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Archiv => Archiv => Pressemeldungen April 2019 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 02. April 2019, 17:36
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Rotenburger Rundschau, 02.04.2019
EuGH fällt nun Urteil: Zahlen wir den Rundfunkbeitrag etwa bald bar?
Der Rundfunkbeitrag ist für alle deutschen Haushalte verpflichtend und an den Allgemeinen Beitragsservice zu entrichten. Doch über das "Wie" wird jetzt heftig debattiert.
jp (Jasmin Pospiech)
[…] Weil der Allgemeine Beitragsservice Lastschriftverfahren oder Überweisungen bevorzugt, haben nun zwei Wohnungsinhaber aus Hessen darauf geklagt, den Rundfunkbeitrag auch bar entrichten zu dürfen. […]
[…] Dieser hat allerdings den Fall bzw. die Frage, ob der Rundfunkbeitrag auch in bar bezahlt werden kann, nun an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeleitet. Letzterer soll schließlich klären, ob Behörden wie der Allgemeine Beitragsservice die Barzahlung kategorisch ablehnen dürfen. Bis allerdings das EuGH zu einem Urteil kommt, gilt die alte Regelung.
Weiterlesen auf:
https://www.rotenburger-rundschau.de/leben/geld/rundfunkbeitrag-2019-eugh-soll-urteil-ueber-barzahlung-faellen-zr-12048951.html (https://www.rotenburger-rundschau.de/leben/geld/rundfunkbeitrag-2019-eugh-soll-urteil-ueber-barzahlung-faellen-zr-12048951.html)
Anmerkung:
Norbert Häring wird als beteiligter Kläger nicht (mehr) genannt, obwohl oder vielleicht gerade weil Frau Pospiech in diesem Zusammenhang bereits über ihn "falschberichtet" hatte. siehe hierzu:
MYTHEN UND FAKTEN - Rundfunkbeitrag 2018: Höhe, Umzug und Befreiung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26186.0 ff.
und
Ippen-Medien verbreiten blühenden Unsinn zum Barzahlen des Rundfunkbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26201.0 ff.
Danke an User RUN für den Hinweis.