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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: werner12 am 10. August 2019, 14:36

Titel: Verjährung von Klage und Beitragsforderungen
Beitrag von: werner12 am 10. August 2019, 14:36
Liebes Forum,

eine mir verschwägerte Person Y hat vor einiger Zeit Klage am VG eingereicht.
Diese Klage ist nun seit ca. 1 Jahr in der Warteschleife.
Kann einen Klage irgendwann, wegen nicht Bearbeitung verfallen?

Ausserdem hat Y seit ca. 3 Jahren keinen FB mehr erhalten. Verjähren die Forderungen irgendwann?

Besten Dank!
Titel: Re: Verjährung von Klage und Beitragsforderungen
Beitrag von: Mork vom Ork am 10. August 2019, 14:49
Klagen hemmen die Verjährung der angefochtenen Forderung.

Für bisher ausgebliebene Festsetzungsbescheide gilt eine Verjährungsfrist von 3 Kalenderjahren: Die Beitragsperiode 2015 kann seit dem 31.12.2019 nicht mehr rechtmäßig festgesetzt werden.

Viele Grüße
Mork vom Ork
Titel: Re: Verjährung von Klage und Beitragsforderungen
Beitrag von: ope23 am 10. August 2019, 14:50
Diese Klage ist nun seit ca. 1 Jahr in der Warteschleife.

Kann einen Klage irgendwann, wegen nicht Bearbeitung verfallen?
Nein, das würde ja das Recht auf rechtliches Gehör verletzen. 1 Jahr ist zwar weniger üblich, aber auch nicht so ungewöhnlich.
Man könnte eine überlange Verfahrensdauer vielleicht rügen. Man könnte.  ::)

Zitat
Ausserdem hat Y seit ca. 3 Jahren keinen FB mehr erhalten. Verjähren die Forderungen irgendwann?
Da gibt es im Forum Erfahrungswerte. Hausnummer: 3 Jahre. Bitte Suchfunktion "Verjährung" für genauere Inspektion bemühen. Keine Rechtsberatung.
Titel: Re: Verjährung von Klage und Beitragsforderungen
Beitrag von: ope23 am 10. August 2019, 14:53
Klagen hemmen die Verjährung der angefochtenen Forderung.
Wenn die Klage abgewiesen wurde, ist sie aber quasi nicht existent und müsste die Verjährung dann so ablaufen wie nie geklagt. Oder?

Zitat
Für bisher ausgebliebene Festsetzungsbescheide gilt eine Verjährungsfrist von 3 Kalenderjahren: Die Beitragsperiode 2015 kann seit dem 31.12.2019 nicht mehr rechtmäßig festgesetzt werden.
Heute ist Samstag, da habe ich mit Kopfrechnen immer mehr Probleme als sonst. Ich hätte auf 31.12.2018 getippt.

Titel: Re: Verjährung von Klage und Beitragsforderungen
Beitrag von: werner12 am 10. August 2019, 15:03
Konkret, der letzte festgesetzte Beitrag ist der Monat 2/16.
D.h. die Beiträge März bis Juli 2016 können nicht mehr festgesetzt werden? Und jeder weitere Monat der vergeht.... >:D

Edit "Markus KA":
Thread musste bis auf weiteres geschlossen  und möglicherweise gelöscht werden.
Das Thema „Verjährung“ wurde bereits mehrfach im Forum diskutiert.

Mehrfachpostings allgemeiner Fragen, die schon mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt sind, sind aus Kapaziätsgründen und aus Gründen der Übersicht nicht vorgesehen.

Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die einschlägigen Threads sowie die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) nutzen.

Verjährung der Beitragsforderung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28572.msg179764.html#msg179764 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28572.msg179764.html#msg179764)

Festsetzung verjährter Forderung/ doppelte Festsetzung von Beiträgen beim HR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29944.msg187509.html#msg187509 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29944.msg187509.html#msg187509)

Verjährung von Rundfunkbeiträgen und Verjährungshemmung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17015.msg112461.html#msg112461 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17015.msg112461.html#msg112461)

Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.