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Archiv => Archiv => Pressemeldungen April 2019 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 27. April 2019, 10:43
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digitalfernsehen.de, 26.04.2019
Mehr ZDF-Inhalte für Magenta Megathek
350 überwiegend deutsche Produktionen des ZDF sind ab sofort neu in der Megathek. Damit stehen mehr als 8.500 Inhalte von ARD Plus, ZDF Select sowie ARD Plus Kids und ZDFtivi Select zum Abruf bereit. Das Angebot sehen MagentaTV Kunden ohne Aufpreis. […]
Weiterlesen auf:
http://www.digitalfernsehen.de/Mehr-ZDF-Inhalte-fuer-Magenta-Megathek.177570.0.html (http://www.digitalfernsehen.de/Mehr-ZDF-Inhalte-fuer-Magenta-Megathek.177570.0.html)
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MagentaTV gehört ja bekanntlich zur Telekom AG.
Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass einer der Chef-Lobbyisten der Telekom AG im ZDF-Fernsehrat sitzt.
Vertreter aus dem Bereich "Digitales" aus dem Freistaat Bayern
Wolfgang Kopf, LL.M. , Leiter des Zentralbereichs Politik und Regulierung der Deutschen Telekom AG
https://www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-fernsehrat-mitglieder-100.html
In einem Artikel der Wirtschaftswoche ("Lobbyismus - Wie die Telekom die Politik im Griff hat") vom 23.05.2012 ist zu lesen:
Mit einer Armee an Lobbyisten und einer besonderen Beziehung ins Bundesfinanzministerium setzen Telekom-Chef René Obermann und Top-Lobbyist Wolfgang Kopf ihre Wünsche durch. Vorschläge und Stellungnahmen von Abgeordneten tragen die Handschrift des Konzerns. Kurzfristig ändern Minister Gesetzentwürfe – zugunsten der Telekom. An die Öffentlichkeit dringt davon selten etwas.
Ein Interview lehnte ein Konzernsprecher mit der Begründung ab, man habe schlechte Erfahrungen damit gemacht, wenn Lobbyisten ihre Arbeit erläutern.
https://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/lobbyismus-wie-die-telekom-die-politik-im-griff-hat/6643172.html
Dabei besagt der ZDF-Staatsvertrag:
§ 19 Organe
§ 19a Allgemeine Bestimmungen
(1) Die Mitglieder des Fernsehrates und des Verwaltungsrates sind Sachwalter der Interessen der Allgemeinheit. Sie sind an Weisungen nicht gebunden. Sie dürfen keine wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen haben, die geeignet sind, die Erfüllung ihrer Aufgaben als Mitglieder des Fernsehrates oder des Verwaltungsrates zu gefährden (Interessenkollision).
https://www.zdf.de/assets/grundlagen-zdf-staatsvertrag-100~original
Wir haben es bei den Rundfunkgremien folglich nicht nur mit dem Problem der fehlenden Staatsferne zu tun ::)