gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Markus KA am 26. Juli 2019, 15:20
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Aus gegebenem Anlaß der Hinweis für einen denkbaren Antrag auf Aussetzung des Verfahrens:
[...] "Man würde also dieses Verfahren abwarten und beantragen das Verfahren auszusetzen: https://www.datenschutz.eu/urteile/EuGH-Vorlage-Datenschutz-und-richterliche-Unabhaengigkeit-Verwaltungsgericht-Wiesbaden-20190328/
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2019.187.01.0052.01.DEU&toc=OJ:C:2019:187:TOC
[...]
EuGH-Vorlage VG Wiesbaden: VG W. ein unabhängiges und unparteiisches Gericht?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31017.msg193054.html#msg193054 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31017.msg193054.html#msg193054)
Im vorliegenden Beschluß geht es auch um das Auskunftsrecht einer betroffenen Person, aber für uns könnte sich die Frage stellen, ob die automatische Datenübertragung an die LRA nach EU-Richtlinien und DSGVO überhaupt zulässig ist. Möglicherweise wurde dies bereits im Forum diskutiert. Dies könnte gerade für die Personen interessant sein, die gerade umgezogen sind, sich neu angemeldet haben und eine Zwangsanmeldung oder drohende Zwangsanmeldung der LRA/BS bekommen haben.
Es könnte in einem fiktiven Fall vorgekommen sein, dass die Formulierung der Richtervorlage entsprechend unserem Anliegen (automatische Datenübertragung) umformuliert worden sein könnte und im Rahmen einer Klage gegen die Einwohnermeldebehörde gestellt worden sein könnte. Hierfür könnte sich in die DSGVO eingelesen und die entsprechenden Artikel herausgesucht worden sein. Ein eigener Thread zu diesem Thema wäre im Sinne der Übersicht von Vorteil.
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DSGVO
Die Datenschutzgrundverordnung enthält Ausnahmen. Diese werden mittels "Meldedatenlandesverordnungen" gemäß der Datenschutzgrundverordnung -legal- umgesetzt:
Logischerweise sind in einer EU-weit gültigen Verordnung Ausnahmen vorgesehen; z. B. Datenübermittlungen um Abgaben (Steuern, Beiträge usw.) zu erheben bzw. beizutreiben.
Eine "Meldedatenlandesverordnung" - in der eine Datenübertragung an eine Landesrundfunkanstalt geregelt ist - zählt zu so einer in der DSGVO bezeichneten "ausdrücklichen Regelung in einer Rechtsvorschrift eines Mitgliedstaates".
Hier kann jeder nachlesen welche Ausnahme (u.a.) in der DSGVO geregelt ist:
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Art. 14 DSGVO Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
(1) Werden personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person Folgendes mit: [..]
(2) [..]
(3) [..]
(4) [..]
(5) Die Absätze 1 bis 4 finden keine Anwendung, wenn und soweit [..] die Erlangung [..] durch Rechtsvorschriften [..] der Mitgliedstaaten, [..] ausdrücklich geregelt ist oder [..]
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Quelle: https://dsgvo-gesetz.de/art-14-dsgvo/
hier eine Meldedatenlandesverordnung am Beispiel Rheinland-Pfalz und SWR:
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/g6m/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-MeldeDVRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-MeldeDVRPpP12
Gruß
Kurt
PS: inwieweit eine "Meldedatenlandesverordnung" nicht mit dem Bundesmeldegesetz konform geht ist eine andere Baustelle