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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: galaxy0905 am 29. Januar 2019, 18:51

Titel: Urteil Verwaltungsgericht: Zahlung der Zwangsbeiträge 3 Jahre im voraus
Beitrag von: galaxy0905 am 29. Januar 2019, 18:51
Person A hat im Frühjahr 2018 gegen den NDR vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg (sollte der Ort hier nicht stehen dürfen, bitte entsprechendes streichen) geklagt, wie hier im Forum beschrieben. Im März erfolgte einreichung der Klage ( Kosten vorab 159 Euro). Mitte April war bereits alles gelaufen, das Urteil gesprochen (nochmalige Kosten 52 Euro). Die Gegendarstellung des NDR bekam A eigenartigerweise erst nach dem Urteilsspruch.

Das Urteil sah nun wie folgt aus, A hat natürlich alle aufgelaufenen Zwangsbeiträge inklusive der Mahn-und sonstiger Gebühren zu zahlen.
Außerdem wurde A zur Zahlung von Zwangsbeiträgen für die nächsten 3 JAHRE IM VORAUS verurteilt. Der Verwaltungsrichter sah es als erwiesen an, dass A auch nach der (logischerweise) verlorenen Klage Zahlungsverweigerer bleibt. Insgesamt wurden somit knapp 1000 Euro fällig.
Bisher hat A noch keinen Cent aus diesem Urteil gezahlt.
Kurze Zeit nach dieser Klage trat dann die Gemeinde an A mit einer Zwangsvollstreckung heran. Nach dem skandalösen Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Zwangsbeitrag hat A dann die geforderten 264 Euro an die Gemeinde überwiesen. Seither sind mehrere Briefe der Justitz-Abteilung des NDR bei A eingetrudelt, die jedoch an den Absender zurück geschickt wurden. Die große Frage ist nun, wie wird es weitergehen, wird A als nächstes wegen Missachtung eines Gerichtsurteils in den Knast wandern ??
Titel: Re: Urteil Verwaltungsgericht: Zahlung der Zwangsbeiträge 3 Jahre im voraus
Beitrag von: cook am 29. Januar 2019, 20:16
Im voraus kann nicht sein. Der Beitrag muss ja erst fällig sein und es kann ja sein, dass A auswandert, stirbt oder in eine WG zieht.

Gemeint ist wahrscheinlich für die Zeit, die inzwischen noch aufgelaufen ist?? Aber auch die kann ja ohne Bescheid nicht Gegenstand der Klage gewesen sein.

Anonymisiertes Urteil wäre hilfreicht zum Verstehen.

In den Knast wandert man jedenfalls nicht -- außer man verweigert die Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher.
Titel: Re: Urteil Verwaltungsgericht: Zahlung der Zwangsbeiträge 3 Jahre im voraus
Beitrag von: galaxy0905 am 29. Januar 2019, 20:24
Es ist so, A soll für die nächsten 3 Jahre im Voraus zahlen. Leider hat A das Urteil im Original einem hier bekannten RA zwecks Rechtsberatung zur Verfügung gestellt. Sollten die Unterlagen wieder auftauchen wird A diese selbstverständlich zur Verfügung stellen. Ein Paragraph des Verwaltungsrechts der dieses Vorgehen rechtfertigen soll war im Urteil vermerkt.
Ich denke, hier sollte dem Normalbürger aufgezeigt werden wozu der Staat und die ÖR in der Lage sein wollen, wenn der Bürger sich zur Wehr setzt, ein Exempel statuieren !
Titel: Re: Urteil Verwaltungsgericht: Zahlung der Zwangsbeiträge 3 Jahre im voraus
Beitrag von: seppl am 29. Januar 2019, 20:46
Bitte das fehlende Nachweisdokument nachreichen. Eine Diskussion über unklare und bisher nicht nachgewiesene Sachlagen sind im Forum unerwünscht. Der Thread wird daher vorerst gesperrt.
Titel: Re: Urteil Verwaltungsgericht: Zahlung der Zwangsbeiträge 3 Jahre im voraus
Beitrag von: DumbTV am 16. Februar 2019, 18:28
Außerdem wurde A zur Zahlung von Zwangsbeiträgen für die nächsten 3 JAHRE IM VORAUS verurteilt. Der Verwaltungsrichter sah es als erwiesen an, dass A auch nach der (logischerweise) verlorenen Klage Zahlungsverweigerer bleibt. Insgesamt wurden somit knapp 1000 Euro fällig.

Möglicherweise handelt es sich hier um einen Fall von Streitwerterhöhung durch das VG wie im folgenden Thread dargestellt:

Streitwerterhöhung d. Berücksichtigung d. Rf-Beiträge für 3 zukünftige Jahre
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30124.0

Es wird auf diese Weise nicht zur Zahlung zukünftiger sogenannter Rundfunk"beiträge" verurteilt, sondern der Streitwert, nachdem die Verfahrenskosten berechnet werden, um die entsprechenden "Beiträge" erhöht.

Das passt auch zu im oben geschilderten Fall genannten Gerichtskosten (Vorabkosten + Nachzahlung).