Da es bisher niemand getan hat, muss ich den Job wohl übernehmen und dem Bundesverfassungsgericht zum Urteil vom letzten Jahr gratulieren. Immerhin ist heute der erste Jahrestag dieses hier im Forum wohl äußerst umstrittenen Urteils.
Noch nicht ausgiebig diskutiert wurde u.a. Randnummer 133.
In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob in den Ländern Brandenburg, Sachsen und Thüringen die derzeitigen Regelungen zur Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe von personenbezogenen Daten wegen Verstoßes gegen Landesverfassungsrecht nichtig sind. Die Nachprüfung der vom Landesgesetzgeber in eigener Kompetenz erlassenen Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Landesverfassung ist grundsätzlich Sache der Landesverfassungsgerichte (vgl. BVerfGE 6, 376 <382>; 60, 175 <209>; 64, 301 <317 f.>) und daher einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen. Das Verwerfungsmonopol bei Verstößen von Landesgesetzen gegen Landesverfassungsrecht liegt bei den Landesverfassungsgerichten. Solange diese Gesetze weiter in Kraft sind, bestehen jedenfalls dort hinreichend wirksame Ermittlungsmöglichkeiten.
Wo waren doch gleich nochmal Wahlen dieses Jahr?
Da aber heute der erste Jahrestag des Urteils ist, und es demnach etwas zu feiern gibt, für heute erst einmal etwas zum lachen:
Was haben Karl-Theodor zu Guttenberg und der
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gemeinsam?
Beide können nicht richtig zitieren!
Nicht verstanden? Dann entweder RN 55 bis 58 aus BVerwG 6 C 49.15 lesen und selber denken oder in den nächsten Tagen hier im Forum nachschauen.