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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: René am 16. Dezember 2011, 19:47
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Es lebe die Gerechtigkeit!
Nun hat die Politik es wieder geschafft, diesmal aber sehr eindrucksvoll, am Volk vorbei ein Werk durchzuboxen, mit dessen Hilfe eine nutzlose Elite für weitere Jahre von ehrlichen Bürgern fürstlich alimentiert werden soll.
Für viele sicher nichts weltbewegendes, da der Deutsche lieber den Kopf in den Sand steckt und sich einredet, die da oben werden schon recht haben, wenn sie behaupten, ohne diesen riesigen Apparat würde die Demokratie und vielleicht sogar die ganze Weltordnung in sich zusammenfallen. Und so zahlt der deutsche Michel Monat für Monat bis zum Lebensende und manchmal sogar darüber hinaus sein Obolus – „Es war halt immer so und man bekommt sogar die Tagesschau, die mich wunderbar informiert. Damit bin ich besser als all diejenigen, die RTL & Co. gucken... – Ja, ich bin was Besonderes und daher zahle ich gerne weiter.“ – Die Welt ist wieder in Ordnung!
Die Nachrichten im ÖRR zelebrieren diesen Paradigmawechsel, der so gerecht ist, als das gerechteste Werk des Jahrtausends – Jetzt gibt es keine Schwarzseher mehr. Jetzt zahlen auch diejenigen die volle Gebühr, die nur Radio oder gar nichts haben. Ist das nicht gerecht? Und auch Taube und Blinde werden zur Kasse gebeten? Ist das auch nicht gerecht? Und obwohl jetzt jeder Haushalt die volle Gebühr zahlt, muss die Wirtschaft nochmal zahlen. Wie gerecht ist das denn?
Und da sich einige seit langer Zeit ernste Gedanken um die Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkgebühr machen (z. B. Artikel 5), werden die Gebühren kurzerhand in einen Beitrag umgewandelt. Jetzt sind alle gleich (alle schaffen fürs Fernsehen) und daher gibt es keine Bedenken mehr über die Verfassungsmäßigkeit des Beitrages. Der Artikel 5 unseres Grundgesetzes wird nicht mehr tangiert. – Es lebe die Gerechtigkeit!
Merke: Eine ganze Republik arbeitet für eine unproduktive Elite – Wo ist der Unterschied zum Mittelalter oder zur Mafia in Sizilien? Wir werden vom Staat erpresst!
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Sparrate: 17,98
Sparintervall: monatlich
Dynamik: 2,5% pro Jahr (Inflation)
Zinsatz: 2,25%
Laufzeit: 60 Jahre
Endkapital: >>52.383,36€<<
Das ist EUER Geld!
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Unsere fakten interessieren die nicht. Oder die haben uns was verschwiegen warum die geldgeier kein geld sparen wollen.
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Diskutiert mit!
http://forum.golem.de/list.php?58437
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Und da sich einige seit langer Zeit ernste Gedanken um die Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkgebühr machen (z. B. Artikel 5), werden die Gebühren kurzerhand in einen Beitrag umgewandelt. Jetzt sind alle gleich (alle schaffen fürs Fernsehen) und daher gibt es keine Bedenken mehr über die Verfassungsmäßigkeit des Beitrages. Der Artikel 5 unseres Grundgesetzes wird nicht mehr tangiert. – Es lebe die Gerechtigkeit!
Hör auf mit dem Grundgesetz zu argumentieren. Artikel 5 lautet
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Beachte besondern (2). Merkst du was?
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Und da sich einige seit langer Zeit ernste Gedanken um die Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkgebühr machen (z. B. Artikel 5), werden die Gebühren kurzerhand in einen Beitrag umgewandelt. Jetzt sind alle gleich (alle schaffen fürs Fernsehen) und daher gibt es keine Bedenken mehr über die Verfassungsmäßigkeit des Beitrages. Der Artikel 5 unseres Grundgesetzes wird nicht mehr tangiert. – Es lebe die Gerechtigkeit!
Hör auf mit dem Grundgesetz zu argumentieren. Artikel 5 lautet
Ich argumentiere gar nichts – Ich stelle etwas fest.
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Beachte besondern (2). Merkst du was?
Ja, ich merke was, aber das ist etwas anderes, als du hier verstehst. Hier geht es um den Schutz des Individuums (persönliche Ehre, Jugendschutz usw.), jedoch nicht um die Aushebelung des Grundgesetzes durch andere Vorschriften oder gar "Staatsverträge".
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Das problem ist, man kann ungehindert die ÖR nutzen wenn man ein gerät hat. Aber wenn man kein gerät hat, dann ist man dadurch gehindert zu nutzen.
Nun könnte man argumentieren dass man durch die zahlung ab 2013 bei zweitem beispiel sich nie ein gerät leisten kann wenn man niedriglöhner ist. Es ist so oder so schwachsinn. Das ist jedem bürger klar der bis 2013 zählen kann.
Ich warte gespannt auf die argumentation von z.b. Sixt bei ihrer klage.
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Hier geht es um den Schutz des Individuums (persönliche Ehre, Jugendschutz usw.), jedoch nicht um die Aushebelung des Grundgesetzes durch andere Vorschriften oder gar "Staatsverträge".
Nein. Da steht "Vorschriften der allgemeinen Gesetze" ohne irgendwelche Einschränkungen. Hinzukommt "den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend" und "in dem Recht der persönlichen Ehre", alles mit "und" verbunden.
Die Gültigkeit der Vorschriften und Staatsverträge ist in den "Vorschriften der allgemeinen Gesetze" geregelt. Damit ist das logisch sauber.
Das Grundrecht kann durch "Vorschriften der allgemeinen Gesetze" beliebig eingeschränkt werden. Damit ist das Grundrecht praktisch nicht vorhanden.
Dies ist eines der vielen Beweise dafür, dass Juristerei Opium fürs Volk ist.
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Wie es nun sei – bleibe trotzdem bei meiner Interpretation –, hilft das uns kein Stück weiter.
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Wie es nun sei – bleibe trotzdem bei meiner Interpretation –, hilft das uns kein Stück weiter.
Es ist ein logischer Fehler, dass du dich auf das Grundgesetz berufst, weil das Grundgesetz deine Position nicht unterstützt.
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Was schützt einen denn wenn nicht das grundgesetz?
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Was schützt einen denn wenn nicht das grundgesetz?
Freunde und Verwandte. Die archaische Clan-Struktur (egal ob bei Arabern, Chinesen, Kongolesen oder Deutschen), die von diesem Apparat aufs Schärfste bekämpft wird.
Rücksichtsvolles und sparsames Verhalten hilft dabei enorm weiter.
Es gibt Tugenden, die in Deutschland eine lange Tradition haben: Treu und Redlichkeit. Dazu gehört,
- dass man nichts verspricht, was man nicht halten kann
- dass man niemals ohne Not bettelt
- dass man niemanden betrügt
- dass man nicht die Notlage eines anderen ausbeutet
- dass man für Schäden, die man anrichtet, gerade steht
- dass man unverschuldet in Not Geratenen hilft
Juristerei, die (Gier ist geil)-Mentalität und der sogenannte Sozialstaat, der nur denen, die (auch wenn selbst verschuldet) in Not geraten sind, ein Recht auf Hilfe einräumt, und denen, die die Notlage anderer ausbeuten oder den Werte Schaffenden das Leben schwer machen, ein höheres Einkommen als den Werte Schaffenden einräumt, ist das Gegenteil davon.
Dies wird als bestes aller möglichen Systeme dargestellt, und Treu und Redlichkeit ist ja sowas von rechts (Schimpfwort für deutsch * ).
*) 'Rechts' ist eine Ansammlung von deutsch, rassistisch, ausbeuterisch den Werte Schaffenden gegenüber und vieles mehr. Mit der Ablehnung der verachtenswerten Dinge wird auf die Ablehnung von 'rechts' und damit auf die Ablehnung von 'deutsch' geschlossen. Das ist zwar logisch unsinnig, aber propagandistisch wirksam. In anderen Ländern läuft es ähnlich.
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Und noch etwas zum Grundgesetz.
Das einzige Grundrecht, das nicht unter Gesetzesvorbehalt steht, handelt von Unkonkretem wie Würde.
Auch die Ewigkeitsklausel Art 79(3) ist eine Farce, denn Art 79(3) darf verändert werden.
Art 20(4) räumt jedem Deutschen das Recht ein, unter anderem gegen mich Widerstand zu leisten.
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Und nun noch ein Werk meines Freundes, dem Fuchs
Das Leid der Deutschen
Zerstrittenheit und Pflicht und Beugehaft
herrschen hier in unserem Land...
Bald kann hier niemand mehr leben,
Bürokratie kostet den Verstand!!
Zerstrittenheit und Pflicht und Beugehaft
sind derzeit Normalzustand...
Früher, früher oder später, tötet das den Mittelstand...
Früher, früher oder später, stirbt dadurch wofür ich stand!!
GEZ.:
Das deutsche Wesen
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Nein. Da steht "Vorschriften der allgemeinen Gesetze" ohne irgendwelche Einschränkungen. Hinzukommt "den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend" und "in dem Recht der persönlichen Ehre", alles mit "und" verbunden.
Die Gültigkeit der Vorschriften und Staatsverträge ist in den "Vorschriften der allgemeinen Gesetze" geregelt. Damit ist das logisch sauber.
Das Grundrecht kann durch "Vorschriften der allgemeinen Gesetze" beliebig eingeschränkt werden. Damit ist das Grundrecht praktisch nicht vorhanden.
Dies ist eines der vielen Beweise dafür, dass Juristerei Opium fürs Volk ist.
Das ist Quatsch. Jeder Eingriff in Grundrechte durch Gesetze muss dem Verhältnismäßigkeitsprinzip folgen. Es gibt keinen Freifahrtschein für Gesetze, die Grundrechte "beliebig" einschränken. Natürlich ist die Interpretationsspannbreite beim Verhältnismäßigkeitsprinzip groß, aber das gilt in beide Richtungen, sowohl zu Lasten des Bürger als auch zu Lasten des Staates. Beim Rundfunk gilt traditionell eine Auslegung zu Gunsten der öffentlich-rechtlichen Sender, aber das heißt nicht, das der Bogen hier nicht überspannt werden kann.
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Die allgemeinen Gesetze regeln aber auch Dinge wie den Rundfunkgebührenstaatsvertrag bzw. den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
Und die Finanzierung des Rundfunks muss sichergestellt sein.
Ja, und ich glaube den Allermeisten nicht wenn sie behaupten dass sie öffentlich-rechtliche Medien nicht konsumieren.
Dies beginnt beim Verkehrsrundfunk und hört bei der Tagesschau oder politischen Sendungen auf.
Zur Legalität des Beitrags:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/d/d4/Oeffentlich-rechtliche_Lasten_Abgabe.svg
Diesen Beiträgen stehen keine konkrete Gegenleistungen des Staates (hier: ÖR) gegenüber.
Lediglich die aufgaben- und zweckgebundene Verwendung.
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Jeder Eingriff in Grundrechte durch Gesetze muss dem Verhältnismäßigkeitsprinzip folgen.
Das steht nicht im Grundgesetz.
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Jeder Eingriff in Grundrechte durch Gesetze muss dem Verhältnismäßigkeitsprinzip folgen.
Das steht nicht im Grundgesetz.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figkeitsprinzip_%28Deutschland%29
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Jeder Eingriff in Grundrechte durch Gesetze muss dem Verhältnismäßigkeitsprinzip folgen.
Das steht nicht im Grundgesetz.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figkeitsprinzip_%28Deutschland%29
Da steht, dass das in GG Art 1(3) und GG Art 20(3) stände. Aber das steht da gar nicht. Lies es nach!
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Jeder Eingriff in Grundrechte durch Gesetze muss dem Verhältnismäßigkeitsprinzip folgen.
Das steht nicht im Grundgesetz.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figkeitsprinzip_%28Deutschland%29
Da steht, dass das in GG Art 1(3) und GG Art 20(3) stände. Aber das steht da gar nicht. Lies es nach!
Woraus zu schließen wäre, dass nicht alles wortwörtlich in Gesetzen stehen muss, was rechtlich von Bedeutung ist. Dieser Artikel hier http://www.saarheim.de/Anmerkungen/verhaeltnismaessigkeit.htm gibt einen kurzen Überblick, was Verhältnismäßigkeit bedeutet. Die angeführten GG-Artikel bilden nur die Grundlage (Gesetzesvorbehalt). Ich kann dir darüber auch keine Vorlseung halten, ich weiß nur, dass das Verhältnismäßgkeitsprinzip ein anerkannter Grundsatz ist, wenn es um die Einschränkung von Bürgerrechten geht. Du kannst dich stets darauf berufen und es muss vom Gericht sorgfältig in drei Stufen geprüft werden. Deshalb fand ich deine radikale Aussage quatsch.
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Ja, und ich glaube den Allermeisten nicht wenn sie behaupten dass sie öffentlich-rechtliche Medien nicht konsumieren.
Dies beginnt beim Verkehrsrundfunk und hört bei der Tagesschau oder politischen Sendungen auf.
Zur Legalität des Beitrags:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/d/d4/Oeffentlich-rechtliche_Lasten_Abgabe.svg
Diesen Beiträgen stehen keine konkrete Gegenleistungen des Staates (hier: ÖR) gegenüber.
Lediglich die aufgaben- und zweckgebundene Verwendung.
Wirklich es geht, es gibt ein Leben ohne Rundfunk. Das Thema sind auch nicht die nützlichen Sendungen der öff-r Sender. Das Thema ist, dass Fernsehen und Radio in Ihrer Gesamtheit Unterhaltungsmedien sind. Das Thema ist, dass ich vollwertige Alternativen und vor allem bessere Medien zur Verfügung habe, um mich zu informieren. Das Thema ist, dass die freie Wahl der Informationsquelle schlicht ausgehebelt wird, indem ich auch für nicht genutzte Medien zahlen soll.
Und die Grafik erklärt für die Rundfunkgebühr / den Rundfunkbeitrag nicht viel. An die verschiedenen Abgabenarten sind bestimmte Bedingungen geknüpft. Die erste Frage wäre, was für eine Abgabenart ist eigentlich dieser Rundfunkbeitrag? Reicht es, ihn Beitrag zu nenen, um das klarzustellen? Und ist es wirklich einer? Die Rundfunkgebühr war z.B. alles Andere (was genau, ist ziemlich umstritten gewesen), nur keine Gebühr.
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Ich sehe einen widerspruch bei einem gesetz dass die finanzierung der ÖR sender auf kosten der nicht-nutzer sichert. Politiker in rundfunkräten ist auch sooo staatsfern... ::)
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Was ist eigentlich mit unseren Bundesweit vertretenen Autovermietern? Sixt,Europcar usw....die dürften sich anhand der neuen Regelung ja dumm und dämlich bezahlen an der neuen Rundfunkgebühr,oder machen die bald alle die Türen dicht,weil sich diese sparte dann nicht mehr lohnt? Ich denke aber,die Mehrbelastung durch die Gebührenkacke wird dem Fahrzeugmietpreis kräftig draufgehauen,weil irgendwo muß er ja wieder reingeholt werden.
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Wie schon erwähnt, die müssen bis 2013 warten um klagen zu können.
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Woraus zu schließen wäre, dass nicht alles wortwörtlich in Gesetzen stehen muss, was rechtlich von Bedeutung ist.
Das Grungesetz für die BRD hat 149 Artikel. Und ein angeblich wesentlicher Punkt steht da nicht explizit drin? Für wie blöd halten die dich und mich?
Das ist kein Zufall. Mit dem GG können Juristen alles und sein Gegenteil begründen. Heute interpretieren die Juristen Verhältnismäßigkeit aus der Gesamtschau (klingt nach Auguren) und morgen irgend etwas völlig anderes.
Juristerei ist reine Willkür. Und um zu verschleiern, dass die ganze Bande von Juristen, die den Werte Schaffenden, auf deren Kosten sie lebt, nur das Leben schwer macht, gibt es diese unglaubliche Ansammlung von widersprüchlichem Blödsinn.
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...Und um zu verschleiern, dass die ganze Bande von Juristen, die den Werte Schaffenden, auf deren Kosten sie lebt, nur das Leben schwer macht, gibt es diese unglaubliche Ansammlung von widersprüchlichem Blödsinn.
Hallo Lohengrin,
bitte finden Sie zu einer sachlichen Diskussion zurück und sehen Sie in Zukunft von derartigen herabwürdigenden Behauptungen und deren Verbreitung ab.
Dies ist eine Gelbe Karte.
Grüße
Viktor
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Zu jedem Gesetz gibt es einen Kommentar.
In den Gesetzestexten sind nicht alle möglichen Konstellationen explizit geregelt. So auch nicht im Grundgesetz.
Hier empfehle ich z.B. den Kommentar von P. Schade: http://www.amazon.de/Grundgesetz-mit-Kommentierung-Peter-Schade/dp/3802971760/ref=sr_1_5?ie=UTF8&qid=1324205476&sr=8-5
Zum Verhältnismäßigkeitsprinzip (zum Teil aus Wikipedia entliehen):
Art1
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Im Gegensatz zum Beispiel der Weimarer Verfassung, welche lediglich Programmsätze enthielt, binden die im Grundgesetz verankerten Grundrechte die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Dies bedeutet, dass die Grundrechte Rechtsansprüche des Einzelnen gegenüber dem Staat begründen. Eingriffe in die Grundrechte, die Grundrechte nicht selbst vorsehen und die sich nicht aus anderen Verfassungswerten ergeben, sind daher unzulässig. Der Bürger kann unter Berufung auf die Grundrechte klagen. Sollte der Bürger nach Erschöpfung des Rechtswegs der Meinung sein, dass immer noch eine Grundrechtsverletzung besteht, kann er das Bundesverfassungsgericht im Wege einer Verfassungsbeschwerde anrufen
Art 20
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Dieser Absatz enthält – neben einer Bekräftigung des Gewaltenteilungsprinzips durch die gesonderte Nennung der drei Teilgewalten – die Grundsätze des Vorrangs der Verfassung und des Vorrangs des Gesetzes: Der Gesetzgeber muss sich an die Verfassung, Verwaltung und Gerichte müssen sich außerdem an Gesetze, Rechtsverordnungen, autonome Satzungen und Gewohnheitsrecht halten. Vielfach wird auch der Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes hier verortet, dies ist jedoch umstritten.
Art. 20 Abs. 3 GG bildet somit die wichtigste normative Grundlage für das Rechtsstaatsprinzip, auch wenn es hier nicht ausdrücklich erwähnt wird.
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...Und um zu verschleiern, dass die ganze Bande von Juristen, die den Werte Schaffenden, auf deren Kosten sie lebt, nur das Leben schwer macht, gibt es diese unglaubliche Ansammlung von widersprüchlichem Blödsinn.
bitte finden Sie zu einer sachlichen Diskussion zurück und sehen Sie in Zukunft von derartigen herabwürdigenden Behauptungen und deren Verbreitung ab.
Dies ist eine Gelbe Karte.
Ich habe keinen einzelnen Juristen gemeint, sondern die Gesamtheit aller Juristen. Selbst wenn jeder einzelne Jurist versuchen würde, die Welt ein Stück weit besser zu machen, würde die Gesamtheit der Juristen das Gegenteil tun.
Das ist ja gerade das fiese an der Sache. Die meisten versuchen etwas zu erreichen, aber jeder muss sich Sachzwängen beugen. Und am Ende ist es keiner gewesen.
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Eigentlich sind es die juristen die bei staatlichen dingen, wie z.b. gesetzen, mitwirken können meistens diejenigen die das gesetz biegen wenn am ende mehr geld für den staat rauskommt oder eine institution die der staat braucht. Die rundfunkanstalten sind das beste beispiel.
Ein gesetz wird gemacht damit alle (wohnungen) eine steuer zahlen die dem staat nichts bringt, nur den rundfunkräten und deren sendeanstalten.
Schonmal gemerkt dass unsere ach so tolle kanzlerin sich noch nicht zu der sache gemeldet hat? Sie is ja SPD und die meisten politiker in den rundfunkräten sind CDU.
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Das Problem ist aber dass der Staat für die Finanzierung der medialen Grundversorgung verantwortlich bleibt.
Da er auf das Instrument der Steuern bislang verzichtet hatte gab es noch die Wahlmöglichkeit des Bürgers (kompletter Verzicht oder Gebühren); inzwischen wurde diese Wahlmöglichkeit genommen (wohl weil es ein zu großer Aufwand war die schwarzen Schafe zu lokalisieren und 40% der Nachgebühren im Säckel der Gebührenbeauftragten "Häscher" landete was ja auch nicht Sinn der Gebühren ist.
Wikipedia schreibt sehr schön:
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland stützt sich auf zwei Pfeiler: Rundfunkgebühren und Werbeeinnahmen („duale Finanzierung“). Die Grundsätze der staatlichen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rundfunkrechtsprechung entwickelt, insbesondere in seinem Urteil vom 22. Februar 1994: Aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG hat das BVerfG den Auftrag des Staates abgeleitet, seinen Bürgern eine mediale „Grundversorgung“ zu gewährleisten. Aus dem verfassungsrechtlichen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat das BVerfG eine Bestands-, Entwicklungs- und Finanzierungsgarantie entwickelt. Es besteht die Pflicht des Staates zur funktionsgerechten Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Andererseits ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch das Zensurverbot (Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG) und das verfassungsrechtliche Gebot der Staatsfreiheit geprägt, d. h. die Rundfunkfinanzierung muss in einer Form erfolgen, die Einflussmöglichkeiten des Staates, vor allem auf die Programmgestaltung, ausschließt.
Über die Rundfunkgebühren, welche die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) im Auftrage der Landesrundfunkanstalten einzieht, werden nicht nur die Sendeanstalten, sondern auch die Verwaltungsorgane finanziert. Hierzu gehören die Landesmedienanstalten sowie die Verwaltungen der einzelnen Sender (mit der GEZ als deren gemeinsamer Gebührenverwaltung).
Das Gesamtbudget der öffentlich-rechtlichen Anstalten beträgt etwa 9,1 Milliarden Euro, davon 6,3 Milliarden Euro für die ARD-Anstalten.[9][10] Gemessen am Budget ist die ARD damit der größte nicht-kommerzielle Programmanbieter weltweit.[11]
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Zum Verhältnismäßigkeitsprinzip (zum Teil aus Wikipedia entliehen):
...Eingriffe in die Grundrechte, die Grundrechte nicht selbst vorsehen und die sich nicht aus anderen Verfassungswerten ergeben, sind daher unzulässig. ...
Und genau deshalb steht in Art 5(2) explizit "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, ..."
Dieses "Grundrecht" sieht, genau wie alle anderen konkreten, eine unbegrenzte Einschränkung durch "Vorschriften der allgemeine Gesetzte" explizit vor.
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bitte finden Sie zu einer sachlichen Diskussion zurück und sehen Sie in Zukunft von derartigen herabwürdigenden Behauptungen und deren Verbreitung ab.
Ich hätte das vorsichtiger formulieren sollen. Deswegen füge ich jetzt noch etwas an.
Auch ich habe, während meiner Tätigkeit im Auftrag von staatlich bezahlten Institutionen, der Allgemeinheit Schaden zugefügt. Auch ich war Teil einer Bande in meinem Sinne. Und das belastet mich.
Ich kenne das Leben als Mensch unter Menschen, und weiß, dass man (Halbzitat von Helmut Schmidt nach dem Tod Schleyers) für alles was man tut oder unterlässt, die Verantwortung zu tragen hat.
Das Wichtigste ist, nie zu vergessen, dass die Juristen, Polizisten, Soldaten, Politiker, etc Menschen sind. Und genau das hätte ich in meiner Formulierung deutlich machen müssen. Ich hoffe, dass ich das hiermit erfolgreich nachgereicht habe.
Mit anderen Worten: Ich bitte um Entschuldigung dafür, dass ich einen falschen Eindruck hinterlassen habe. Und frage dich, ob du mir diese Entschuldigung erteilst.