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Archiv => Archiv => Pressemeldungen April 2019 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 04. April 2019, 19:15
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Medienpolitik.de, 01.04.2019
Nicht eine Frage des „Ob“, sondern des „Wie (weit)“ einer Vollindexierung
Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 18. Juli 2018 den im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verfassten Rundfunkbeitrag als im Wesentlichen verfassungskonform beurteilt hat, beraten die Länder derzeit neben den Fragen einer (modifizierten?) Auftragsdefinition für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen „Strukturoptimierung“ auch über eine etwaige Neugestaltung der im Rundfunkfinanzierungstaatsvertrag enthaltenen Regelung zu Maßstäben und Verfahren der Bestimmung der Beitragshöhe. Bekanntlich haben einige Bundesländer insoweit vorgeschlagen, die Entwicklung des künftigen Beitragssatzes insgesamt ausgehend von einem „Basiswert“ an einen Index zu knüpfen (sog. Vollindexierung). Durch Aufwandsveränderungen, namentlich Kostensteigerungen bedingte Beitragsanpassungen sollen so nicht mehr dem de lege lata institutionalisierten aufwändigen drei-stufigen Festsetzungsverfahren mit abschließender parlamentarischer Befassung (§§ 1-7 RFinStV) unterworfen, vielmehr durch die Indexierung gleichsam auf einen „automatischen“, nur mehr als Rechenoperation durchgeführten Mechanismus umgestellt werden.
Aus dem Gutachten von Prof. Dr. Matthias Cornils, Direktor des Mainzer Medieninstituts [1]
[…]
Zusammenfassung der Ergebnisse
1. Auch ein Vollindexierungsmodell ist, das muss mit Blick auf das eindeutige placet des Bundesverfassungsgerichts im zweiten Gebührenurteil angenommen werden, als Ausgestaltungsoption verfassungsgerichtlich „grundsätzlich“ anerkannt. […]
2. In der simultanen verfassungsrechtlichen (und verfassungsgerichtlichen) Anerkennung des Grundsatzes der Bedarfsorientierung der Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Möglichkeit einer Vollindexierung liegt nicht notwendig ein konzeptueller Widerspruch.
[…]
5. Jedenfalls auf der Grundlage eines „starken Konzepts“ der Programmautonomie – wie es das Bundesverfassungsgericht zugrunde legt – bedeutete jede in erheblichem Maß bedarfsunterschreitende und zudem intendierte „Deckelung“ der Finanzierung über eine Indexierung eine rechtlich kritische, eben nicht mehr programmneutrale, indirekte Einflussnahme auf das Programm und daher einen verfassungsrechtlich kaum rechtfertigungsfähigen Eingriff in die Programmautonomie.
Das Gutachten von Professor Cornils, Direktor des Mainzer Medieninstitutes ist unter https://www.mainzer-medieninstitut.de/ [2] abrufbar.
Weiterlesen auf:
https://www.medienpolitik.net/2019/04/nicht-eine-frage-des-ob-sondern-des-wie-weit-einer-vollindexierung/ (https://www.medienpolitik.net/2019/04/nicht-eine-frage-des-ob-sondern-des-wie-weit-einer-vollindexierung/)
[2] Direktlink zum Gutachten:
Verfassungs- und unionsrechtliche Rahmenbedingungen einer Vollindexierung des Rundfunkbeitrags
Rechtsgutachten erstattet der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz von Universitätsprofessor Dr. Matthias Cornils,Direktor des Mainzer Medieninstituts
https://www.mainzer-medieninstitut.de/wp-content/uploads/Gutachten-Indexierung-Endfassung_Publikation.docx.pdf
Sicherungsabbilder (danke Kurt):
https://web.archive.org/web/20190404174347/https://www.medienpolitik.net/2019/04/nicht-eine-frage-des-ob-sondern-des-wie-weit-einer-vollindexierung/
https://web.archive.org/web/20190404174320/https://www.mainzer-medieninstitut.de/wp-content/uploads/Gutachten-Indexierung-Endfassung_Publikation.docx.pdf
Anmerkung:
Oh, diesmal kein Gutachten von Herrn Kirchhof? Geklüngelt wird trotzdem ::)
[1] Prof. Dr. Matthias Cornils
(* 1965 in Karlsruhe) ist ein deutscher Jurist und Hochschullehrer an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
[…]
.
https://de.wikipedia.org/wiki/Matthias_Cornils
Mainzer Medieninstitut
Das Mainzer Medieninstitut ist ein unabhängiges wissenschaftliches Institut, dessen Zweck es ist, Wissenschaft, Forschung und Bildung auf dem Gebiet des Medienrechts zu fördern sowie an der Fortentwicklung der Medienordnung mitzuwirken.
Der Trägerverein Mainzer Medieninstitut wurde am 22. September 1999 als privatrechtlicher Verein gegründet.[1] Die Mitglieder des Vereins sind Repräsentanten des Landes Rheinland-Pfalz, des Zweiten Deutschen Fernsehens, des Südwestrundfunks, der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz[2] und des WDR.
Gründungsdirektor des Medieninstituts ist Dieter Dörr […]
https://de.wikipedia.org/wiki/Mainzer_Medieninstitut
siehe auch:
Kurzgutachten von Prof. Dr. Thomas Hirschle im Auftrag von VAUNET (Verband Privater Medien e.V.)
Vollindexierung des Rundfunkbeitrags verfassungs- und europarechtlich nicht zulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30502.0
Siehe u.a. auch unter
Wer sind die Gutachter/Vertreter für ARD, ZDF & Co. im Verfahren vorm BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25370.0.html
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... jaaa, da gibt es in der Tat ein Widersprüchle!
Während noch vor einigen Tagen Misses "Malu" Dreyer verkündigte, bei einer möglichen Indexierung müsse SORGFÄLTIG auf Passfähigkeit mit Verfassungs - und Europarecht geachtet werden (... sie wird sich was dabei gedacht haben, hoffentlich ), kommt man HIER der Einfachheit halber gleich mal OHNE Bedenken aus. Nice !