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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Dezember 2018 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 14. Dezember 2018, 19:54
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swp.de, 14.12.2018
Kommentar Christian Rath zum Rundfunkbeitrag
Rundfunkgebühr: Sichere Finanzierungsbasis
Nun besteht Rechtsicherheit auf allen Ebenen. Nach dem Bundesverfassungsgericht hat jetzt auch der Europäische Gerichtshof den deutschen Rundfunkbeitrag für rechtmäßig erklärt. Knapp sechs Jahre nach der Einführung haben die Gegner damit die wohl letzte Patrone verschossen.
Eigentlich hatten es die Kläger grundsätzlich auf den öffentlichrechtlichen Rundfunk abgesehen. Sie halten ihn für zu teuer und für zu einseitig. Sie behaupten, dass sie ihn nicht nutzen und wollen deshalb nicht dafür bezahlen. Vor Gericht ging es aber stets um komplizierte Details. Beim EuGH war nun lediglich strittig, ob die Umgestaltung von Rundfunkgebühr (pro Gerät) zum Rundfunkbeitrag (pro Wohnung) durch Brüssel neu hätte geprüft werden müssen. Der EuGH hielt das für unnötig. […]
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https://www.swp.de/politik/inland/rundfunkgebuehr_-sichere-finanzierungsbasis-28699748.html (https://www.swp.de/politik/inland/rundfunkgebuehr_-sichere-finanzierungsbasis-28699748.html)
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Knapp sechs Jahre nach der Einführung haben die Gegner damit die wohl letzte Patrone verschossen.
Christian Rath ist bekannt dafür, dass er zu allen möglichen Themen etwas publiziert - ein Hansdampf in allen Gassen, der offenbar nicht weiß, dass noch ein Verfahren beim EGMR gegen den Zwangsbeitrag für Wohnen ansteht:
Gegner des "Rundfunkbeitrags" zieht vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29234.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29234.0)
Und dann gibt es ja noch den Wahlzettel, um den Rundfunkbeitragstaatsvertrag ins Jenseits zu befördern!
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...und beim EuGH war nicht "lediglich strittig" die Antwort, ob der neue Rundfunkbeitrag hätte gemeldet werden müssen. Der besagte Hansdampf lässt die außerdem gestellte Frage über die Berechtigung des örR, selbst vollstrecken zu drüfen, völlig außer acht. Darüber hat der EuGH nun gar nicht befunden. Die verwaltungsrechtlichen Fragen sind nach wie vor so offen, wie sie es sogar schon vor dem Bruder-Urteil waren.
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Rundfunkgebühr: Sichere Finanzierungsbasis. KOMMENTAR CHRISTIAN RATH ZUM RUNDFUNKBEITRAG.
[erster Satz] Nun besteht Rechtsicherheit auf allen Ebenen.
Kein Kommentar.
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Wie ich inzwischen erfahren habe, ist der Journalist Christian Rath auch Mitglied des Verfassungsgerichtshofes von Baden-Württemberg ...
Der Verfassungsgerichtshof besteht aus neun Richterinnen und Richtern, davon drei Berufsrichtern, drei Richtern mit allgemeiner „Befähigung zum Richteramt“ und drei Richtern, bei denen diese Voraussetzung nicht vorliegt.
Mitglieder ohne Befähigung zum Richteramt
Prof. Dr. Nathalie Behnke
Universität Konstanz
gewählt bis Juli 2021
Vertreter: Dr. Christian Rath, Rechtspolitischer Korrespondent
http://verfgh.baden-wuerttemberg.de/de/aufbau-und-verfahren/mitglieder/ (http://verfgh.baden-wuerttemberg.de/de/aufbau-und-verfahren/mitglieder/)
In Baden-Württemberg kann man offenbar Verfassungsrichter sein, ohne eine Befähigung zum Richteramt zu haben.