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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: gez-negativ am 10. Mai 2019, 18:20
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Meine Überlegungen sind die, dass Gelder, die für das Land sein sollen, in ein anderes Land fließen.
Beim Bundesrecht mit gemeinsamen Stellen, also, Zollzentralen, Flensburg o.ä., alles kein Problem.
Jetzt gibt es eine gemeinsame Stelle, die nicht näher bezeichnet wurde. Diese Stelle verbraucht pro Jahr lt. Jahresbericht 2017 ca. 165 Mio € für sich. Es sollte sich ja um ein gemeinsames Rechenzentrum handeln?
Angeblich soll es sich um ein "Teil der LRA" handeln. Wenn es sich um ein Teil der LRA handeln würde, dann müssten die Ausgaben für die GEZ anteilig auf die Länder aufgeschlüsselt sein und in den Finanzplänen der Länder zu finden sein.
Mal so konstruiert, 10 Länder mit je 10% Anteil. Das müsste dann so sein, dass die 10 % genau zuzuordnen sind und in diesem Land im Finanzplan erscheinen. Das wäre das eine.
Ohne RBStV. Das andere wäre, am Beispiel Bayern, dass Bayern ca. 100 Beschäftigte im Land bezahlen könnte mit durchschnittlich ca. 3000.- . Ca. 300.000.- p/M. Ca. 3,6 Mio pa.
Wenn ich aber von den ca. 165 Mio ausgehe, dann wären es ca. 16,5 Mio.
Davon nimmt das Land entsprechend Steuern und andere Sozialabgaben ein und im Land wird konsumiert.
Dies alles geht dem Land in einer Landessache verloren.
Köln stößt sich dabei gesund und 15 Länder müssen, wohlbemerkt landesrechtlich, dafür aufkommen, für Einnahmen, die Köln macht und den Ländern verlorengehen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass all diese Gelder von den einzelnen Ländern verwaltet werden.
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Die "Länder" haben damit nichts zu tun!?
Diese Gelder werden dem immer gut gefüllten Zwangsrundfunksbeitragstopf entnommen.
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Wieso?
Die "Länder" haben damit nichts zu tun!?
Doch, freilich, jede Menge, weil der "Rundfunkbeitrag" eine aus Landesmitteln gewährte staatliche Beihilfe darstellt, (ist ja Landesrecht, deswegen sind es keine Bundesmittel), und die Gewährung dieser Mittel vollständig den europäischen Bestimmungen zu entsprechen hat.
Noch nicht C-337/06 und C-492/17 verinnerlicht? Da sowohl die Rundfunkgebühr als auch der Rundfunkbeitrag als staatliche Beihilfe qualifiziert, bzw. bestätigt sind, Rundfunk Landesrecht ist, sind diese Mittel Landesmittel.
Es steht also durchaus die Veruntreuung von Landesmitteln zur Debatte, wenn diese Landesmittel für etwas aufgewendet werden, für was sie vom Land nicht vorgesehen sind.
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@pinguin & gez-negativ:
Na dann ist ja alles prima: formuliert das doch bitte als Frage aus.
Ich stelle das dann über fragdenstaat.de an die:
Bayerische Staatskanzlei
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Hessische Staatskanzlei
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Niedersächsische Staatskanzlei
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Ministerpräsidentin und Chef der Staatskanzlei Saarland
Sächsische Staatskanzlei
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Thüringer Staatskanzlei
Danke...
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Es ist wohl kaum so, dass der BS aus jedem Bundesland zu gleichen Teilen finanziert wird. Vielmehr dürften die Kosten des BS rechnerisch auf alle "Beitragszahler" umgelegt werden. D. h., dass von jedem Zwangszahler ca. 4 € pro Jahr für den BS gezahlt werden. Betriebswirtschaftlich dürfte eine gemeinsamen Inkassostelle kostengünstiger und damit sinnvoller sein als Aufbau und Betrieb eines Inkassos je LRA.
M. Boettcher
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Bei Bundesgeldern ist eine Zentralisierung schon als sinnvoll anzusehen.
Bei Landesgeldern, staatliche Beihilfe des Landes, ist es m.E. nicht ratsam, da dies zur Verschwendung führt. Wenn jedes Land SEINE Gelder selbst verwaltet, dann geht es auch sparsam mit diesen Mitteln um.
Beispiel: Bayern hat genug Gelder zur Verfügung und braucht keinerlei Gutachten etc. . Die, die kein Geld haben, können keine Gutachten in Auftrag geben.
Die GEZ verschwendet Gelder, die den einzelnen Ländern gehören für sinnlose Gutachten und sinnlose Framing-Manuals, die nichts mit dem Programmangebot zu tun haben und nur einem Zweck dienen, der Bereicherung derer, die am deal beteiligt sind.
Es ist bereits wieder die Rede davon, dass Gutachten in Auftrag gegeben werden sollen.
Aber Hallo, die Gelder werden angeblich für das Veranstalten erhoben.
Lt. RBStV:
https://www.google.de/search?ei=gg7WXP2pJcvCwQLp-7CwDA&q=RBStV%2C+Schickschuld&oq=RBStV%2C+Schickschuld&gs_l=psy-ab.3...31556059.31565540..31565946...0.0..0.198.2812.1j18......0....1..gws-wiz.......0i71j0j0i131j0i131i67j0i67j0i10j0i22i10i30j0i22i30j0i19j0i22i30i19j0i13i5i30i19j33i160.xy1trb7EQrg
§10, Beitragsgläubiger, Schickschuld,
(1) Das Aufkommen aus dem Rundfunkbeitrag steht der Landesrundfunkanstalt
und in dem im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag bestimmten Umfang dem
Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF), dem Deutschlandradio sowie der Landes
medienanstalt zu, in deren Bereich sich die Wohnung oder die Betriebsstätte des
Beitragsschuldners befindet oder das Kraftfahrzeug zugelassen ist.
(2) Der Rundfunkbeitrag ist an die zuständige Landesrundfunkanstalt als Schick
schuld zu entrichten. Die Landesrundfunkanstalt führt die Anteile, die dem ZDF,
dem Deutschlandradio und der Landesmedienanstalt zustehen, an diese ab.
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Das "Framing-Manual" wurde vom MDR in Auftrag gegeben, nicht vom BS. ARD, ZDF und die einzelnen LRA sind relativ regelmäßig Auftraggeber diverser Gutachten. Welche Gutachten hat der BS in Auftrag gegeben?
Die Vorstellung, der BS könne irgendetwas gegen den Willen und die Interessen der Landesrundfunkanstalten tun, ist niedlich aber falsch. Die LRA bestimmen was der BS tut und tun kann, nicht umgekehrt, denn konzeptionell ist der BS eine GbR. Für den Betrieb können sich die LRA auf den sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag stützen, in dem der Betrieb der gemeinsamen Stelle explizit genannt ist. Damit hat jedes Bundesland dem Betrieb zugestimmt. Letzteres ziemlich sicher auch deshalb, weil eine gemeinsame Inkassobude Kostenvorteile bringt.
Außerdem gibt es nicht nur den Gesichtpunkt des Geldeinsammelns, sondern auch den des Programms insgesamt. Selbst der WDR, die Anstalt mit den meisten Zahlern, kann ein vielfältiges Vollprogramm vermutlich nur knapp finanzieren. Ein Aufbau individueller Inkassobüros würde nicht nur teurer, wobei die kleineren LRA das vermutlich nicht stemmen können ohne große Teile des "Beitrags" dafür aufzuwenden, sondern letzlich den Zerfall der ARD und das Ende des ZDF nach sich ziehen. Daran haben auch Bayern und NRW kein Interesse. Rundfunkkleinstaaterei bringt nur Nachteile. Nicht umsonst ist der NDR eine 4-Länderanstalt, der MDR eine für drei Länder. Dass man immer noch Kleinstsender von Bremen und dem Saarland betreibt, ist im Grunde ein Anachronismus. Allein das darin liegende Optimierungspotential sollte man den Politikern immer wieder unter die Nase reiben.
M. Boettcher
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[..]
Aber Hallo, die Gelder werden angeblich für das Veranstalten erhoben.
[..]
Der Rundfunkbeitrag wird zur Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben.
Das benannte Veranstalten ist (nur) ein Teil davon.
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Das, was ich hieraus lesen kann ist, dass es sich um das Veranstalten handelt.
D.h., dass die Gelder, die durch die Nutzer an den BR zu zahlen sind, für die u.g. Aufgaben zu verwenden sind.
https://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/rechtsgrundlagen-gesetze-bayerisches-rundfunkgesetz100.html
Aus der PDF:
Art. 2
Aufgabe
(1) Aufgabe des Bayerischen Rundfunks ist die Herstellung und Verbreitung von Hörfunk-
programmen, Fernsehprogrammen und Telemedien.
(2) Der Bayerische Rundfunk veranstaltet das Dritte Fernsehprogramm "Bayerisches Fernsehen",
das Spartenprogramm "ARD-alpha" mit dem Schwerpunkt Bildung, das ARD-
Gemeinschaftsprogramm sowie die sonstigen auf Grund staatsvertraglicher Ermächtigung
veranstalteten Programme.
(3) Der Bayerische Rundfunk veranstaltet bis zu zehn terrestrisch verbreitete Hörfunkprogramme.
Davon werden bis zu fünf Hörfunkprogramme analog und fünf Hörfunkprogramme ausschließlich in
digitaler Technik verbreitet. Jedes Programm muss einen der folgenden Schwerpunkte haben: ...
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Was stellst du dir unter "Veranstalten eines Fernseh- oder Hörfunksprogramms" in Bayern vor? Dass der Intendant und seine Mitarbeiter einen Schuhplattler nach dem anderen tanzen? Die müssen die Sendungen auch planen und herstellen, was u. a. Geräte und Personal kostet. Für die Verbreitung müssen Sendeanlagen und Leitungen betrieben und gemietet werden. Auch das wird vermutlich nicht ohne Personal gehen. In deiner beschränkten Sicht würde Volkswagen, ein Betrieb für Herstellung und Vertrieb von Kraffahrzeugen, wohl den gesamten Umsatz in den Kauf von Stahl investieren müssen.
M. Boettcher
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Gewerbliche Einnahmen sind vom Betrag der Beihilfe abzuziehen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28842.0.html (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28842.0.html)
Staatliche Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23970.0.html (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23970.0.html)
Würde man sich mal wirklich die Mühe machen, sich einzulesen, bzw., hilfsweise auch den Aussagen des Herrn Robra mal ein Ohr zu leihen, bspw. hier;
Re: Zukunft von ARD und ZDF: "Wir erwarten unverändert neue Sparvorschläge"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27377.msg172053.html#msg172053 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27377.msg172053.html#msg172053)
, der offenbar verstanden hat, was auf sein Land Sachsen-Anhalt bei weiterer Mißachtung der EU-Beihilfevorschriften zukommen könnte, könnte man schlau werden und erkennen, daß eine staatliche Beihilfe nur zur Realisierung des konkreten staatlichen Auftrages aufgewendet werden darf und nur in einer Höhe zu erfolgen hat, wie sie der private Wettbewerber zur Realisierung des gleichen Auftrages auch benötigen würde.
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Rundfunkkleinstaaterei bringt nur Nachteile. Nicht umsonst ist der NDR eine 4-Länderanstalt, der MDR eine für drei Länder. Dass man immer noch Kleinstsender von Bremen und dem Saarland betreibt, ist im Grunde ein Anachronismus. Allein das darin liegende Optimierungspotential sollte man den Politikern immer wieder unter die Nase reiben.
Genau Prof.boeman, dieser Irrsinn ist für mich unter anderem einer der driftigsten Gründe mich gegen den Rundfunkbeitrag zu sträuben. Diese Irrlichter faseln ständig von Einsparungen, aber das am nächsten Liegende wollen die einfach nicht wahr haben und verbraten die Beitragskohle in himmelschreiender Sturheit entgegen jedem Grundsatz von wenigstens einigermaßen nachvollziehbarer Wirtschaftlichkeit. Ok, das Saarland mag historisch gewachsen eine Sonderstellung einnehmen, jedoch die 0815-Stadt Bremen ist eine Großstadt wie viele andere auch, welche allerdings nicht die rundfunktechnisch-sinnfreibürokratische Sonderbehandlung unter Aufsicht eines extra "vollwertig brotfressenden" Intendanten beanspruchen. Solange Radio Bremen nicht bereit ist im NDR aufzugehen, ist jede anvisierte Sparmaßnahme leider nur billige Makulatur und dummes Geschwätz.
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Landesrecht gilt für alle Bundesländer gleich.
Das Land Bremen ist wie Berlin und Hamburg ein Stadtstaat.
Also gehen auch Bremen Landesgelder verloren, weil Bremen ansonsten selbst Beschäftigte mit dieser Aufgabe der Finanzen betrauen könnte.
Wenn Bremen sich selbst finanzieren müsste, wie es normalerweise im Landesrecht zu sein hat, dann würde Bremen auch sparen müssen.
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Landesrecht gilt für alle Bundesländer gleich.
Das Land Bremen ist wie Berlin und Hamburg ein Stadtstaat.
Also gehen auch Bremen Landesgelder verloren, weil Bremen ansonsten selbst Beschäftigte mit dieser Aufgabe der Finanzen betrauen könnte.
Wenn Bremen sich selbst finanzieren müsste, wie es normalerweise im Landesrecht zu sein hat, dann würde Bremen auch sparen müssen.
Deine betriebswirtschaftliche Expertise geht erkennbar gegen Null. Der gemeinsame Betrieb eines Unternehmens zu was auch immer spart in der Regel Geld. Die Hamburger Sparkasse hat sich u. a. deshalb entschlossen die IT weitgehend einer von dem Sparkassen betriebenen Firma zu überlassen. Etwas, was andere Sparkassen seit vielen Jahren tun. Dafür müssen sie nun bezahlen, aber weniger als die eigene IT-Abteilung kostet. Im VW-Konzern nutzen VW, Audi, Seat und Co nicht nur die gleichen Motoren, sondern auch die gleichen Plattformen um völlig eigene Fahrzeuge zu bauen und zu verkaufen. Weil das preiswerter ist als z. B. in jeder Firma eigene Motorenentwickler zu beschäftigen. Telekomfirmen lassen die Kundenbetreuung, Rechnungsversand etc. extern erledigen, weil das preiswerter ist als es selbst zu tun. Die Deutsche Bank hat große Teile ihrer IT schon vor Jahren "outgesourced" weil der Betrieb von IT mit ihrem Kerngeschäft nicht zu tun hat. Es gibt tausende entsprechender Beispiele.
In gleicher Weise ist ein Unternehmen, welches die Spezialaufgabe des Geldeinsammelns inkl. Mahnwesen etc. für den Rundfunk betreibt, ziemlich sicher deutlich effizienter als 9-16 Butzen, weil die Grundausstattung und die Personalausstattung nicht mit der Zahl der Zahler skaliert. Es ist ausgeschlossen, dass die Erledigung des Rundfunk-Inkassos in jedem Bundesland gegenüber der zentralen Abwicklung via BS weniger kostet als der BS. Die Antwort auf die Frage dieses Threads lautet also: nein.
M. Boettcher
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Es gibt tausende entsprechender Beispiele.
Ich erkläre es noch einmal.
Das Landesrecht von Bayern zählt allein in Bayern. Landesrechtliche Regelungen, Landesgesetze, gelten für die in Bayern lebenden Menschen. Das Landesgesetz zählt nicht mehr in Hessen.
Und ganz oben hatte ich geschrieben, dass es beim Bundesrecht keinerlei Bedenken gibt. Der Bund hat auch Gesetze, die auf den Rundfunk nicht anwendbar sind.
Wenn es tausend entsprechende Beispiele gibt, wo mit ausschließlichem Landesrecht (Bayern oder andere.) gemeinschaftliche Einrichtungen (In einem Land.) betrieben werden, dann wüsste ich gerne, was das sein soll. Mir fällt derzeit nur die GEZ ein, bei der das ist.
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Der gemeinsame Betrieb eines Unternehmens zu was auch immer spart in der Regel Geld.
Freilich, wird nicht bestritten; das Recht der Wirtschaft ist aber alleiniges Bundesrecht, vom BVerfG bestätigt. In welchem Rahmen Unternehmen zu handeln haben, geben Europa und der Bund vor, nicht die Länder.
Die Hamburger Sparkasse hat sich u. a. deshalb entschlossen die IT weitgehend einer von dem Sparkassen betriebenen Firma zu überlassen.
Sie ist von Hamburg gegründet (?) und handelt nach Bundes- und Europarecht; siehe KWG, der Begriff "Sparkasse" kommt darin an mehreren Stellen vor.
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG)
https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/BJNR008810961.html (https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/BJNR008810961.html)
In gleicher Weise ist ein Unternehmen, welches die Spezialaufgabe des Geldeinsammelns inkl. Mahnwesen etc. für den Rundfunk betreibt, ziemlich sicher deutlich effizienter als 9-16 Butzen,
Ja, unbestritten, nur sind wir dann auch hier, wie bei den Sparkassen, im Bundesrecht, weil nur Bundesrecht länderübergreifend wirken darf; es hat kein landesübergreifendes Landesrecht.
Es wird nicht verstanden, wieso die Ausführungen des BVerfG wie auch BVerwG dazu nicht verstanden werden.
Eine landesrechtliche Bestimmung ist nach Landesrecht zu beurteilen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23914.msg152069.html#msg152069 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23914.msg152069.html#msg152069)
BVerfGE 114, 196 - Landeseigenverwaltung ist nicht länderübergreifend
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29991.msg187767.html#msg187767 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29991.msg187767.html#msg187767)
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Ich erkläre es noch einmal.
Eine Erklärung zeichnet sich dadurch aus, dass sie etwas erklärt. Wobei es regelmäßig hilfreich ist, wenn man den Erklärungen ausreichende Belege beifügt. Daran mangelt es erheblich.
Wenn man auf Landesrecht abstellt, dann sollte man es kennen. Es ist zwar richtig, dass Landesrecht von Bayern nur in Bayern gilt. Zu diesem Landesrecht gehört allerdings auch die Rundfunkfinanzierung, die den Regelungen aller anderen Bundesländer wortwörtlich entspricht, also rein gar nichts Besonderes hat, auf dem herumzureiten sich lohnt. Und in dieser in Bayern geltenden Rundfunkfinanzierung wird dem BR als Landesrundfunkanstalt das Recht zugebilligt sich an einer gemeinsam mit den anderen ÖR-Anstalten betriebenen Stelle zu beteiligen und die Durchführung von Aufgaben, die mit dem Einzug der sogn. Rundfunkbeiträge verbunden sind, auf Dritte zu übertragen. Das Land Bayern durfte und darf dies für die von Bayern gegründete Rundfunkanstalt beschliessen. Zudem ist der BR voll rechtsfähig und darf sowohl Unternehmen gründen als auch sich an Unternehmen beteiligen. Einschränkungen diesbezüglich gibt es nicht. Weder muss ein vom BR gegründetes Unternehmen in Bayern ansässig sein, noch muss die Beteiligung 100 Prozent betragen, noch ist die Rechtsform der Unternehmungen beschränkt. Der BR dürfte sich demnach an einem Beitragsinkassounternehmen selbst dann beteiligen, wenn man dies im Finanzierungsgesetz nicht explizit erwähnt hätte. Vermutlich steht das da nur drin, weil es das Unternehmen schon gab.
M. Boettcher
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Einschränkungen diesbezüglich gibt es nicht. Weder muss ein vom BR gegründetes Unternehmen in Bayern ansässig sein, .
Sorry, aber im entsprechenden Gesetz des Landes Bayern steht was anderes.
Gesetz über die Errichtung und die Aufgaben einer Anstalt des öffentlichen Rechts „Der Bayerische Rundfunk“
(Bayerisches Rundfunkgesetz – BayRG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 2003
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRuFuG/true (http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRuFuG/true)
In Art. 3 steht das, was Du wissen willst; Unternehmen gründen darf der BR offenbar keine und selbst die Beteiligung an bayrischen Rundfunkveranstaltern ist auf 25% der Kapital- und Stimmrechtsanteile begrenzt. Darüberhinaus darf er mit anderen Rundfunkveranstaltern und Dritten zusammenarbeiten, sofern es seinem Auftrag dient.
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In Art. 3 steht das, was Du wissen willst; Unternehmen gründen darf der BR offenbar keine und selbst die Beteiligung an bayrischen Rundfunkveranstaltern ist auf 25% der Kapital- und Stimmrechtsanteile begrenzt. Darüberhinaus darf er mit anderen Rundfunkveranstaltern und Dritten zusammenarbeiten, sofern es seinem Auftrag dient.
Übersicht der Beteiligungen des BR: https://www.br.de/unternehmen/transparenz-offensive-beteiligungsunternehmen-104.html
Frankfurt a. M. liegt m. W. in Hessen, Baden-Baden in Baden-Württemberg.
Der BR kann nicht nur mit den anderen Rundfunkanstalten und Dritten (nicht notwendig Rundfunkanstalten) zusammen arbeiten, er ist "gehalten" dies in allen Bereichen zu tun, soll es also, welche die gemeinsame Durchführung von Aufgaben voraussetzen. Dies dürfte vom Inkasso bis zur Produktion oder Finanzierung externer Produktionen und Ankauf von Lizenzen ein ziemliche weites Feld sein, in dem geradezu eine Verpflichtung zu entsprechendem Handeln ausgesprochen wird.
Im Übrigen ist der BR voll rechtsfähig, was üblicher Weise auch die Gründung von Tochterfirmen und die Beteiligung an Unternehmen einschließt.
M. Boettcher
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Übersicht der Beteiligungen des BR: https://www.br.de/unternehmen/transparenz-offensive-beteiligungsunternehmen-104.html (https://www.br.de/unternehmen/transparenz-offensive-beteiligungsunternehmen-104.html)
Im Übrigen ist der BR voll rechtsfähig, was üblicher Weise auch die Gründung von Tochterfirmen und die Beteiligung an Unternehmen einschließt.
Mag ja alles sein, aber das, was der BR wie jede andere ÖRR darf, wenn wir im länderspezifischen Recht sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Gründungsdokument des Gesetzgebers und nicht aus dem, was diese ÖRR mal selber meint, tun zu dürfen; soweit zur Theorie.