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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 03. Juli 2019, 11:26
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Staatsministerium des Innern Freistaat Sachsen
Kleine Anfragedes Abgeordneten André Schollbach (DIELINKE)
Drs.-Nr.:6/17360
Thema:Gebühreneinnahmen durch Melderegisterauskünfte im Freistaat Sachsen im Jahr 2018
[…]
namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung:
Eine umfassende Statistik über die einzelnen Fragegegenstände wird nicht geführt. DieAntwortbasiert auf Meldungen der sächsischen Meldebehörden, von denen insgesamt 16 die Daten in der dezidierten Art nicht bereitstellen konnten.
Die Gebühren dieser Meldebehörden fließen jeweils in das allgemeine Einnahmekonto der Gemeindeverwaltung.
[…]
Einnahmenaus Melderegisterauskünften im Jahr 2018:
[…]
Datenübermittlungen an denMitteldeutschen Rundfunk 11.800,00 Euro
[…]
Download des Originaldokuments (pdf, ~1 mb) / Alternativdownload im Anhang
https://s3.kleine-anfragen.de/ka-prod/sn/6/17360.pdf
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Unterm Strich sind es 11.800€ + X aus den nicht getrennt aufgeschlüsselten Kosten von 16 Meldeämtern.