Der Talk gibt einen Überblick über die Arbeit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF):
Wir klagen, um Grund- und Menschenrechte vor Gesetzgebern und Behörden zu schützen.
Die letzten Jahre waren harte Zeiten für die Bürgerrechte: Im Bund regierten große Koalitionen, die reihenweise Überwachungsgesetze verabschiedeten - etwa die Staatstrojaner im Strafverfahren, das neue BKA-Gesetz oder den Zugriff von Geheimdienste auf die biometrischen Passbildern aller Bürgerinnen und Bürger, selbst wenn sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen. Auch in vielen Bundesländern scherten sich die Parlamente nicht viel um Grundrechte, etwa in Bayern, wo seit dem Sommer das härteste Polizeigesetz seit dem Ende der Nazi-Diktatur herrscht - ein Gesetz, das so krass ist, dass sich sogar die Polizeigewerkschaft kritisch äußerte. Diese und viele andere Themen beschäftigen die GFF, die mit strategischen Klagen versucht, Grundrechte und Menschenrechte zu schützen. Unsere Arbeit geht dabei weit hinaus über den Bereich "digitale Grundrechte" hinaus: Derzeit laufen Verfahren bzw. bereiten wir Verfahren vor gegen § 219a StGB (Maulkorb für Ärzt*innen, die Abtreibungen vornehmen), die Polizeigesetze in Bayern, NRW und Hessen, das Verbot von linksunten.indymedia, die Staatstrojaner in der StPO sowie gegen die Internet-Massenüberwachung durch den BND durch das G10 und das BND-Gesetz. Außerdem engagieren wir uns in einem Verfahren für gleiches Gehalt für Frauen und Männer und organisieren gemeinsam mit Frag den Staat eine Serie von Transparenzklagen, um Informationsfreiheit auch vor Gericht durchzusetzen.
deutscher Jurist und seit 2008 Richter am Landgericht Berlin. Bekannt wurde Buermeyer durch sein Engagement für Grundrechte, zunächst insbesondere in Zusammenhang mit Netzpolitik[2] und seit 2016 als Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte.https://de.wikipedia.org/wiki/Ulf_Buermeyer
Dem Recht zu seinem Recht verhelfen
Die Rechtsschutzversicherung für das Grundgesetz
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. ist die Rechtsschutzversicherung unseres Grundgesetzes.
Wir kämpfen mit rechtlichen Mitteln für Grund- und Menschenrechte.
[...]
Wie beurteilt die GFF den in diesem Jahr vollzogenen zweiten einmaligen Datenabgleich aller Einwohnermeldebehörden mit dem Beitragsservice in Köln, bei dem die Berliner Datenschutzbeauftragte vor dem Entstehen eines mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung unvereinbaren zentralen Schattenregisters warnte?
(Fragender Blick von Nora Markard in Richtung Ulf Buermeyer) ...Ja, in der Tat, ähm, hab' ich mir diesen Fall ziemlich genau angeguckt. Ähm, ... ehrlich gesagt allerdings weniger mit dem GFF-Hut, als mit meinem quasi dienstlichen Hut, weil es da auch 'ne Reihe Verfahren in Berlin gegeben hat, ähm..., deswegen kann ich da nicht so wahnsinnig viel 'zu sagen. Es ist allerdings so, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Problemkreis extrem eindeutig ist. Ähm, ... deswegen haben wir intern entschieden, dass es hier keinen Sinn macht, noch 'nen weiteres Verfahren zu unterstützen, einfach weil wir da null Aussicht auf Erfolg gesehen haben. Ja, ... da hat Karlsruhe einfach schon gesprochen. Ähm, ...ich sehe das persönlich sehr kritisch, wir haben - das als GFF - jetzt nicht unsere Position abgestimmt. Ich persönlich seh' das sehr kritisch, aber man muss einfach sagen, da... konnten wir unsere Ressourcen nicht sinnvoll einsetzen, weil wir da sehr wahrscheinlich verloren hätten.
Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.
Hessische Straße 10
D – 10115 Berlin
Telefon +49 30 549 08 10 – 0
Fax +49 30 549 08 10 – 99
info@freiheitsrechte.org
PGP/GPG Key ID FA2C23A8 (Download)
[...]
Vertreten durch den Vorstand des Vereins
Dr. Ulf Buermeyer, LL.M. (Columbia)
Prof. Dr. Nora Markard
Prof. Dr. Boris Burghardt
[...]
Auf eine Anfrage hin, ob die GFF was gegen den anstehenden 2. Meldedatenabgleich (Rundfunkbeitrag) unternehmen wird, wurde anonym geantwortet, dass "der Rundfunkbeitrag eine existentielle Bedeutung für unsere Demokratie" habe und deswegen "wenig dafür spricht, im Bereich Rundfunkgebühren tätig zu werden". "Außerdem dürfte dieser konkrete Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung wohl verfassungsmäßig sein, weil er der gleichmäßigen Durchsetzung der Gebührenpflicht dient und damit im Interesse der Allgemeinheit liegt."
Es sind bereits ca. 130 Verfassungsbeschwerden wegen des Rundfunkbeitrags anhängig. Und die GFF sieht hier nicht das geringste Problem? Das ist wohl ein Witz. Aber in einem Land, in dem die Gerichte der Regierung (Exekutive) angeschlossene Behörden sind, also eben nicht, wie laut Grundgesetz gefordert, unabhängig sind, muss man sich wohl über nichts mehr wundern.
[...] Die GFF wurde 2015 gegründet, um Grund- und Menschenrechte vor Gericht in Deutschland durchzusetzen. Dabei wird in erster Linie auf die strategische Prozessführung gesetzt. Dieses Instrument wird bereits in den USA von Menschenrechtsorganisationen wie etwa der American Civil Liberties Union genutzt, um gezielt Bürgerrechte und Freiheitsrechte zu schützen. [...]Weiterlesen auf:
Schon in der Anmoderation werden sie (Buermeyer/Markard) vorgestellt als die, die sich für Grundrechte von Minderheiten stark machten. Nur dass es Grundrechte von Minderheiten nicht gibt, unsere Grundrechte sind Individual- und keine Kollektivgrundrechte, und Minderheiten haben keine Sondergrundrechte. Man setzt sich für Grundrechte ein oder man lässt es bleiben, aber man kann sich nicht für Grundrechte bestimmter Gruppen einsetzen, weil es solcherlei eingegrenzte Grundrechte nicht gibt.http://www.danisch.de/blog/2017/05/11/putscht-das-bundesverfassungericht-gerade-gegen-regierung-und-gesetzgeber/ (http://www.danisch.de/blog/2017/05/11/putscht-das-bundesverfassungericht-gerade-gegen-regierung-und-gesetzgeber/)
... derzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin.
Sehr geehrte Frau ...,
sicherlich kann man gegen Details der Gebührenregelungen immer etwas einwenden, ein steuerfinanzierter Rundfunk ist in Deutschland aber aus gutem Grunde verfassungsrechtlich nicht möglich.
Diese möglicherweise kritikwürdigen Details ändern aber ohnehin nichts daran, dass ich den ör Rundfunk für eine der wichtigsten gesellschaftlichen und kulturellen Errungenschaften in Deutschland halte, die es unbedingt zu erhalten gilt - nicht zuletzt um Fake News und geistigen Brandstiftern entgegenzutreten.
Mit besten Grüßen
Ulf Buermeyer
Auf eine Anfrage hin, ob die GFF was gegen den anstehenden 2. Meldedatenabgleich (Rundfunkbeitrag) unternehmen wird, wurde anonym geantwortet, dass "der Rundfunkbeitrag eine existentielle Bedeutung für unsere Demokratie" habe ...