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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: Desihra am 23. Mai 2019, 21:35
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Mündliche Verhandlung:
06. Juni 2019, 09:30 Uhr
Verwaltungsgericht Berlin
Kirchstraße 7
10557 Berlin
Bisheriger Zeitverlauf:
- Klageeinreichung: August 2015
- Einreichung Klagebegründung (~60 Seiten): Oktober 2015
- Nichtbearbeitung/Zurückstellung(?) der Klage bis zur Entscheidung des BVerfG 2018, seitdem Wiederaufnahme des Schriftverkehrs durch das VG Berlin und letztendlich nun die mündliche Verhandlung
Hauptklagepunkte:
- Rechtswidrigkeit der erlassenen Verwaltungsakte wegen Nichtigkeit
- Rechtswidrigkeit wegen fehlender Nachvollziehbarkeit
- Rechtswidrigkeit wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht
- Verstoß der zugrunde liegenden Abgabe gegen den Gleichheitsgrundsatz
- Verstoß gegen die allgemeine Handlungsfreiheit
- Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- Verstoß gegen die Informationsfreiheit
- Verstoß gegen europäisches Beihilferecht
- Rechtswidrigkeit der festgesetzten Säumnisgebühren
Ein zahlreiches Erscheinen interessierter Zuschauer ist gerne gesehen!
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Gibt es irgendwelche Ergeb- oder Erkenntnisse aus dem o.g. Termin?
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Entschuldige die späte Antwort.
Die Klage wurde selbstverständlich abgelehnt mit der Hauptbegründung, der Richter sei an das Urteil des BVerfG gebunden bzw. schließe sich diesem an.