die LRAn haben diese Befugnis nicht.
Also Beamtenstatus hat ein Beamter, eine Behörde hat Beamte, aber keinen Beamtenstatus. Haben LMAs Beamte? Die LMAs haben meines wissens weder Fachaufsichtsbehörden, noch gewählte Volksvertreter. Folglich sind die genau so wenig "Behörden" wie die LRA. Aber das ist Nebenkriegsschauplatz und Interessant nur für die, die ohne im Innenverhältnis zur LMA zu stehen (also ohne von denen eine Frequenzuteilung zu haben) eine Bußgelddrohung erhalten haben, was m.E. aufgrund fehlender Fachaufsicht ("Staatsferne" blah blah) ebenfalls Verfassungshochverrat (Beseitigung von Verfassungsgrundsätzen - Art. 20 (2) GG - durch Drohung mit Gewalt).
[...]Staatsverträge sind Verträge und keine Gesetze.[...]
Würde es begrüßen wenn dieses unsägliche -falsche, nervende- Wiederkäuen endlich aufhört!
[..]Stimmt das Landesparlament dem Gesetz zu, wird der Staatsvertrag in den Rang eines Landesgesetzes erhoben (Transformationsfunktion). [..]
Dankeschön für den Link zum PDF. Ich würde es dennoch begrüßen, wenn dieses unsägliche, falsche und nervende Widerkäuen falscher Behauptungen endlich aufhört. Es ist nämlich die perfideste und vielleicht ältestes Strategie von allen, seinen Gegnern einfach die Verbrechen vorzuwerfen, die man selbst an ihnen begeht. Das Leugnen der Aussage, ein Staatsvertrag sei ein Gesetz, gehört dazu. Die Leugnung wird ständig wiederholt, aber begründet wird sie nie. Auch nicht mit obiger Quelle, denn die Quelle ist kein Gesetz, keine gesetzliche Einzelnorm, und schon gar nicht hat die Quelle Verfassungsrang.
Den Staatsverträgen stimmt das Parlament zu, also sind sind Gesetze?
Den Staatsverträgen stimmt aber auch die Regierung (Art. 50 Landesverfassung BW, z.B.) zu, also sind sie doch Verwaltungsakte! Kann dieses Argument mal bitte einer der "Jawohl ist der RBStV ein Gesetz"-Fraktion entkräften? An dieser Stelle verlange ich ebenfalls eine Erklärung, wieso eine Rechtsverordnung nur rechtens ist, wenn sie in Inhalt und Ausmaß nur im Bereich des Ermächtigungsgesetzes - welches kraft Verfassung existieren muss! - bleibt, aber so ein völlig unnormiertes Konstrukt wie ein "Staatsvertrag" völlig frei und ohne jede Einschränkung gelten soll, nicht einmal eingeschränkt durch die Verpflichtung sämtlicher Staatsgewalten, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen (Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG - ja, der wird nie zitiert, warum wohl...)?
Der exakte Wortlaut von Art. 97(1) GG lautet: "Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen." Das ist Verfassungsrecht. Punkt. Gemäß Normenhierarchie steht dieses Recht über dem Bundesrecht, den Rechtsverordnungen des Bundes, sowie dem Landesgesetz und den Rechtsverordnungen der Länder. Aber ein Staatsvertrag soll darüber stehen?
Da steht nicht:
"Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze und den Staatsverträgen unterworfen, die durch Zustimmung eines Landesparlaments laut Stellungnahme von Mitarbeitern des Bundestages einen Gesetzesrang haben sollen".
Und da steht auch erst recht nicht:
"Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze und den Staatsverträgen unterworfen, die durch Zustimmung eines Landesparlaments laut Stellungnahme von Mitarbeitern des Bundestages einen Gesetzesrang haben sollen, sowie den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes, denen gemäß einfachem Bundesrecht ein Gesetzesrang zugesprochen werden soll".
Letzteres bezieht sich insbesondere auf den angeblichen "Gesetzesrang" mancher Urteile des BVerfG
Nochmal: Art. 97 GG hat Verfassungsrang.
Und nochmal: Es ist die perfideste und vielleicht ältestes Strategie von allen, seinen Gegnern die Verbrechen vorzuwerfen, die man selbst an ihnen begeht. Wir leben hier im absoluten, objektiven Staatsterrorismus. Der Staat missachtet alle Gesetze, die Verfassung allen voran, und wirft jedem der sich wehrt vor, ein "Reichsbürger" zu sein, also jemand, der das Grundgesetz nicht als Verfassung anerkennt. Wie offensichtlich muss es noch werden?!? Reichsbürger schwätzen ständig von "Keinen Vertrag mit der BRD", aber jeder Zweite will uns hier erzählen, dass ein StaatsVERTRAG zu behandeln sei WIE EIN GESETZ. Wie offensichtlich muss es noch werden?!?
Staatsverträge sind und bleiben Regierungshandlung. Verträge halt. Wer dem RBStV nicht direkt oder indirekt (Anmeldung, Bezahlen) zustimmt, gegenüber dem ist der RBStV schwebend unwirksam. Punkt. Aber rechtswidrige Klageabweisungen werden nicht bestraft. Rechtsbeugung wird nicht bestraft. Falschbeurkundung im Amt wird nicht bestraft. Strafvereitelung wird nicht bestraft. Untätigkeit bei der Pflicht zu einem Verwaltungsakt wird ... nicht bestraft. Ich bin Opfer von allen vorgenannten Verbrechen - und zwar ausschliesslich wegen Rundfunkbeitrag. Weil der öffentliche Rundfunk unsere Rechtsordnung vollkommen zersetzt hat.
PS: Hier ist ein sehr ausführlicher Rundumschlag zu diesem Thema:
https://www.stefan-raepple.de/2019/06/03/432/#comment-94 (https://www.stefan-raepple.de/2019/06/03/432/#comment-94)
PPS: alleine weil Gesetze nicht von der Regierung aufgehoben werden können, Staatsverträge aber schon (RBStV => Kündbar durch Staatskanzleien) ist schon allgemein verständlich und offensichtlich, dass der RBStV, wenn er durch die Regierung gekündigt werden kann WOHL KEIN GESETZ SEIN KANN, WEIL er die EIGENSCHAFT EINES GESETZES, vor den willfährigen Handlungen der Regierung geschützt zu sein, NICHT HAT.
PPPS: es gab hier schonmal eine Zeit, in der fast alle Gesetze von der "Regierung" kamen - in Form von Nostandsverordnungen. Wie offensichtlich muss es noch werden?!?
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Die Landesmedienanstalten sind Behörden mit Beamtenstatus. Die LRAn haben diese Befugnis nicht.
Also Beamtenstatus hat ein Beamter, eine Behörde hat Beamte, aber keinen Beamtenstatus. Haben LMAs Beamte? Die LMAs haben meines wissens weder Fachaufsichtsbehörden, noch gewählte Volksvertreter. Folglich sind die genau so wenig "Behörden" wie die LRA.
(...)
Bitte hier verinnerlichen:
Die Landesmedienanstalten sind im „Berufsbeamtentum“ ausgestattet. Die Landerundfunkanstalten sind dies nicht.
Zitat
§ 55 SMG – Aufgaben, Rechtsstellung, Organe
(…)
(3) Die LMS hat das Recht zur Selbstverwaltung und übt ihre Tätigkeit innerhalb der gesetzlichen Schranken unabhängig und in eigener Verantwortung aus; sie hat das Recht, Beamtinnen und Beamte zu haben. Veröffentlichungspflichten der LMS nach Maßgabe dieses Gesetzes einschließlich der Bekanntmachung von Satzungen und Richtlinien kann die LMS in elektronischer Form in ihrem Internetauftritt nachkommen. (…)
Quelle: https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=156568123340345958&sessionID=838121045174404461&chosenIndex=Dummy_nv_68&templateID=document&source=context&source=context&highlighting=off&xid=186198,56
Quelle: Die Landesrundfunkanstalt LRA, ein Unternehmen der Landesregierung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28457.msg179194.html#msg179194
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Das heißt: Ein ratifizierter Staatsvertrag, der damit im Bundesland z.B. Thüringen und Sachsen und Sachsen-Anhalt in den Rang eines Landesgesetzes gehoben wurde, kann wenn im Vertrag festgelegt, unwirksam werden, wenn z.B. Sachsen den Vertrag kündigt. D.h. Sachsen könnte ein "Gesetz" der Länder Thüringen und Sachsen-Anhalt für unwirksam erklären.... aha
Man könnte auch sagen, Das Land Sachsen-Anhalt ermächtigt per Vertrag äh Gesetz den MP des Landes Sachsen ein Gesetz im Land Sachsen-Anhalt für unwirksam zu erklären...ahhhja ja ne is klar - ich habe sehr viel Fantasie, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Möglichkeit auch nur Ansatzweise verfassungskonform ist.
Im Grunde ist das hier OT. Dennoch ein paar Hinweise dazu, verbunden mit der Bitte das lediglich zur Kenntnis zu nehmen.
Aus § 62 I RStV, § 15 RBStV und § 17 RFinStV ergibt sich, dass die Staatsverträge zwischen den übrigen Bundesländern in Kraft bleiben. Jedoch gibt § 62 I RStV den übrigen Ländern die Möglichkeit, innerhalb von sechs Monaten nach Eingang der Kündigungserklärung des anderen Bundeslandes, ebenfalls zum gleichen Zeitpunkt zu kündigen.Diese Regelung findet sich auch in §15 des RBStV und § 17 RFinStV, jedoch ist hier die Frist, innerhalb derer die übrigen Länder den Vertrag kündigen können, auf drei Monate beschränkt. Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/554982/0c43624695f2fd4d6d3e6d7cf1273ff7/wd-10-018-18-pdf-data.pdf
Die Zweifel sind also durchaus berechtigt. Die Kündigung eines Rundfunkstaatsvertrags ist keineswegs utopisch. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Stoltenberg (CDU) kündigte den NDR-Staatsvertrag im Juni 1978. Es kam zum Streit darüber, ob die Kündigung ein Austritt Schleswig-Holsteins aus dem NDR wäre und Niedersachsen und Hamburg im NDR blieben, oder ob es sich um eine Auflösungskündigung handelte, mit der Folge dass der NDR aufgelöst werden müsste. Das Bundesverwaltungsgericht stellte dann im Mai 1980 fest, dass es sich bei der Kündigung des NDR-Staatsvertrages um eine Austrittskündigung gehandelt habe. Kurz danach einigten sich die Länder auf die Fortführung des NDR als 3-Länderanstalt.
Siehe auch Wikipediaeintrag mit Details: https://de.wikipedia.org/wiki/Norddeutscher_Rundfunk
M. Boettcher
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Folglich sind die genau so wenig "Behörden" wie die LRA.
Europa sieht das aber anders, weil die LMA eine Kontrollfunktion ausüben; siehe:
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Rechtssache T-2/08
[...]
Rn. 38
Somit ist die Klägerin als Behörde zu betrachten, die im Sinne von Art. 87 EG in die Verwaltungsorganisation des Landes Nordrhein-Westfalen und somit des Staates eingegliedert ist.
Eine Medienanstalt ist eine Behörde, sagt der EuGH
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22235.0.html
Entsprechende Aussage gilt damit für alle LMA.
Randthematik hier bitte nicht weiter vertiefen.
@gez-negativ
OT : Man lese doch bitte mal nach unter: Normenhierarchie
Auch das gehört hier sichlich nicht geklärt, hat es doch dazu auch schon ein Thema:
Normenhierarchie
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25740.msg162563.html#msg162563
Edit "Bürger":
Thread muss geprüft/ entworren/ von Irrtümern bereinigt und die konkrete Fragestellung/ das Diskussionsziel geklärt werden.
Der Thread wird zu diesem Zweck vorerst geschlossen.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.