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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Februar 2019 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 01. Februar 2019, 20:46
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Tagesspiegel, 01.02.2019
Es geht Richtung Beitragserhöhung
Treffen von Ministerpräsidenten und Intendanten:
Danach gibt es eine "moderate" Beitragserhöhung, wenn die Sender deutlicher sparen
Von Joachim Huber
Die Ministerpräsidenten sind mit den Intendanten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht wirklich zufrieden. Zwar wird das Treffen am Donnerstag in Berlin als "konstruktiv" beschrieben, zugleich wird in einer Pressemitteilung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, dort ressortiert die Rundfunkkommission der Länder, festgestellt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der gesellschaftlichen Diskussion eine breite Akzeptanz brauche. Dies gelte nicht nur für seine programmlichen Angebote, sondern auch im Besonderen für den Beitrag. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten erneuerten ihre Erwartung, dass die Anstalten Reformen zügig umsetzen und weitere Einsparungen erbringen. […]
Auf jeden Fall wird eine Beitragserhöhung in Aussicht genommen […]
Was unter "maßvoll" und "moderat" zu verstehen ist, wird nicht mitgeteilt. […]
Baustein in der demokratischen Gesellschaft
[…]
Weiterlesen auf:
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/finanzierung-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks-es-geht-richtung-beitragserhoehung/23938930.html (https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/finanzierung-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks-es-geht-richtung-beitragserhoehung/23938930.html)
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Wenn die Sender sparen, wird der Beitrag erhöht? :P
Um die Beitragsakzeptanz zu erhöhen, wird der Beitrag erhöht??? :o
Hört sich die Malu nicht einmal mehr selbst zu?
Es ist wie immer: großes Theater nach außen über Sparanstrengungen und vorgetäuschte Schein-Diskussionen.
Das Ergebnis steht schon lange fest: dem Bürger wird noch tiefer in die Tasche gegriffen, um den Staatsjournalisten noch dickere Gehälter zu überweisen. Alles wird bekanntlich teurer. Auch Vorstadtvillen, Maybachs und Küchenhilfen.
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festgestellt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der gesellschaftlichen Diskussion eine breite Akzeptanz brauche.
Quelle: im Einstiegsbeitrag verlinkter Artikel
Nun, das kann aber niemals mit Zwang erreicht werden. ::)
Die Ministerpräsidenten stöhnen und die Intendanten seufzen - auf dass der Beitragszahler unter der neuen Beitragshöhe nicht ächzt.
Quelle: im Einstiegsbeitrag verlinkter Artikel
Hmmm sollte Person xyz jetzt Mitleid mit den Oligarchen haben?
Nein mit Sicherheit nicht, abgelehnt und den Untergang gewünscht! ;)
Verbrennung auf dem Scheiterhaufen gibts ja nicht mehr und Teeren und Federn auch nicht ;D
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Toll diese staatsferne Finanzierung! ::)
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Was unter "maßvoll" und "moderat" zu verstehen ist, wird nicht mitgeteilt.
Eine Erhöhung um 0,48 € auf 17,98 € pro Monat? 8)
M. Boettcher
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digitalfernsehen.de, 02.02.2019
Länderchefs erwarten "moderate" Anpassungen
dpa/bey
Die Ministerpräsidenten der Bundesländer gehen von einer Anpassung des Rundfunkbeitrags aus. Wie "maßvoll und moderat" diese ausfallen sollen vermochte jedoch noch niemand zu sagen. […]
Weiterlesen auf:
http://www.digitalfernsehen.de/Rundfunkbeitrag-Laenderchefs-erwarten-moderate-Anpassungen.174606.0.html (http://www.digitalfernsehen.de/Rundfunkbeitrag-Laenderchefs-erwarten-moderate-Anpassungen.174606.0.html)
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Liebe Menschen, die ihr hier im Auftrag anderer mitlest, gebt die folgenden Gedanken an eure Auftraggeber weiter!
Sehr geehrte Ministerpräsidenten und Entscheidungsgehilfen!
Sie wollen wieder über die Finanzierung des ÖRR entscheiden. Bitte bedenken Sie dabei, woher Sie das Geld nehmen wollen, das Sie dem ÖRR zur Verfügung stellen! Wenn Sie das Geld weiterhin von den einzelnen Bürgern, ob Zuschauer oder Nichtzuschauer, eintreiben wollen, treffen Sie also die Entscheidung, zu welchen Zahlungen Sie die einzelnen Menschen verurteilen.
Da stellt sich doch die Frage, ob Menschenwürde (Entmündigung durch Zwangsanmeldung, Dingfestmachen durch Rasterfahndung, Zwangsvollstreckung), Gewissens- und Handlungsfreiheit des einzelnen Menschen wirklich Ländersache sein können und die Verwaltungsgerichte wie bisher für Menschenwürde, Gewissens- und Handlungsfreiheit zuständig sein können.
Vielleicht fragen Sie sich in diesem Zusammenhang auch einmal, wie es um Ihre eigene Gewissens-und Handlungsfreiheit bestellt ist. Treffen Sie Ihre Entscheidungen über das Leben anderer beherzt, beseelt, begeistert oder sind Sie selbst voller selbstgewählter Zwänge und entscheiden genervt, bedrängt und gestresst wie echte Auftragsdenker?
Daraus erwächst dann die Frage: Kann ein Mensch, der unter selbstgewählten Zwängen lebt, verstehen, dass ein anderer seine Freiheit liebt und sich deshalb gegen Zwänge wehrt?
Wohin kann das noch führen?
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[...]Menschenwürde [...] Gewissens- und Handlungsfreiheit des einzelnen Menschen [...]
Wenn man diese Gedanken verfolgt, bekommt man ein Problem mit dem (Sozial-) Staat an sich.
Es ist Konsens, dass der Staat sorgt und schützt, die Mittel dazu mit Zwang eintreibt.