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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Zwangsvollstreckter am 24. Januar 2019, 18:35

Titel: Rundfunkbeitragspflicht bei temporärer Übernachtung im Hotel?
Beitrag von: Zwangsvollstreckter am 24. Januar 2019, 18:35
Hallo,

fiktive Person Z macht gerade die Lohnsteuererklärung. Dort muss zur Berechnung der Kilometerpauschale unter anderem angegeben werden, an wievielen Tagen der Arbeitsweg vom Wohnsitz zur Arbeitsstätte zurückgelegt wurde. Etwaige Tage mit Dienstreisen mit Übernachtung im Hotel sind hiervon abzuziehen, da das Finanzamt natürlich davon ausgeht, dass in diesem Fall der Weg zur temporären Arbeitsstätte vom Hotel aus zurückgelegt wurde.

Hotelgewerbe sind pro Zimmer rundfunkbeitragspflichtig, diese Kosten werden auf die Übernachtungsgäste umgelegt.
D.h. die Tage, die Person Z im Hotel verbracht hat, wurden Rundfunkbeiträge für seinen Raum gezahlt.

Allerdings gehen die Rundfunkanstalten pauschal davon aus, dass die Person in dieser Zeit für seinen Erstwohnsitz beitragspflichtig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat doch festgestellt, dass die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn der Empfang objektiv unmöglich ist. Als Beispiel wurden Zweitwohnungen angeführt, wenn für die Erstwohnung schon bezahlt wird.

Ist das bei Hotelübernachtungen anders?

Außerdem müsste der Rundfunkanstalt doch diese Verwaltung zuzusprechen sein, denn das Finanzamt schafft die tagesgenaue Berechnung der Kilometerpauschale doch ebenso? Oder ist dies der tolle Unterschied zwischen Steuer und Beitrag?



Edit "Bürger":
Zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen siehe bitte auch folgende bereits bestehende Threads

VGH München, 21.8.18, 7 BV 18.7 - zusätzl. Rundfunkb. f. Gästezi./Ferienwhg.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28670.0.html

Beitragsrechtlicher Unterschied zw. Zweitwohnung, Hotelzimmer und Mietwagen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29415.0.html

Ab welchem Zeitumfang ist Wohnung "bewohnt"="beitragspflichtig" gem. RBStV?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29381.0.html
Titel: Re: Rundfunkbeitragspflicht bei temporärer Übernachtung im Hotel?
Beitrag von: Markus KA am 25. Januar 2019, 08:53
Es soll ja einen deutschen Musiker geben, der in Hamburg in einem Hotel wohnt.
Man könnte davon ausgehen, dass dieser Musiker keinen Rundfunkbeitrag bezahlen muss. ;)
Titel: Re: Rundfunkbeitragspflicht bei temporärer Übernachtung im Hotel?
Beitrag von: Shuzi am 25. Januar 2019, 13:16
Es soll ja auch Berufsgruppen geben die mehr Zeit in Hotelzimmern verbringen, als in der bebeitragten Wohnung. Z. B. Flugbegleiter, Piloten, Berater, usw.
Es könnte vorgekommen sein, dass der ein oder andere Angehörige einer solchen Berufsgruppe einen Befreiungsantrag gemäß § 4 Absatz 6 RBStV bei einer zuständigen LRA gestellt hat und als Begründung angab, dass die Wohnung nachweisbar nur zu einem geringen Anteil (ca. 30%) bewohnt wird, aber der RBStV keine entsprechende Staffelung vorsieht.
Desweiteren könnte es vorgekommen sein, dass die LRA einen solchen Antrag mit der lapidaren Begründung abgelehnt hat, dass ein schlichter Hinweis, die Wohnung nur wenig zu nutzen, als Nachweis für das Vorliegen eines Tatbestands nach § 4 RBStV nicht ausreichend sei. Nachweise wurden von der LRA nicht angefordert.  ???
Titel: Re: Rundfunkbeitragspflicht bei temporärer Übernachtung im Hotel?
Beitrag von: tokiomotel am 25. Januar 2019, 14:51
Außerdem müsste der Rundfunkanstalt doch diese Verwaltung zuzusprechen sein, denn das Finanzamt schafft die tagesgenaue Berechnung der Kilometerpauschale doch ebenso? Oder ist dies der tolle Unterschied zwischen Steuer und Beitrag?

Was unter anderem auch ein Grund ist, weshalb der Beitrag keine Steuer sein "darf".
Beim Finanzamt wäre dieses "Beitrags"Fiasko schon der Ordnung wegen als Steuer in den besseren Händen. Aktuell führt die Heranziehung der Zweitwohnungs-Neuregelung als Maßstab für vergleichbare Fälle leider zu rein gar nichts. Es wäre ein Fass ohne Boden und krampfhafter Murks ohne Ende. Die nächsten wollen dann eine tageweise Befreiung bei Urlaubsabwesenheit der Erstwohnung, denn man befindet sich ja dann in einem Hotel, welches bereits zahlt oder sonstwo in einer als Zweitwohnung verwertbaren Bleibe. Nachweisbar wäre dies auf jeden Fall millionenfach völlig problemlos möglich, interessiert die gierigen Krallen nur herzlich wenig.
Titel: Re: Rundfunkbeitragspflicht bei temporärer Übernachtung im Hotel?
Beitrag von: Bürger am 25. Januar 2019, 22:22
Siehe bitte aktuelle Anmerkung/ Ergänzung im Einstiegsbeitrag... ;)
[...]
Edit "Bürger":
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VGH München, 21.8.18, 7 BV 18.7 - zusätzl. Rundfunkb. f. Gästezi./Ferienwhg.
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Beitragsrechtlicher Unterschied zw. Zweitwohnung, Hotelzimmer und Mietwagen?
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Ab welchem Zeitumfang ist Wohnung "bewohnt"="beitragspflichtig" gem. RBStV?
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