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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Mecklenburg-Vorpommern => Thema gestartet von: Flagstaff am 25. Februar 2019, 22:11

Titel: NDR/Stadtkasse Schwerin Vollstreckungsankündigung > Gegenwehr
Beitrag von: Flagstaff am 25. Februar 2019, 22:11
Moin Leute,

folgendes Szenario: Person A ist seit 09/2017 Verweigerer des Rundfunkbeitrages, welchen Person A aus vielerlei Gründen ablehnt.

Nun hat Person A, nach vielen Bettelbriefen eine Vollstreckungsankündigung der Stadt Schwerin erhalten, welche ich hier im Anhang beifügen werde.

Person A hat kein tiefgehendes Verständnis für die Gesetzesbücher. Der Brief kam in einem normalen Umschlag, keine förmliche Zustellung etc.

Person A hat nun zur Sicherheit einen Rechtsanwalt beauftragt, und wartet jetzt auf die weiteren Schritte. Außerdem wird Person A sein Konto zur Sicherheit in ein P-Konto umwandeln, da sie

sowieso nicht über den Freibetrag kommt, da das monatliche Einkommen sowieso zu gering ist.

Hat hier zufällig einer Erfahrung mit sowas, der am besten auch aus MV kommt und das ganze schon durch hat? Die bisherigen Beiträge hier für den Bereich MV konnten mir leider nicht wirklich

weiterhelfen.

Titel: Re: NDR/Stadtkasse Schwerin Vollstreckungsankündigung > Gegenwehr
Beitrag von: Markus KA am 26. Februar 2019, 07:40
1. Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch

2. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß §80 Abs. 4 VwGO

3. Widerspruch gegen die Vollstreckungsankündigung


Hierzu auch aus aktuellem Anlaß:

HR/Kreiskasse (Hessen) > Vollstreckung (fehl. Bescheide/Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30273.msg189595.html#msg189595 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30273.msg189595.html#msg189595)

Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27419.msg172252.html#msg172252 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27419.msg172252.html#msg172252)
Titel: Re: NDR/Stadtkasse Schwerin Vollstreckungsankündigung > Gegenwehr
Beitrag von: mistersh am 26. Februar 2019, 08:26
Also alleine die Zusammenfassung der Forderung kommt mir schon sehr spanisch vor.
Es geht um 9 Monate wenn ich das richtig lese. Dann wären das also 9 * 17,50 = 157,50€
Eine ordentliche Auflistung und Unterteilung der Kosten findet nicht statt. Hier müsste doch separiert werden nach:
- Hauptforderung (157,50€)
- Säumniszuschlägen
- Mahngebühren (wurde überhaupt gemahnt?)

Also von dem geforderten Betrag von 176€ (die 50 Cent sind wohl von der Stadtkasse für die Portogebühren) komme ich nicht auf die üblichen Beträge von Säumnis und Mahnung.
Titel: Re: NDR/Stadtkasse Schwerin Vollstreckungsankündigung > Gegenwehr
Beitrag von: Flagstaff am 26. Februar 2019, 10:37
Also alleine die Zusammenfassung der Forderung kommt mir schon sehr spanisch vor.
Es geht um 9 Monate wenn ich das richtig lese. Dann wären das also 9 * 17,50 = 157,50€
Eine ordentliche Auflistung und Unterteilung der Kosten findet nicht statt. Hier müsste doch separiert werden nach:
- Hauptforderung (157,50€)
- Säumniszuschlägen
- Mahngebühren (wurde überhaupt gemahnt?)

Also von dem geforderten Betrag von 176€ (die 50 Cent sind wohl von der Stadtkasse für die Portogebühren) komme ich nicht auf die üblichen Beträge von Säumnis und Mahnung.

mal sehen ob aus diesen ganzen sachen was zu machen ist. aufjedenfall stimmt die forderung so wie sie da steht nicht, dürften ja nur 157,50 sein wie mistersh sagte.

was ich auch sehr interessant finde, wieso die nur versuchen bis letztes jahr mai einzutreiben? normalerweise hätte ich bei dem schuppen ja deutlich mehr offen...
Titel: Re: NDR/Stadtkasse Schwerin Vollstreckungsankündigung > Gegenwehr
Beitrag von: Markus KA am 26. Februar 2019, 11:37
Für Mecklenburg-Vorpommern gilt gemäß § 111 Abs. 1 VwVfG M-V das Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) Bundesrecht:

Zitat
Für öffentlich-rechtliche Geldforderungen des Landes, der Gemeinden, Ämter und Landkreise sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gelten die §§ 1 bis 3 und 5 des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes einschließlich der in § 5 Absatz 1 des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes aufgeführten Vorschriften der Abgabenordnung mit Ausnahme des § 249 der Abgabenordnung.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=158178461652639541&xid=146532,121

Voraussetzungen für eine Vollstreckung sind:

§ 3 Abs. 2 a) b) VwVG:
Zitat
Voraussetzungen für die Einleitung der Vollstreckung sind:

a) der Leistungsbescheid, durch den der Schuldner zur Leistung aufgefordert worden ist;
b) die Fälligkeit der Leistung;
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=158178437587216221&xid=138951,4

In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Mahnung als Vollstreckungsvoraussetzung, hierzu § 3 Abs. 3 VwVG:
Zitat
Vor Anordnung der Vollstreckung soll der Schuldner ferner mit einer Zahlungsfrist von einer weiteren Woche besonders gemahnt werden.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=158178447479788609&xid=138951,4

Zu beachten ist auch:

Für Mecklenburg-Vorpommern gilt gemäß § 111 Abs. 6 VwVfG M-V:

Zitat
Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung, soweit sie sich gegen Maßnahmen richten, die in der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen getroffen werden.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=158178470171530516&xid=146532,121

Allerdings, in einem fiktiven Fall könnte es vorgekommen sein, dass Widerspruch bei der Stadtkasse eingelegt worden sein könnte und gleichzeitig beim zuständigen Verwaltungsgericht gegen die Stadtkasse Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO gestellt worden sein könnte (idealerweise gleichzeitig mit der Klage am selbigen Tag als Hauptsache).
Titel: Re: NDR/Stadtkasse Schwerin Vollstreckungsankündigung > Gegenwehr
Beitrag von: Markus KA am 26. Februar 2019, 12:05
was ich auch sehr interessant finde, wieso die nur versuchen bis letztes jahr mai einzutreiben? normalerweise hätte ich bei dem schuppen ja deutlich mehr offen...

In einem fiktiven Fall könnte vorgekommen sein, dass die LRA bisher nur für diesen bestimmten Zeitraum einen Festsetzungsbescheid erlassen haben könnte. Diesen Bescheid hat der Adressat möglicherweise nie erhalten und könnte somit unwirksam sein. Es könnte vorgekommen sein, dass dieser Sachverhalt einer gerichtlichen Klärung bedurft haben könnte, was in einem Widerspruch und Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung als Begründung durchaus Wirkung zeigen könnte.
Titel: Re: NDR/Stadtkasse Schwerin Vollstreckungsankündigung > Gegenwehr
Beitrag von: Flagstaff am 26. Februar 2019, 12:18
Vor allem dürfen die überhaupt auch für die Zukunft fordern? Wie kann der Beitrag für Mai denn bitte schon im März fällig gewesen sein? Fragen über Fragen... mal sehen was der Rechtsanwalt dazu zu sagen hat.
Titel: Re: NDR/Stadtkasse Schwerin Vollstreckungsankündigung > Gegenwehr
Beitrag von: Flagstaff am 07. März 2019, 12:58
Es gibt Neuigkeiten:

Mittlerweile hat die Stadt mein Schreiben beantwortet und die Vollstreckung vorerst bis 31.05.2019 ausgesetzt.. Wie gehts denn nun weiter?
Titel: Re: NDR/Stadtkasse Schwerin Vollstreckungsankündigung > Gegenwehr
Beitrag von: Markus KA am 07. März 2019, 16:11
Hierzu noch ergänzende Hinweise zum Bundesland M-V:

§ 5 Abs. Nr. 2 VwVfG M-V:
Zitat
Die ersuchte Behörde braucht Hilfe nicht zu leisten, wenn:
2. sie die Hilfe nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand leisten könnte;
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=158178496442643636&xid=146532,7

In fiktiven Fällen könnte es vorgekommen sein, dass Anträge und Widerspruch gegen die Vollstreckung einer Stadtkasse, auf Grund berechtiger Zweifel an den Vollstreckungsvoraussetzungen, sich die betroffene Stadtkasse dazu veranlasst gesehen haben könnte das Vollstreckungsersuchen an die LRA zurückzuverweisen.

Es gilt in M-V § 250 Abs. 2 AO:
Zitat
Hält sich die ersuchte Vollstreckungsbehörde für unzuständig oder hält sie die Handlung, um die sie ersucht worden ist, für unzulässig, so teilt sie ihre Bedenken der ersuchenden Vollstreckungsbehörde mit.

Es gilt in M-V die Vorschrift § 254 Abs. 1 Sätze 1-3 AO:
Zitat
"Soweit nichts anderes bestimmt ist, darf die Vollstreckung erst beginnen, wenn die Leistung fällig ist und der Vollstreckungsschuldner zur Leistung oder Duldung oder Unterlassung aufgefordert worden ist (Leistungsgebot) und seit der Aufforderung mindestens eine Woche verstrichen ist. Das Leistungsgebot kann mit dem zu vollstreckenden Verwaltungsakt verbunden werden. Ein Leistungsgebot ist auch dann erforderlich, wenn der Verwaltungsakt gegen den Vollstreckungsschuldner wirkt, ohne ihm bekannt gegeben zu sein."

Es gilt in M-V die Vorschrift § 258 AO:
Zitat
"Soweit im Einzelfall die Vollstreckung unbillig ist, kann die Vollstreckungsbehörde sie einstweilen einstellen oder beschränken oder eine Vollstreckungsmaßnahme aufheben."
Anm: unbillig = nicht angemessen, ungerecht
Titel: Re: NDR/Stadtkasse Schwerin Vollstreckungsankündigung > Gegenwehr
Beitrag von: Flagstaff am 05. Mai 2019, 12:31
Moin Moin,

aufgrund privater Umstände hatte ich keine Zeit, die Sache hier zeitweilig weiter zu verfolgen & euch auf dem laufenden zu halten. Sobald ich neue Informationen habe, werde ich mich hier wieder melden.

mfG. Flagstaff
Titel: Re: NDR/Stadtkasse Schwerin Vollstreckungsankündigung > Gegenwehr
Beitrag von: drboe am 05. Mai 2019, 15:06
Vor allem dürfen die überhaupt auch für die Zukunft fordern? Wie kann der Beitrag für Mai denn bitte schon im März fällig gewesen sein? Fragen über Fragen... mal sehen was der Rechtsanwalt dazu zu sagen hat.

Die LRAn kassieren gern jeweils für 3 Monate und zwar jeweils in der Mitte eines Dreimonatszeitraums. Steht so § 7 des sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Bei dir sieht das so aus. {09/18 + 10/18 + 11/18} fällig 10/18; {12/17 + 01/19 + 02/19} fällig 01/19; {03/18 + 04/18 + 05/18} fällig 04/18. Da man den sogn. Rundfunkbeitrag jeweils monatlich schuldet spricht allerdings eigentlich nichts dagegen monatlich 17,50 € zu zahlen. Damit wird die Beitragsschuld ebenso beglichen wie bei Zahlungen im 3-Monatsabstand.

M. Boettcher
Titel: Re: NDR/Stadtkasse Schwerin Vollstreckungsankündigung > Gegenwehr
Beitrag von: Flagstaff am 21. Mai 2019, 13:39
Moin Leute,

es gibt Neuigkeiten. Die Stadt will Person F nun endlich die Akteneinsicht gewähren (dass die Gebühren dafür zu unrecht erhoben werden, lassen wir einfach mal außen vor).

Zitat
Sehr geehrter Herr...,

bezugnehmend auf ihr erneutes Schreiben vom 2.4.2019, welches hier am 7.5.2019 einging (hab das Schreiben erst nen Monat nach Druck verschickt, da ich private Probleme hatte), teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen beantragte Akteneinsicht am Dienstag.... oder am Dienstag  im Stadthaus Schwerin, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin in Zimmer ... erfolgen kann.

Nach dem Gebührenverzeichnis der Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Schwerin entsteht jedoch für die Bereitstellung der Akte zur Einsichtnahme eine Grundgebühr von 8 Euro zuzüglich weiterer Gebühren für die Durchführung der Aktemeinsicht in Höhe von 18 Euro je weiterer angefangener halber Stunde.

Ich bitte den Betrag in Höhe von 26 Euro vorab auf das Konto der Stadtverwaltung Schwerin.... unter dem Verwendungszweck... zu überweisen oder diesen an dem vorgegebenen Tag in bar Zug um Zug gegen Übergabe des entsprechenden Kostenbescheides vor Einsichtnahme zu entrichten.

Nach Zahlung des Betrages kann die Akteneinsicht erfolgen.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
.......

Titel: Re: NDR/Stadtkasse Schwerin Vollstreckungsankündigung > Gegenwehr
Beitrag von: Markus KA am 21. Mai 2019, 14:17
Im vorliegenden Dokument weist die Stadtkasse auf Gebühren für die Akteneinsicht gemäß der Verwaltungsgebührensatzung hin:
Satzung der Landeshauptstadt Schwerin über die Erhebung von Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreis
https://www.schwerin.de/export/sites/default/.galleries/Dokumente/Bekanntmachungen/Bekanntmachungen-2013/Satzung-der-Landeshauptstadt-Schwerin-ueber-die-Erhebung-von-Verwaltungsgebuehren-im-eigenen-Wirkungskreis-Verwaltungsgebuehrensatzung.pdf (https://www.schwerin.de/export/sites/default/.galleries/Dokumente/Bekanntmachungen/Bekanntmachungen-2013/Satzung-der-Landeshauptstadt-Schwerin-ueber-die-Erhebung-von-Verwaltungsgebuehren-im-eigenen-Wirkungskreis-Verwaltungsgebuehrensatzung.pdf)

Darin heißt es:
Zitat
1.6
Heraussuchen und Bereitstellen je Akte zur Einsichtnahme oder zum Anfertigen von Kopien/Einscannen durch einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung (zzgl. Gebühr nach Tarifstelle 1.1 oder 1.2)
8,00 €

Von weiteren Gebühren ist in der Satzung möglicherweise nichts zu finden.


Ebenso wird in dem Schreiben Vorkasse verlangt, heisst es aber in der Satzung:

Zitat
"§ 7 Entstehung der Gebührenpflicht
(1)  Die Gebührenpflicht entsteht mit der Beendigung der gebührenpflichtigen Verwaltungstätigkeit oder mit der Rücknahme des Antrages."

Ein Schreiben an den Behördenleiter über das Schreiben des Mitarbeiters könnte hier möglicherweise einige Fragen beanworten.
"Zug um Zug"...man könnte auch sagen "Auge um Auge" oder "Zahn um Zahn"
Titel: Re: NDR/Stadtkasse Schwerin Vollstreckungsankündigung > Gegenwehr
Beitrag von: PersonX am 21. Mai 2019, 20:59
Sehr wahrscheinlich müssen dazu viele Urteile gelesen werden.
z.B. solche oder weitere um mögliche Fehler oder Probleme zu erkennen

Bemessung der Akteneinsichtsgebühr
https://www.rechtslupe.de/allgmeines/bemessung-der-akteneinsichtsgebuehr-334149

@Markus KA Mit Beendigung wird hier doch gemeint, dass der Mitarbeiter die Akte "besorgt" -Heraussuchen und Bereitstellen-, also wenn er damit fertig ist, dann fällt die Gebühr an. -> Somit könnte es sein, dass dem Antrag statt gegeben wurde und der Mitarbeiter mit dieser Tätigkeit bereits fertig ist.
Titel: Re: NDR/Stadtkasse Schwerin Vollstreckungsankündigung > Gegenwehr
Beitrag von: Flagstaff am 19. Juni 2019, 23:18
Guten Abend liebe Freunde des solidarischen Rundfunkbeitrages  :P ,

mittlerweile ist es soweit. Person Z steht fiktiv vor der fiktiven Pfändungs- und Überweisungsverfügung. Nur leider hat sich die fiktive Stadtkasse selber hiermit ein Bein gestellt, da Sie diese für ein längst fiktives nicht mehr existierendes Konto ausgestellt hat, und das aktuelle Konto von Person Z ein fiktives P-Konto mit Geldeingang unter dem Freibetrag ist, darf sich die fiktive Stadtkasse nun doppelte Mühe machen, eine erneute fiktive Pfändungsverfügung aufstellen und an Person Z zustellen, welche ebenfalls fiktiv erfolglos sein wird. Die arme fiktive Rundfunkanstalt muss wohl bald Insolvenz anmelden, wenn das so weitergeht.  :'(

Spaß beiseite: Über die nächsten Schritte von Person Z gegen die fiktive Pfändungsverfügung werdet ihr auf dem laufenden gehalten, wenn es nennenswerte Neuigkeiten gibt.

mfG. Flagstaff
Titel: Re: NDR/Stadtkasse Schwerin Vollstreckungsankündigung > Gegenwehr
Beitrag von: Markus KA am 19. August 2019, 10:53
Nachdem in einem fiktiven Fall Akteneinsicht durchgeführt worden sein könnte und die Stadtkasse, bzw. ihrem Behördenleiter (Bürgermeister) wegen fehlender Voraussetzungen für eine Vollstreckung im Rahmen von Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, Widerspruch gegen die Vollstreckung und öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gestellt und eingelegt worden sein könnten, könnte die Stadtkasse trotzdem die Pfändung als erste Vollstreckungsmaßnahme eingeleitet haben.
Für eine Konto- oder Gehaltspfändung könnten notwendige Recherchen beim Bundeszentralamt für Steuern bereits im Vorfeld eingeholt worden sein, obwohl die Vollstreckung angeblich noch gar nicht eingeleitet worden war.

Gemäß Rechtsbehelfsbelehrung könnte Widerspruch bei der Stadtkasse eingelegt worden sein.
Titel: Re: NDR/Stadtkasse Schwerin Vollstreckungsankündigung > Gegenwehr
Beitrag von: Flagstaff am 08. September 2019, 09:17
Nach langer Abwesenheit will ich euch mal auf den neusten Stand bringen.

Die Vollstreckung hängt seit Juni fest, da nach der erfolglosen Kontopfändung jetzt versucht wurde, Steuererstattungsansprüche zu pfänden, welche Xyz nicht hat. Und da das Finanzamt ebenfalls die Füße stillhält und Xyz nicht mehr akut von einer Vollstreckung bedroht ist, war es nicht mehr notwendig Klage einzureichen. Das wird Xyz tun, sobald das Finanzamt doch in seiner Drittschuldnerposition auf Xyz zukommt und irgendwas versuchen wird.
Titel: Re: NDR/Stadtkasse Schwerin Vollstreckungsankündigung > Gegenwehr
Beitrag von: Flagstaff am 03. Februar 2020, 16:20
2020 hat endlich richtig gute Nachrichten parat. Die Stadtkasse hat soeben Person A bestätigt, dass die Vollstreckung eingestellt wurde und an den Gläubiger zurückgegeben wurde. Begründung könnt ihr euch ja sicherlich denken. Nun hat Person A Creditreform am Hals, die Briefe von denen sind ja allgemein bekannt hier im Forum. (:D)

Widerstand lohnt sich also immer noch!


Edit "Markus KA"/ "Bürger":
Gratulation zur Vollstreckungsabwehr. Die Begründung bitte noch nachreichen, denn nein, die kann man nicht erraten.
Das Thema „Creditreform“ bitte nicht in hiesigem Thread weiter vertiefen - siehe dazu u.a. unter
Creditreform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9378.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9378.msg128838.html#msg128838
Hier bitte allenfalls zum eigentlichen Kern-Thema, welches da lautet
„NDR/Stadtkasse Schwerin Vollstreckungsankündigung > Gegenwehr“
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: NDR/Stadtkasse Schwerin Vollstreckungsankündigung > Gegenwehr
Beitrag von: Flagstaff am 03. Februar 2020, 19:09
Auf Nachforderung der Admins gehe ich noch etwas genauer auf die Hintergründe ein. Der Wortlaut der verantwortlichen Person könnte folgender gewesen sein:
Zitat
Sehr geehrter Herr ...,
wir haben den Vollstreckungsauftrag ...... an den NDR zurück gegeben. Alles weitere und die derzeitige Forderungshöhe erfahren Sie direkt dort.

Begründung war, dass nichts zu holen war bei Person A, denn weder bei der Bank, bei Finanzamt oder zu guter letzt sogar bei der Mietkaution der alten Wohnung, die versucht wurde zu pfänden, gab es irgendetwas zu holen.

Person A nimmt an, die Stadtkasse wollte den Vollstreckungsauftrag einfach wieder loswerden, da sie nur minus gemacht haben bzw. der Aufwand gegenüber den vorraussichtlichen Einnahmen viel höher war.

Kurze andere Frage:
Jetzt darf Person A sich so ungefähr ein Jahr mit Creditreform rumschlagen, ist ja allgemein bekannt, aber was dann? Folgen in absehbarer Zeit erneute Vollstreckungsversuche? Würde mich mal interessieren, bis jetzt gibt es kaum Berichte von Leuten über die Zeit nach Creditreform.*** Bitte im Auskunft von jemanden der schon so einen Fall hatte.


***Edit "Bürger": Nach erfolglosem Bemühen von "Creditreform" könnte es bei verschiedenen fiktiven Personen mehrere Jahre später - summiert mit neuen zu vollstreckenden Summen - zu erneuter "Verwaltungsvollstreckung" über die örtlichen Vollstreckungsstellen kommen. Die Beträge gehen ja nicht flöten, sondern summieren sich - es sei denn, fiktive Personen schaffen eine Niederschlagung o.ä. - siehe dazu u.a. unter
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31781.0.html
Hier im Thread bitte nicht weiter vertiefen. Danke.
Titel: Re: NDR/Stadtkasse Schwerin Vollstreckungsankündigung > Gegenwehr
Beitrag von: DerBaron am 19. August 2022, 21:13
Guten Abend allerseits,

kurzes Update meinerseits nach 2 Jahren. Im April bekam X wieder eine Vollstreckungsankündigung von ungefähr 700 Euro, welche X schlichtweg ignoriert hat. Seit dem nichts mehr von der Stadt. X ist dort denke ich mal aufgrund der letzten Vollstreckung und den "Schwierigkeiten" beim Einzug bekannt, sodass die Stadt es dieses mal garnicht erst versucht, X zu vollstrecken und es einfach liegen lässt. Kleiner Teilerfolg also in der ganzen Angelegenheit.  ;D