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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: Bürger am 14. März 2019, 17:07
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VORTRAG
Beherzte Freiheit
Was wir selbst verantworten sollten – und was nicht
REFERENT: Prof. Dr. Paul Kirchhof
DI 26.03.19, 19:00 – 21:00 Uhr
Hospitalhof Stuttgart, Büchsenstr. 33 70174 Stuttgart
KOSTENBEITRAG: 7,00 € / 5,00 €
weiterlesen unter
https://www.hospitalhof.de/programm/260319-beherzte-freiheit/
oder ein paar Tage früher in Düsseldorf
Paul Kirchhof - "Beherzte Freiheit" (Buch/Vortrag), Düsseldorf 20.03.19 19h
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30452.0.html
Siehe u.a. auch unter
Juristischer Mittagstisch mit Paul Kirchhof, Oldenburg, 29.11.2018, 13:00
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29015.0.html
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Es handelte sich um einen tollen Vortrag von etwa einer Stunde, danach gab es die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Leider waren nur etwa 35-40 Personen da (Saal war für 300 Personen geplant) und etwa 5 kauften und/oder ließen sich das Buch signieren.
Der Schwerpunkt des Vortrages lag natürlich im Steuerrecht, Subventionen und Gesetzgebung.
Die Rundfunkbeiträge wurden nicht direkt angesprochen, die nachfolgenden Thesen sprechen jedoch für sich:
Der Staat kauft uns unsere Freiheit ab (indem er uns zu Käufen animiert, die wir sonst nicht bräuchten, nur um Steuern zu sparen, davon profitieren aber in erster Linien die Besserverdienenden, die einen höheren Steuersatz haben)
Das Parlament weiß nicht, was es tut. Es wurden in den letzten 4 Jahren über 500 Gesetze erlassen, bei ordentlicher Arbeit sind 4 Gesetze im Jahr realistisch.
Die derzeitige Praxis ist demokratisch nicht legitimiert. Alle Thorheiten landen bei Gericht, der Bürger ist wehrlos, es bedarf Richter zur Kontrolle.
(Das Steuerecht hat derzeit 33.000 Vorschriften, die kein Mensch alle kennen kann, damit ist eine organisierte Nichtverantwortlichkeit vorprogrammiert, anstrengungsfreies Einkommen entsolidarisiert !!)
Was bedeutet das für unsere Sache?
Schon 2015 hat Paul Kirchhof gesagt, dass er das Gesetz über die Rundfunkbeiträge zumindest teilweise für verfassungswidrig hält. Der Gesetzgeber hat seine Vorschläge nur teilweise umgesetzt.
Der Gesetzgeber ist abgewichen hinsichtlich:
- Zweitwohnungsregelung
- Werbeeinnahmen
- Regelung bei Studenten
- Regelung bei Existenzminimum
- Regelung bei Haushalten, wo offensichtlich kein Radio/Fernsehen gehört/gesehen wird
Hinsichtlich der Zweitwohnungsregelung hat er recht behalten, diese ist vom BVerfG gekippt worden.
Also müssen die anderen Personengruppen/Sachverhalte auch bis zum BVerfG vordringen !!
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Also müssen die anderen Personengruppen/Sachverhalte auch bis zum BVerfG vordringen !!
Da waren sie schon. Die Klagen wurden ohne Begründung abgewiesen.
(Prof. Paul Kirchhof ist darüber voll im Bilde. Auch durch einen persönlichen Brief einer Betroffenen.)
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Schade, dass das nicht vorher publiziert wurde.
War mir in dieser Breite unbekannt.
Dann hätte ich ihn mal darauf angesprochen...
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Die anderen Anliegen von Paul Kirchhof wurden am 18. Juli 2018 nicht voll abgewiesen,
sondern waren von den Rechtsanwälten überwiegend gar nicht oder nicht geeignet vorgetragen worden.
Die meisten Beschwerden stammten von 2 Rechtsanwälten und waren wohl für jeden von ihnen recht gleichartig.
Sodann war eine große Anzahl von aussichtslosen Beschwerden von Einzelbürgern ohne geeignete Vertiefung der Argumentation.
Neue Beschwerden sind also möglich, sofern sie mit den offenen Fragen von Paul Kirchhof richtig und wissenschaftskonform umgehen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen eines Beschlusses vom November 2018 ausdrücklich diese Möglichkeit klargestellt.
Es handelt sich nun einstweilen ausschließlich um ein Finanzierungsproblem, und zwar seit langem,
damit das Nötige gemacht werden kann.
Des weiteren wird immer neu ignoriert, dass die Befreiung der Geringverdiener längst zu deren Gunsten entschieden ist.
Es geht also nur um die Frage, diesen Personen geeignete Musteranträge für alle Varianten aufzubereiten.
Die entsprechende Kompetenz und umfangreiche Arbeitszeit ist nicht für LLL - Luft, Lust, Liebe - einkaufbar.
Freiwillige vor, die für derartiges die Kompetenz haben und bereit sind, ihre berufsfachliche Arbeitszeit für rund 1 Euro pro Stunde zu liefern, 10 Prozent vom Mindestlohn.
Die Finanzierung muss auf viele Schultern verteilt werden. Wer ganz konkrete und umgehend wirklich realistische realisierbare diesbezügliche Ideen hat, dafür gibt es die PM-Mitteilung im Forum.
Es gilt ähnlich für die Befreiungsrechte der Nichtzuschauer.
Was dem BVerfG nicht geeignet vorgetragen wurde, das konnte es nicht entscheiden.