gez-boykott.de::Forum
Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: endgegner am 02. August 2019, 11:34
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Hi..
Person X möchte demnächst die PI (Privatinsolvenz) eingehen.
Nun zur Frage:
Wie kann Person X dabei die Zwangsabgabe weiterhin umgehen? Schließlich wird Person X dazu gezwungen, die "Schuld" mit anzugeben, da sonst die Maßnahme gefährdet ist.
Wie habt Ihr das geregelt?
In der Zeit der PI bezahlt und dann weiter boykottiert?
Edit "Markus KA":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
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vielleicht gilt es zu prüfen, ob es zwingend eine Privatinsolvenz sein muss
es gibt vielleicht andere Möglichkeiten
https://ratgeber.advoneo-schuldnerberatung.de/insolvenz/privatinsolvenz/
Alternativen zur Privatinsolvenz
Der Privatinsolvenz ist der außergerichtliche Vergleich vorgelagert. Dieser hat gegenüber der Privatinsolvenz folgende Vorteile:
Gläubiger verzichten auf Teile der Forderungen
Weitere Zinsen und Kosten werden Ihnen ebenfalls erlassen
Gerichtskosten entfallen
Ruhendstellung von Pfändungen
Keine Wohlverhaltensperiode
Keine Veröffentlichung im Insolvenzbekanntmachungsportal
Es gibt keine Kontrolle durch eine/n Insolvenzverwalter/in
Sie haben die Entscheidungsfreiheit darüber, was Sie mit Ihrem Einkommen tun
Eine Einigung erfolgt direkt mit Gläubigern
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Leider hilft die Antwort nicht weiter. Schön wäre es, eine konkrete Antwort zur Frage zu bekommen. Danke!
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Wohnt der "endgegner" alleine, oder müsste/könnte er sogar einen "Antrag auf Aufteilung der Gesamtschuld" stellen? Dies wäre ein schönes Vollstreckungshindernis, da er ja nicht verpflichtet ist, die Gesamtschuldanteile der anderen Mitbewohner in die Privatinsolvenz miteinzubringen.
Untätigkeitsklage Antrag auf Aufteilung der Gesamtschuld VG Hamburg 19 K 1668/19
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30834.msg192443.html#msg192443
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Person X wohnt alleine
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Person X wohnt alleine
Hat Person X vielleicht einen Untermieter, mit dem ein mündlicher Mietvertrag geschlossen wurde? Der Untermieter muss ja nicht dort wohnen, nur im mündlichen Mietvertrag "stehen"...
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Also seid mir nicht böse Leute. Aber ich glaube ich stehe im Wald...
Ich habe doch keine "Hätte, Wenn, Sind oder Könnte" Fragen gestellt. Oder? Wozu diese philosophiererei?
Person X wohnt ganz allein in einer klassischen Mietwohnung und möchte aus privaten Gründen die Privatinsolvenz eingehen. Punkt aus fertig. Da gibt`s auch nix anderes. Der Drobs ist gelutscht. Da wird auch nix anderes mehr passieren.
Die Frage lautet einfach: Kann Person X dabei die Zwangsabgabe weiterhin umgehen?
Antwort: Ja. (Wie?) oder Nein. (Warum)
Bitte macht es doch nicht dauernd schwerer als es ist. Danke!
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Also meiner fachunkundigen Einschätzung nach - Nein, weil die LRA im Falle der Privatinsolvenz wohl den gleichen Status wie alle anderen Gläubiger bekäme....und vermutlich als erstes die Bedienung der Schuld erzwingen würde...
Man kann Person X ja nicht dazu raten, einen mündlichen Mietvertrag mit einer Person des Vertrauen (Famile z.B.) geschlossen zu haben, damit das Thema Gesamtschuld in Verbindung mit der Privatinsolvenz Relevanz bekäme. Wäre das aber so, dann sollte man die Beiträge von Seppl studieren.......
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Wie habt Ihr das geregelt?
Ich gehe davon aus, dass wohl kaum noch jemand im Forum ist, der in der gleichen Situation ist?
Ein Bekannter, Person M, Nichtnutzer des Staatsfernsehens, hat gar nichts geregelt. Er wurde ins Schuldnerverzeichnis eingetragen, ohne sein Zutun.
Soweit mir bekannt, gibt es diese 7-Jahresregelung mit der Restschuldbefreiung. Das hängt wohl von bestimmten Faktoren ab? Ist also nicht in jedem Fall möglich.
Die Wohnungssteuer, die der Rundfunk kassiert, dürfte sich dann mit anderen Schulden irgendwie reinteilen.
Ja, wo nichts mehr zu holen ist?
Insolvent ist insolvent, alles, was über ein bestimmtes Limit ist, wird soundso gepfändet. K.A., wie die Aufteilung ist?
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@endgegner: Bitte habe Verständnis dafür, das sich alle an jeden speziellen Fall herantasten müssen. Wenn es eine einfache Lösung geben würde, wäre das Forum überflüssig. Auch mein post war dazu gedacht, eventuelle Möglichkeiten, die nicht erwähnt wurden, auszuloten. Du kannst davon ausgehen, dass alle, die Dir antworten, Dich nicht einfach nur mit Kompliziertheiten nerven wollen. Gruss seppl/Mod
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In Bezug auf Insolvenz hat Person X gehört, dass die GEZ überhaupt nicht im Gläubigerverzeichnis aufgeführt war, obwohl ein Beitragsrückstand vorhanden war.
Nach Beantragung der Insolvenz kamen neue "Beitragsrechnungen", die aber wieder bei Null gestartet sind.
Vielleicht liest hier ja jemand, der eine Insolvenz hinter sich hat, auch im Beitragsrückstand war bei der GEZ und wo die GEZ nicht im Gläubigerverzeichnis aufgeführt war.
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Es muss hier unterschieden werden zwischen Alleinwohnenden und Mehrpersonenhaushalten. Die LRA hat die Möglichkeit, auf einen beliebigen Mitbewohner der Wohngemeinschaft zuzugreifen. Ist das Geld beim Insolventen nicht zu holen, greift die Regelung der gesamtschuldnerischen Haftung des RBStV:
§ 2
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
...
(3) Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung.
Eine GEZ-Schuld der Privatinsolvenz ist nicht identisch mit der Gesamtschuld aus dem RBStV. Hat die LRA auf einen anderen Mitbewohner zugegriffen, erscheint natürlich nichts im Gläubigerverzeichnis.