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Archiv => Archiv => Pressemeldungen April 2019 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 28. April 2019, 08:15
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(https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/7/7a/Konrad_Duden_1829-1911.jpg)
Quelle: Wikipedia
Hersfelder Zeitung, 27.04.2019
Zwischen den Zeilen: Waldbrand, Werbung und seltsame Post
[…]
Konrad Duden, der Begründer der deutschen Rechtschreibung, wird nicht nur in Bad Hersfeld in Ehren gehalten, sondern auch in Schleiz. Dort war er Direktor des Gymnasiums, bevor er 1876 nach Hersfeld als Direktor an die Alte Klosterschule kam. Im Schleizer Heimatmuseum staunte man jetzt nicht schlecht, als ein Schreiben des Gebührenservices von ARD und ZDF an Herrn Dr. Konrad Duden eintraf mit der Aufforderung, seinen Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Weil die Museumsleute gut vernetzt sind, wurde der Brief als Kopie nach Bad Hersfeld weitergeleitet, damit die Kollegen hier auch was zu lachen haben.
Auf dem Hersfelder Friedhof zugestellt wird das Schreiben aber wohl nicht, auch nicht als ePost – obwohl das auch ziemlich smart wäre: Upgrade your grave ...
Weiterlesen auf:
https://www.hersfelder-zeitung.de/bad-hersfeld/zwischen-zeilen-waldbrand-werbung-und-seltsame-post-12228077.html (https://www.hersfelder-zeitung.de/bad-hersfeld/zwischen-zeilen-waldbrand-werbung-und-seltsame-post-12228077.html)
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Hallo!
Nach drei Tagen gilt das Schreiben als zugegangen, die Veröffentlichung des Museums bestätigt nur den Zugang. Da werden die Erben (oder deren Nachfolgern) wohl einiges zum Nachzahlen haben -- da Herr Dr. Duden "Inhaber" einer baulich abgetrennten Einheit ist, die er auch noch selbst "bewohnt", und es weder auf den Willen des Herrn Dr. Duden noch auf seine Beerdigung ankommt... :o
Wenn Herr Dr. Duden innerhalb der Frist keine Rechtsmittel einlegt, wird der Bescheid bestandskräftig und es kann vollstreckt werden. Zur Not muß er dann -- nach Pfändung -- ohne Kiste dort liegen, oder er kommt in Erzwingungshaft (win-win-win: die Justizverwaltung spart dabei natürlich an den Essenskosten, die Liegegebühr bei der Friedhofsverwaltung fällt aber trotz erwiesener Abwesenheit an, die Grabungskosten werden als Nebenkosten der Vollstreckung angesetzt und notfalls bei den Erben oder deren Nachfolgern in Rechnung gestellt) :o
MfG
Michael
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Diese Witzmeldung aus Bad Hersfeld gehört doch eigentlich in ein als Sammelthread zu gründendes Kuriositätenkabinett des völlig unzurechnungsfähigen BeitragsserWITZE. Denn diesbezüglich gab es hier schon mehrmals den einen oder anderen spaßigen Thread. Als Beispiel mal so auf die Schnelle meinen goldenen Spaten gezückt und dieses hier ausgegraben:
Katze bekommt Beitragsbescheid
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6660.0