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Archiv => Archiv => Pressemeldungen März 2019 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 13. März 2019, 16:44

Titel: Rundfunkbeitrag-Boykotteur - Lahrer muss zahlen
Beitrag von: ChrisLPZ am 13. März 2019, 16:44
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Badische Zeitung, 13.03.2019

Rundfunkbeitrag-Boykotteur
Lahrer muss zahlen

Von Jannik Jürgens

Zitat
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat eine Klage des Lahrer Rundfunkbeitrag-Boykotteurs Helmut Schönberger abgewiesen. Schönberger muss die 1342 Euro, die er seit Anfang 2013 einbehalten hat, dem Südwestrundfunk nachzahlen.
[…]

Doch das Verwaltungsgericht gab dem nicht statt, allein schon, weil Schönberger gar keinen Antrag gestellt habe. Selbst wenn er diesen gestellt hätte, hätte er abgelehnt werden müssen, da eine Befreiung nur bei Bezug staatlicher Sozialhilfeleistungen möglich sei. Allein ein geringes Einkommen berechtige dazu nicht. "Immerhin bekomme ich meine Gerichtsgebühren zurück", sagte Schönberger.

Weiterlesen auf:
http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/lahrer-muss-zahlen--168304203.html (http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/lahrer-muss-zahlen--168304203.html)
Titel: Re: Rundfunkbeitrag-Boykotteur - Lahrer muss zahlen
Beitrag von: Nevrion am 13. März 2019, 17:50
Zitat
Allein ein geringes Einkommen berechtige dazu nicht. "Immerhin bekomme ich meine Gerichtsgebühren zurück", sagte Schönberger.
Das ist sachlich falsch.

§4 Absatz 6 Satz 1 des RBStV
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-4
Zitat
Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrunfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien.

Die Phrase "besonderer Härtefall" ist juristisch kein gebundener Begriff und darf auch weiter ausgelegt werden.

Wäre auch logisch nicht nachvollziehbar, das bei zwei Mietern, die beide ca. 400 Euro Einkommen haben, von denen einer es vom ALG2 hat und der andere es regulär verdient, nur derjenige Beitragsbefreit ist, der ALG2 bezieht.


Edit "Bürger":
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Geringverdiener: 4 Millionen Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
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Sind die Sozialgerichte statt VG zuständig bei Härtefallantrag Geringverdiener?
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