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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 15. März 2019, 11:17

Titel: Staatskirchenrechtler: Kultursteuer wäre "Zwangsspende"
Beitrag von: ChrisLPZ am 15. März 2019, 11:17
MDR Kultur, 15.03.2019

Debatte um Ramelow-Vorstoß
Staatskirchenrechtler: Kultursteuer wäre "Zwangsspende"

Statt einer Kirchensteuer nur für Christen eine Kultursteuer für alle? Mit diesem Vorschlag bringt sich Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow, bekennender Protestant und Linker, gerade in die Schlagzeilen. Nach italienischem Vorbild soll jeder einen bestimmten Betrag geben und selbst entscheiden, an wen sein Geld geht. Staatskirchenrechtler Michael Germann, Martin-Luther-Uni Halle, erklärt, ob und wie die Idee überhaupt umsetzbar wäre und spricht von einer "Zwangsspende".

Von Annett Mautner

Zitat
MDR KULTUR: Es ist ja eigentlich erstaunlich, dass sich der Ministerpräsident eines Bundeslandes dazu äußert. So eine Frage wird doch nicht auf Länderebene geregelt, oder?
Prof. Michael Germann: Nein, eine solche Idee könnte nur durch den Bundesgesetzgeber verwirklicht werden. Und der müsste nicht nur das Steuerrecht dafür ändern, sondern auch das Grundgesetz
[…]

Weiterlesen auf:
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Titel: Re: Staatskirchenrechtler: Kultursteuer wäre "Zwangsspende"
Beitrag von: Peer_Gynt am 21. August 2023, 11:08
In Bayern scheint durch eine Hintertür die Kultursteuer bereits eingeführt worden zu sein.
Denn Überschüsse letztlich auch aus Rundfunkbeiträgen dürfen für kulturelle Zwecke verwendet werden, die u.a. unmittelbar und mittelbar der Förderung des BR dienen.

Bayerisches Rundfunkgesetz vom 22.10.2003 i.d.F. vom 24.07.2023
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRuFuG-14
Zitat von: Bayerisches Rundfunkgesetz vom 22.10.2003 i.d.F. vom 24.07.2023
Art. 14 - Verwendung von Überschüssen
Soweit der Bayerische Rundfunk nach Abzug der eigenen Ausgaben einschließlich der Zuführungen zu notwendigen Rücklagen Überschüsse erzielt, sind diese insbesondere zu verwenden für kulturelle Einrichtungen und Zwecke, die unmittelbar oder mittelbar der Förderung des Bayerischen Rundfunks und seiner Leistungen dienen.

Bei "unmittelbar" könnte man ja noch darüber streiten, ob auch Staatsballet und Symphonieorchester aus Rundfunkbeiträgen (mit-)finanziert werden dürfen.
Aber bei "mittelbar" dürfte auch bei kulturbegeisterten Beitragsgegnern das Verständnis enden, denn Kulturförderung wird üblicherweise aus dem Steueraufkommen gedeckt.
Wird somit ein Teil der Rundfunkbeiträge als Kultursteuer verwendet?