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der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP
auf Annahme einer Entschließung
Mehr Rechtssicherheit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk – Kooperationen zwischen den Rundfunkanstalten unterstützen
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Das Abgeordnetenhaus unterstützt die Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, um auch während des Übergangs zu einem digitalen Zeitalter und verstärkten non-linearen Angeboten einen unabhängigen, staatsfernen und dem Gemeinwohl verpflichteten öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu gewährleisten. Wir unterstützen den weiteren Ausbau der Kooperationen zwischen den Rundfunkanstalten als zentrale Forderung der Strukturreform, die den gesetzlich vorgegebenen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gerecht wird.
Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene und auf EU-Ebene für die Umsetzung folgender Ziele einzusetzen:
– Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten sollen Planungssicherheit gewinnen und Kooperationen aufnehmen können, ohne sich dem Risiko der Kartellrechtswidrigkeit auszusetzen.
– Eine Bereichsausnahme zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist zu prüfen.
– Kooperationen sollen die Rundfunkanstalten auf allen Ebenen, also in Verwaltung und Technik, aber auch im Lizenzgeschäft sowie in Produktion und Programmverbreitung aufnehmen und ausbauen können.
Begründung:
Der öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist die unverzichtbare Instanz einer kritischen Öffentlichkeit, die freien Zugang zu verlässlicher und unabhängiger Information bietet, freie Meinungs- und Willensbildung garantiert, gemeinwohlorientiert und demokratiefördernd agiert und somit das politische, gesellschaftliche und kulturelle Miteinander stärkt. Die in Erfüllung des verfassungsrechtlichen Grundversorgungsauftrags aus Art. 5 Abs. 1 GG erfolgende Herstellung und Verbreitung vielfältiger Programmangebote ist darum Pflichtaufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit Verfassungsrang, für die die nötigen Handlungsspielräume gewährleistet werden müssen. Das schließt Kooperationsmöglichkeiten ausdrücklich ein. Das Kooperationsgebot ist ein zentraler Inhalt der Strukturreform. Kooperationen zwischen den Rundfunkanstalten sind darum gegen kartellrechtliche Risiken durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und durch europäisches Kartellrecht abzusichern. Um das Gelingen der Strukturreform nicht zu gefährden, braucht der öffentlich-rechtliche Rundfunk einerseits Rechtssicherheit in der Frage, welche Formen der Zusammenarbeit von kartellrechtlichen Regelungen erfasst werden. Andererseits braucht er einen rechtlichen Rahmen, der es erlaubt, Kooperationen auf allen Ebenen aufzunehmen.
Berlin, d. 21. Februar 2019
Saleh Halsch und die übrigen Mitglieder der Fraktion der SPD
Dregger Goiny und die übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU
Bluhm U. Wolf Helm und die übrigen Mitglieder der Fraktion Die Linke
Kapek Gebel Schweikhardt und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Czaja Förster und die übrigen Mitglieder der Fraktion der FDP
... und dem Gemeinwohl verpflichteten öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu gewährleisten. ...
... Der öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist die unverzichtbare Instanz einer kritischen Öffentlichkeit, die freien Zugang zu verlässlicher und unabhängiger Information bietet, freie Meinungs- und Willensbildung garantiert, gemeinwohlorientiert und demokratiefördernd agiert und somit das politische, gesellschaftliche und kulturelle Miteinander stärkt. ...
Ich gelobe,
durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen
die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen.
1. Frage ist, ob ÖRR ohne kartellrechtswidriges Verhalten nicht geht. Können die einfach nicht, ohne den Boden des Rechts vollends zu verlassen?
2. Frage ist, ob man sich über Sinn und Zweck des Kartellrechts mal ansatzweise Gedanken gemacht hat. Ob der Begriff "Wettbewerb" in Berlin noch irgendeine Bedeutung hat. Oder ist Marktwirtschaft generell so pfui, dass man lieber staatliche Monopole auf allen Ebenen hätte?
3. Frage ist, ob man denn auch das EU-Kartellrecht dafür ändern möchte. Das würde bedeuten, eine Bereichsausnahme in den AEUV reinzuzimmern. Das ist ja alles möglich, und sämtliche Mitgliedstaaten haben für die Sorgen des deutschen Landesfunk auch größtes Verständnis.. Aber es wird halt etwas aufwändiger. Wenn der Brexit klappt (wie auch immer), wäre die lezte ökonomisch rationale Stimme Europas auch weg, also der Weg frei für alle sozialistischen Schandtaten.