gez-boykott.de::Forum
Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: René am 13. Dezember 2011, 08:42
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Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden (http://debianforum.de/forum/viewtopic.php?f=15&t=133248)
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Horror!!!
Was die Guten brauchen, ist eine professionelle Hilfe eines Schuldnerberaters, wie z.B. bei
http://www.schuldnerberater-nrw.de/
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Ist schon krass dass der staat die leute in die hilflosigkeit stürzen lässt ohne ein rettungsseil.
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Hallo Leute!
Ich bin der, der den Artikel geschrieben hat, auf den dieser Thread sich bezieht, und ich habe es jetzt noch einmal bei euch eingestellt (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2989.0.html).
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Was die Guten brauchen, ist eine professionelle Hilfe eines Schuldnerberaters,
Jetzt fehlt nur noch einer, der zum Amtsgericht geht, und die 243 Euro bezahlt. Dann kriegt mein Freund erst recht nicht das, was angeblich jedem zusteht.
Es hat doch überhaupt erst damit angefangen, dass er etwas gezahlt hat.
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wieso sind das nur 243€,wenn das schon "über Jahre" geht? Andre zahlen da beiweitem mehr Geld ,diese Betrag da kommt nur in einem guten Jahr zusammen.
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wieso sind das nur 243€,wenn das schon "über Jahre" geht? Andre zahlen da beiweitem mehr Geld ,diese Betrag da kommt nur in einem guten Jahr zusammen.
Anfang 2009 waren die exorbitanten Forderungen der Krakenkasse. Da wurde das Konto leergeräumt. Und da konnte auch die GEZ vorerst nicht mehr abbuchen. In der nächsten Monaten wurde noch dann und wann mal gezahlt, weil die Bank mal wieder aus Kulanz das Konto überzogen hat (was noch nicht mal mein Freund darf). In den Briefen vom Gerichtsvollzieher stand mal 220 Euro und dann mal wieder 70 Euro. Mein Freund sagte dazu noch, dass sie es jetzt mit weniger versuchen, und darauf hoffen, dass er zumindest das zahle. Möglicherweise existieren zwei Forderungen.
Außerdem fordert die GEZ immer für die Adresse Hinter den Hinterhöfen 123a. Mein Freund wohnt aber in Hinter den Hinterhöfen 123.
Kann er eigentlich die Zahlungen seit 2003 zurückfordern, weil er ja nie in Hinter den Hinterhöfen 123a gewohnt hat?
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Außerdem fordert die GEZ immer für die Adresse Hinter den Hinterhöfen 123a. Mein Freund wohnt aber in Hinter den Hinterhöfen 123.
Kann er eigentlich die Zahlungen seit 2003 zurückfordern, weil er ja nie in Hinter den Hinterhöfen 123a gewohnt hat?
Die Rundfunkgebühren entstehen doch beim Gebührenzahler, nicht bei der Wohnadresse.
Und wenn da ein Buchstabendreher drin ist interessiert das aus prozessualer Sicht soviel als ob in China der berühmte Reissack umfällt.
Hier liegt der Fehler (wie meist) am Rundfunkteilnehmer: Sich versucht abzumelden und dann um nichts weiter gekümmert.
Dass auf der GEZ herumgehackt wird ist auch typisch.
Wie würde sich Lohengrin verhalten wenn der JVA-Kanditat bei ihm die 200 Euro Schulden hätte und nichts zahlen will?
Oder bei den Eltern etc?
Die GEZ als anonyme Institution kommt da recht und billig ...... siehe auch meine Anmerkungen hinten im Thread http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2989.0.html .
Eventuell besteht die Forderung ja zu Recht, und um dies zu beurteilen fehlen uns mehr Details.
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Wie würde sich Lohengrin verhalten wenn der JVA-Kanditat bei ihm die 200 Euro Schulden hätte und nichts zahlen will?
Selbst wenn ich damit durchkäme, anderen Leuten Schulden anzuhängen, würde es nicht tun.