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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Kurt am 25. März 2019, 18:05

Titel: Gesucht: Verfügung der 5. Zivilkammer vom 11.02.2019 LG Tübingen | 5 T 91/18
Beitrag von: Kurt am 25. März 2019, 18:05
Hallo zusammen,

gesucht wird die

Verfügung der 5. Zivilkammer LG Tübingen, 11.02.2019 - 5 T 91/18
https://connect.juris.de/jportal/prev/KORE204632019
Zitat
Die Beitreibung im Wege der Pfändung einer Forderung durch die Vollstreckungsbehörde selbst stellt gegenüber der Beitreibung mittels Gerichtsvollzieher eine andere Vollstreckungsmaßnahme dar. | § 15 VwVG BW, § 15a VwVG BW, § 16 VwVG BW, § 122 AO, § 249 AO, ...

Leider kein juris-Zugang  :'(

Gruß
Kurt


Edit "Bürger":
Siehe nunmehrige Hinweise u.a. unter
Beispiel-Anfrage/-Anforderung von Gerichtsentscheidungen im Volltext
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30599.0.html
Sich damit erübrigende Folgekommentare wurden der Übersicht wegen entfernt.
Sofern sich noch eine Veröffentlichung ergeben sollte, dann bitte Mitteilung hier.
Weitere Infos zum privatrechtlich organisierten juristischen Informationsdienstleister und Print-Online-Verlag
juris (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Juris
Dies jedoch bitte nicht hier diskutieren, sondern wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.