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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Juni 2019 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 20. Juni 2019, 12:55
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Neue Osnarbrücker Zeitung (Abo), 19.06.2019
Kommunen im Emsland treiben weiter massenhaft GEZ-Gebühren ein
Von Daniel Gonzalez-Tepper
Papenburg. Die Kommunen im Landkreis Emsland müssen weiter massenhaft im Auftrag der Gebühreneinzugzentrale (GEZ) bei säumigen Zahlern die Beiträge für Fernsehen und Radio eintreiben. Die Zahl der Fälle ist zwar rückläufig, verbleibt aber im Vergleich zu früheren Jahren weiter auf einem hohen Niveau. Zwischen beiden Seiten gibt es immer noch einen Streit um die Erstattung der anfallenden Kosten. […]
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https://www.noz.de/lokales/papenburg/artikel/1778257/kommunen-im-emsland-treiben-weiter-massenhaft-gez-gebuehren-ein (https://www.noz.de/lokales/papenburg/artikel/1778257/kommunen-im-emsland-treiben-weiter-massenhaft-gez-gebuehren-ein)
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Die Kommunen im Emsland müssen doch gar nicht müssen. Hingegen könnten sie sich ein Beispiel an der Stadtkämmerei Zossen nehmen können. 8)
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Die Kommunen im Emsland müssen doch gar nicht müssen. Hingegen könnten sie sich ein Beispiel an der Stadtkämmerei Zossen nehmen können. 8)
Hallo,
vielleicht schickt man den einzelnen Kommunen in Emsland einfach mal das Schriftstück der Stadt Zossen per Brief zu?
Liebe Grüße
Adonis
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Was bedeutet eigentlich "massenhaft" im Emsland? Dort leben weniger als 350.000 Menschen, so dass vermutlich für maximal ca. 180.000 Wohnungen der sogn. Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss. Das sind etwas soviel Menschen, wie in Berlin, Hamburg, Köln und München in ein bis zwei Stadtteilen und deutlich weniger als etwa in Dortmund, Stuttgart oder Hannover leben.
M. Boettcher
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"Zwischen beiden Seiten gibt es immer noch einen Streit um die Erstattung der anfallenden Kosten. "
Hierzu auch § 7 Abs. 4 NVwVG:
Für die Vollstreckung der Bescheide über rückständige Rundfunkgebühren oder Rundfunkbeiträge sind die Gemeinden zuständig.
Hierzu auch § 67a Abs. 1 Halbsatz 1 NVwVG:
Leistet eine Vollstreckungsbehörde einer der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts Vollstreckungshilfe, so zahlt diese an die Vollstreckungsbehörde für jedes Ersuchen zum Ausgleich des nicht gedeckten durchschnittlichen Verwaltungsaufwands einen Kostenbeitrag;
Hierzu auch § 67b Abs. 1 NVwVG:
Leistet eine Vollstreckungsbehörde gegenüber einer Vollstreckungsbehörde eines anderen Trägers Amtshilfe und können die Kosten bei der Vollstreckungsschuldnerin oder dem Vollstreckungsschuldner nicht beigetrieben werden, so hat die ersuchende Behörde der Vollstreckungsbehörde die Auslagen zu erstatten, wenn sie im Einzelfall 35 Euro übersteigen.
http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/brn/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VwVGND2011pG2&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#jlr-VwVGND2011V2P67 (http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/brn/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VwVGND2011pG2&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#jlr-VwVGND2011V2P67)
Hierzu auch § 5 Abs. 3 Nummer 2 VwVfG:
Die ersuchte Behörde braucht Hilfe nicht zu leisten, wenn:
2. sie die Hilfe nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand leisten könnte;
Hierzu auch § 5 Abs. 5 VwVfG:
Hält die ersuchte Behörde sich zur Hilfe nicht für verpflichtet, so teilt sie der ersuchenden Behörde ihre Auffassung mit. Besteht diese auf der Amtshilfe, so entscheidet über die Verpflichtung zur Amtshilfe die gemeinsame fachlich zuständige Aufsichtsbehörde oder, sofern eine solche nicht besteht, die für die ersuchte Behörde fachlich zuständige Aufsichtsbehörde.
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__5.html (https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__5.html)
Die Stadtkassen oder Gemeindekassen haben wohl die Möglichkeit Vollstreckungsersuchen abzulehnen, wenn Kosten- und Arbeitsaufwand zu hoch werden. Sehr hoch können Kosten- und Arbeitsaufwand werden, wenn die Betroffenen ihre Rechte nutzen.
Weitere Hinweise hierzu bitte die Suche-Funktion verwenden und z.B.:
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838)
Nach rechtskräftigem Urteil nun Vollstreckungsankündigung. Wie verhalten?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24293.msg154214.html#msg154214 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24293.msg154214.html#msg154214)
Eintragungsanordnung,Schuldnerverz.,Widerspruch/Aussetzungsantrag (§ 882d ZPO)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19204.msg124665.html#msg124665 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19204.msg124665.html#msg124665)
Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27419.msg172252.html#msg172252 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27419.msg172252.html#msg172252)
Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27736.msg174413.html#msg174413 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27736.msg174413.html#msg174413)
Vollstreckungsabwehrklage + V.-schutzantrag > einstw. Einstellg. Vollstr. AG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29103.msg182641.html#msg182641 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29103.msg182641.html#msg182641)
HR/Kreiskasse (Hessen) > Vollstreckung (fehl. Bescheide/Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30273.msg189595.html#msg189595 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30273.msg189595.html#msg189595)
Kasse.Hamburg stellt Formular zur fehlerhaften Vollstreckung zur Verfügung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31131.msg193599.html#msg193599 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31131.msg193599.html#msg193599)
NDR/Stadtkasse Oldenburg (Niedersachsen)>Vollstreckung>Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31043.msg193124.html#msg193124 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31043.msg193124.html#msg193124)
NDR/Stadtkasse Schwerin Vollstreckungsankündigung > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30274.msg189667.html#msg189667 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30274.msg189667.html#msg189667)
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Bitte aber auch dieses nicht ganz überlesen:
§ 5 Abs. 2 VwVfG:
Die ersuchte Behörde darf Hilfe nicht leisten, wenn
1. sie hierzu aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage ist;
2. durch die Hilfeleistung dem Wohl des Bundes oder eines Landes erhebliche Nachteile bereitet würden.