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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Februar 2019 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 09. Februar 2019, 09:03

Titel: Tagesschau – eine einzige Katastrophe
Beitrag von: ChrisLPZ am 09. Februar 2019, 09:03
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Nachdenkseiten, 07.02.2019

Tagesschau – eine einzige Katastrophe

von Albrecht Müller

Zitat
Heute Früh habe ich auf den Button ARD meines iPads getippt. Es erscheint dann wie immer, was die Tagesschau aktuell vorrätig hat. Heute wieder einmal geballte Propaganda. Zusammenstellung siehe unten. Dem tollsten Stück „Donald Trump. Eine Marionette Putins?“ widmete die Tagesschau sogar noch einen sogenannten Faktenfinder.
[…]

Das waren jetzt fünf von sieben wie üblich angezeigten Sendungen. Sie sind einseitig und agitatorisch. […]

Das ist das traurige Bild, das die ARD, ein früher wenigstens ein bisschen aufklärendes Medium, heute abgibt. Was die ARD über Tagesschau und Tagesthemen sendet, ist heute mehrheitlich Propaganda.  […]

Weiterlesen auf:
https://www.nachdenkseiten.de/?p=49155 (https://www.nachdenkseiten.de/?p=49155)

Anmerkung:
Zitat von: Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018, Rn. 80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zurücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html

siehe auch:
Bieten ARD und ZDF Orientierung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28149.0

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