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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Dezember 2018 => Thema gestartet von: Bürger am 16. Dezember 2018, 01:40
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...vielleicht hilft es ja auch so manchem (Verfassungs-)Richter ;)
FAZ, 15.12.2018
Das Grundgesetz als Magazin
Verfassung auf Hochglanz gebracht
Damit einzelne Artikel nicht in einer grauen Paragraphenmasse untergehen, publiziert der Journalist Oliver Wurm das Grundgesetz als Magazin. Damit erzielt er einen bemerkenswerten Effekt.
[...] Am 8. Mai 1949 verabschiedete der Parlamentarische Rat, dem neben einundsechzig Männern auch vier Frauen angehörten, unter diesem Titel die fundamentalen Wertprinzipien des neuen Deutschlands.
Optik lenkt den Leser auf Details, die sonst verborgen bleiben
Im kommenden Jahr, im Mai 2019, feiert das Grundgesetz seinen siebzigsten Geburtstag. Schon jetzt ist es in einer fulminanten Jubiläumsausgabe neu erschienen, und zwar nicht als Buch, sondern als hochglänzendes Magazin. Verantwortlich im Sinne des Presserechts für die Aufmachung – weniger für den Inhalt – ist der Hamburger Journalist Oliver Wurm. Zusammen mit dem Designer Andreas Volleritsch hat er die 146 Artikel der Verfassung leserfreundlich in moderner Magazinoptik aufgearbeitet und thematisch unterteilt.
[...] Seine vielberufene Schönheit findet sich vor allem in der Präambel und den Grundrechten. „Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen“, hatte Carlo Schmid, einer der einflussreichsten Rechtsgelehrten der jungen Bundesrepublik, als Direktive ausgegeben.
Das Grundgesetz im Magazinformat zu lesen, heißt vor allem den Überblick zu bewahren. Durch die so simple wie wirkungsvolle Technik der veränderten Schriftgröße hebt Wurm die aus seiner Sicht entscheidenden Passagen einzeln hervor und schwächt andere ab.
[...]
weiterlesen unter
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/die-neuauflage-des-grundgesetzes-als-magazin-15942199.html
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...vielleicht hilft es ja auch so manchem (Verfassungs-)Richter ;)
Hmm, das würde voraussetzen das diese eigenständig denken/urteilen/handeln können/würden.
Dazu sind Marionetten aber nicht in der Lage. ;)
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Das Grundgesetz als Magazin
Verfassung auf Hochglanz gebracht
Das Grundgesetz vielleicht als eine Art Werbebroschüre?
Um darüber hinwegzutäuschen, dass der Inhalt immer mehr zur Makulatur wird?
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Hmm, das würde voraussetzen das diese eigenständig denken/urteilen/handeln können/würden. Dazu sind Marionetten aber nicht in der Lage. ;)
Mit diesem Wortschatz kommt man aber nicht unbedingt weiter.
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Wenn die Wortwahl ein Problem ist, dann ersetze "Marionetten" durch "privilegierte, systemkonform sozialisierte Juristen".
M. E. ist das eigentlich Problem 2019, dass wir Festivalwochen der Lobgesänge auf die "freiheitlch-demokratische Grundordnung" erleben werden, in denen der Hinweis auf Wohlstand - "Deutschland geht es gut!" - und "70 Jahre Frieden" nicht fehlen werden. Zuckerguss bis einem schlecht wird, Probleme gibt's nicht!
Dass das GG oft geändert wurde, nicht unbedingt zu seinem Vorteil, das enthaltene Freiheitsversprechen konservativen Politikern von Beginn an nicht passte, folgerichtig sukzessive geschleift wird, die Gleichberechtigung bis heute ein Traum ist und weltweit seit dem Ende des WK2 eine ununterbrochene Folge von Kriegen ausgeführt wird, nicht selten den Interessen des "freien Westens" dienend, wird unter den Teppich gekehrt werden. Nicht zuletzt hat man 1989/90 bewusst darauf verzichtet eine neue, gesamtdeutsche Verfassung zu verabschieden.
M. Boettcher
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[...] Nicht zuletzt hat man 1989/90 bewusst darauf verzichtet eine neue, gesamtdeutsche Verfassung zu verabschieden.
Obwohl der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 [1] in seinem Artikel 5 u.a. empfahl:
Künftige Verfassungsänderungen
Die Regierungen der beiden Vertragsparteien empfehlen den gesetzgebenden Körperschaften des vereinten Deutschlands, sich innerhalb von zwei Jahren mit den im Zusammenhang mit der deutschen Einigung aufgeworfenen Fragen zur Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes zu befassen, insbesondere
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- mit der Frage der Anwendung des Artikels 146 des Grundgesetzes und in deren Rahmen einer Volksabstimmung.
(Es ist 2018. Wir träumen weiter von der Souveränität des deutschen Volkes und einer gemeinsamen Verfassung durch Volksabstimmung - Empfehlungen sind in ihrer Unverbindlichkeit das Mittel politischer Versprechungsmentalität. Praktischer Nutzen: Keiner.)
[1] Noch zu finden im Anhang zum Artikel 146 GG in der geänderten Fassung (Online-Ausgabe) vom 13.07.2017