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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Nichtgucker am 07. November 2018, 00:04

Titel: ARD-Magazin FAKT ist keine "privilegierte Quelle" (LG Berlin)
Beitrag von: Nichtgucker am 07. November 2018, 00:04
LG Berlin zu Sorgfaltspflichten auf Plattform

LTO, 01.11.2018

Zitat
Wikipedia muss sich als journalistisches Medium behandeln lassen, sagt das Landgericht Berlin. Die Plattform habe sicherzustellen, dass von ihren Autoren presserechtliche Sorgfaltsmaßstäbe eingehalten würden. Anderenfalls müsse man korrigieren. ...

Danach können u. a. Behauptungen ohne weitere Recherche nur mit "privilegierten Quellen" belegt werden. Das Magazin FAKT aber, so zeigt es das Urteil, ist in den Augen des LG jedenfalls keine solche Quelle.

Quelle:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-berlin-27o12-17-wikipedia-eintrag-falsch-korrektur-stoerer-unterlassung/ (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-berlin-27o12-17-wikipedia-eintrag-falsch-korrektur-stoerer-unterlassung/)
Titel: Re: ARD-Magazin FAKT ist keine "privilegierte Quelle" (LG Berlin)
Beitrag von: Oregano112 am 07. November 2018, 07:07
Ich habe mal die Suchmaschine meines Vertrauens nach "privilegierte Quelle" befragt.
Viel ist dabei nicht 'rumgekommen.
Hauptsächlich wird auf ein sogenanntes "Agenturprivileg" verwiesen, welches sich wiederum auf das deutsche Presserecht bezieht.

Was die Journaille bei diesen Agenturen dazu qualifiziert, "privilegiert" zu sein, hat sich mir beim ersten Querlesen allerdings nicht erschlossen.

Mich beschleicht vielmehr das unheimliche Gefühl, daß irgendein BRD-Gericht wieder mal ganz im angelsächsischen Sinne eigenes Recht "erschaffen" hat!
Das Ganze ist nach meinem eigenen laienhaften Rechtsverständnis höchst fragwürdig - oder kann mir da jemand auf die Sprünge helfen?

Gruß
Oregano
Titel: Re: ARD-Magazin FAKT ist keine "privilegierte Quelle" (LG Berlin)
Beitrag von: drboe am 07. November 2018, 12:27
Es ist m. E. völlig unerheblich in welcher Position sich jemand befinden soll und welche Maßstäbe man an ihn anlegt, der öffentlich ehrverletzende bzw. falsche Aussagen über eine Person verbreitet. Er hat diese auf Verlangen zu löschen. Dass "Fakt" keine Quelle ist, der man stets zutreffende Berichterstattung unterstellen kann, ist ja gut und schön. Nur trifft das im Grunde auf jede Quelle zu, also z. B. Nachrichtenagenturen, Hörfunk- und TV-Sender, Zeitungen und Zeitschriften. Sie alle sind ebenso wenig frei von Irrtümern, Falschmeldungen und Fehleinschätzungen wie jeder Mensch.

M. Boettcher
Titel: Re: ARD-Magazin FAKT ist keine "privilegierte Quelle" (LG Berlin)
Beitrag von: seppl am 07. November 2018, 13:31
Nur trifft das im Grunde auf jede Quelle zu, also z. B. Nachrichtenagenturen, Hörfunk- und TV-Sender, Zeitungen und Zeitschriften. Sie alle sind ebenso wenig frei von Irrtümern, Falschmeldungen und Fehleinschätzungen wie jeder Mensch.

... was somit ein gutes Argument gegen den vielbeschworenen "besonderen Vorteil" der öffentlich rechtliche Medien ist, für den wir den Zwangsbeitrag zahlen sollen ...
Titel: Re: ARD-Magazin FAKT ist keine "privilegierte Quelle" (LG Berlin)
Beitrag von: PersonX am 07. November 2018, 13:43
Lesehinweis

Basiswissen Journalismus: Presserecht für Journalisten und Blogger
https://upload-magazin.de/blog/715-basiswissen-journalismus-presserecht-fur-journalisten-und-blogger/

Zitat
...
Es gibt jedoch auch so genannte privilegierte Quellen, deren Meldungen prinzipiell ungeprüft übernommen werden dürfen:

    Anerkannte Presseagenturen
    Anerkannte Medien, denen eine fachmännische Recherche unterstellt werden kann
    Behördliche Mitteilungen
    (öffentliche) Gerichtsverhandlungen
    (öffentliche) Parlamentsverhandlungen
...

Ist Fakt also keine privilegierte Quelle, dann kann es bedeuten, dass kein anerkanntes Medium vorliegt, dem eine fachmännische Recherche unterstellt werden kann.

Titel: Re: ARD-Magazin FAKT ist keine "privilegierte Quelle" (LG Berlin)
Beitrag von: drboe am 07. November 2018, 17:35
... was somit ein gutes Argument gegen den vielbeschworenen "besonderen Vorteil" der öffentlich rechtliche Medien ist, für den wir den Zwangsbeitrag zahlen sollen ...

Das dann eigentlich doppelt: sie sind nicht besser und glaubwürdiger als jeder Mensch, sondern auch nicht bezüglich anderer Medien. Das Privileg der ÖR-Sender auf Kosten aller finanziert zu werden, steht, trotz der vollmundigen Beschwörungen des Bundesverfassungsgerichts im jüngsten Rundfunkurteil, auf ziemlich wackeligem Boden.

M. Boettcher
Titel: Re: ARD-Magazin FAKT ist keine "privilegierte Quelle" (LG Berlin)
Beitrag von: ope23 am 07. November 2018, 17:53
Wikipedia als "journalistisch" zu bezeichnen, ist absurd. Aber gut, bald zählen Wasserwellen als Radiowellen, weil H2O elektromagnetische Schwingungen enthält, und jeder Gartenteich wird GEZpflichtig.

Gut möglich, dass in Deutschland die deutsche Wikipedia lahmgelegt werden soll. Ein BRD-Gericht hat jetzt damit mal angefangen.
Titel: Re: ARD-Magazin FAKT ist keine "privilegierte Quelle" (LG Berlin)
Beitrag von: PersonX am 07. November 2018, 19:25
Nein! Es wurde nicht angefangen, Wikipedia lahmzulegen, sondern die Maßstäbe der Quellen, welche als Belege herangezogen werden, wurde "normalisiert".

Es ist - so gesehen - viel schlimmer, denn das Gericht hat die Glaubwürdigkeit von "Fakt", einem Magazin des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Glaubwürdigkeit abgesprochen. Das bedeutet, übertragen auf andere Magazine des öffentlichen Rundfunks, dass die Glaubwürdigkeit ebenfalls herabzusetzen ist.

Es müssten bei der Wikipedia somit verschiedene Links, welche auf Quellen zeigen, welche durch Magazine des öffentlichen Rundfunks belegt werden, geprüft werden, ob diese so noch Bestand haben können. Das Medium "öffentliche-rechtlicher Rundfunk" kann nicht als "privilegierte Quelle" angesehen werden. Eine Unterscheidung zwischen einzelnen Magazinen des selbigen ist dem Bürger schlicht nicht zuzumuten.

Die Wikipedia sollte nun solche problembehaften Links entfernen.
Das kann sie, wenn Ihr dabei geholfen wird und sie auf entsprechende Missstände auch hingewiesen wird.

Das Gericht sagt ja, es liege am Geschäftsmodel der Wikipedia, dass davor keine richtige Prüfung erfolgt.
Wenn also Behauptungen vorkommen und diese durch scheinbare Quellen belegt würden, dann sollten diese Quellen letztlich auf "privilegierte Quellen"  oder halt entsprechende rechtssichere Alternativen verweisen. Es sei ein sicherer Nachweis als Beleg für die Behauptung anzuführen. Falls das nicht möglich ist, sollte die Behauptung entfernt werden.

Das kann nun benutzt werden, um in der Wikipedia aufräumen zu lassen.
Solange es keinen stört, wird kein Aufräumen erfolgen. Somit kann der Wikipedia jetzt geholfen werden.

Es können Artikel gemeldet werden, welche - problematische oder überhaupt nur - Behauptungen enthalten und geschaut werden, welche Quellen angeführt werden. Ist es dabei nicht möglich, die Behauptung nach den Kriterien zu prüfen, welche nun das VG gezogen hat, so müssten die Belege in der Wikipedia geändert oder aber die Behauptung abgestellt werden.

Das Wissen dazu kann nun genutzt werden, um die Artikel rund um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu sichten und entsprechende Änderungen anzuregen.
Titel: Re: ARD-Magazin FAKT ist keine "privilegierte Quelle" (LG Berlin)
Beitrag von: ope23 am 07. November 2018, 22:43
In der deutschen Wikipedia muss überhaupt nichts "geändert" oder "aufgeräumt" werden. Am Ende sind die Texte in diesem Portal immer noch von der Meinungsfreiheit gedeckt. Es werden dort auch weitaus zweifelhaftere Quellen zitiert als ein öffentlich-rechtliches Fernsehmagazin. Und was soll daran falsch sein? Der Leser muss selbst die Kompetenz haben, einen Wiki-Artikel einzuschätzen. Ich empfehle, immer die zu jedem Artikel anklickbare "Diskussion" mitzulesen, um auch als Ahnungsloser einen Eindruck zu gewinnen, wie "gut" oder wie "korrekt" der Artikel ist. Der LG-Richter ist da wohl noch ein Kind aus der Brockhauszeit und erwartet enzyklopädische Richtigkeit. Das leistet Wikipedia eben nicht und will es auch nicht leisten. Die Artikel entstehen durch Konsensbildung zwischen Autoren, die sich einbilden, kompetent zu sein. Es gibt auch viel Quatsch, welcher jahrelang weder bemerkt noch gar korrigiert wird.

Das LG Berlin und ein Forumsteilnehmer befinden sich auf völlig falschen Dampfern.

Man kann ja mal fragen, "wer" denn nun in der Wikipedia "aufräumen" soll? Wenn die Wikimedia Foundation es tun soll, dann wird die deutsche Wikipedia mit ihren im Moment 2 236 815 Artikeln zugemacht und fertig.

Ich würde das sogar unterstützen; denn ich lasse mir meine bescheidenen Beiträge dort weder von BRD-Gerichten noch vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk einsauen.

Soll doch die Welt ruhig wissen, was in Deutschland dann abgehen würde.

Und ich gehe hier aus dem Faden heraus. Mir reichts für heute.
Titel: Re: ARD-Magazin FAKT ist keine "privilegierte Quelle" (LG Berlin)
Beitrag von: NichtzahlerKa am 08. November 2018, 10:40
Ich frage mich wieso Wikipedia daran Schuld sein soll. Ich würde jetzt als Wikipedia einfach die ARD verklagen und den Schaden weiterreichen. Gerade die öffentlich-rechtlichen Sender dürften sich wohl kaum herausreden können wenn sie Falschinformationen verbreiten.
Titel: Re: ARD-Magazin FAKT ist keine "privilegierte Quelle" (LG Berlin)
Beitrag von: PersonX am 08. November 2018, 11:55
Zitat
Und was soll daran falsch sein?
Wenn zum Beispiel Behauptungen, welche nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt werden, vorkommen, welche nicht belegt werden.
Zitat
Der LG-Richter ist da wohl noch ein Kind aus der Brockhauszeit und erwartet enzyklopädische Richtigkeit.
Nicht ganz, erwartet wird bei bestimmten Teilen, dass "presserechtliche Sorgfaltsmaßstäbe" angewendet werden. Insbesondere, wenn es zu Beanstandung durch Betroffene kommt.
Zitat
Das leistet Wikipedia eben nicht und will es auch nicht leisten.
Das ist überhaupt nicht das primäre Problem. Bitte den Unterschied erkennen.

Denn auch der Richter erkennt diesen und erklärt, dass die Wikipedia dann genauer prüfen muss, wenn mögliche falsche Behauptungen der Organisation bekannt gemacht werden. Genau dann so sagt der Richter, kann sich die Wikipedia nicht auf Ihre selbst gewählte Organisationsstruktur zurück lehnen und erklären, eine Prüfung nicht leisten zu wollen, weil sie die Texte nicht selbst erstelle.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-berlin-27o12-17-wikipedia-eintrag-falsch-korrektur-stoerer-unterlassung/
Zitat
...Erfahre die Wikipedia-Betreiberin von möglicherweise falschen Behauptungen auf ihrer Seite, habe sie die Pflicht, dem nachzugehen und könne sich auch nicht darauf zurückziehen, dass man die Inhalte nicht selbst erstelle und daher keine Möglichkeit habe, diese zu überprüfen, begründete das LG seine Entscheidung. Diese Unzulänglichkeit basiere schließlich auf der selbst gewählten Organisationsstruktur, die zu ihren eigenen Lasten gehe. ....
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Aber ein Forumsteilnehmer wurde wahrscheinlich etwas falsch verstanden. Es geht diesem nicht primär darum in der Wikipedia alles aufzuräumen, sondern hauptsächlich der Organisation Beiträge anzuzeigen, welche Behauptungen enthalten in Bezug zum Rundfunk und diese entsprechend ändern zu lassen, wenn die Belege dafür nicht ausreichend sind.
Titel: Re: ARD-Magazin FAKT ist keine "privilegierte Quelle" (LG Berlin)
Beitrag von: seppl am 08. November 2018, 12:01
Es sieht in der Versionsgeschichte von Wikipedia so aus, als wenn der Artikel über Alexander Weibel überhaupt nur aufgrund der Meldung bei "Fakt" erstellt wurde. Der Erstartikel über Alexander Weibel erschien am 07.09.2013, erstellt vom User "Aspiriniks"
https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Aspiriniks
der Beitrag bei "Fakt" wurde mit 03.09.2013 datiert.

In der Originalversion wird allerdings nicht nur auf "Fakt" hingewiesen! Die Mitgliedschaft in der "DARPA" wird auch auf der  (inzwischen gelöschten, aber gesicherten!) Personenbeschreibung der UNI Karlsruhe erwähnt:

Zur Person Alexander Waibel
https://web.archive.org/web/20150225111435/http://www.sfb588.uni-karlsruhe.de/old/textdateien/waibel.html
Zitat
Er diente als Mitglied in Koordinationsausschüssen der Regierung, Beratungsgremien der DARPA und der NSF in den USA, am BMBF (Deutschland) und an der Europäischen Gemeinschaft

In dem Erstarktikel kommt aber auch Weibel selbst mit seiner relativierenden Stellungnahme zu Wort:
Zitat
Alexander Waibel erklärte hierzu, es habe sich nicht um Geheimforschung gehandelt; weiter sagte er: „Das gesamte Wissen, das in der Spracherkennung entsteht, das ist wie Straßenbau, wissen Sie, sie können Straßen bauen und dann fahren Autos drüber und irgendwann fahren Panzer drüber.“

https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Alexander_Waibel&diff=122313245&oldid=122313110
Titel: Re: ARD-Magazin FAKT ist keine "privilegierte Quelle" (LG Berlin)
Beitrag von: pinguin am 08. November 2018, 12:07
Ich frage mich wieso Wikipedia daran Schuld sein soll. Ich würde jetzt als Wikipedia einfach die ARD verklagen und den Schaden weiterreichen.
Wenn Wikipedia als Informationsmedium anzusehen ist, kann es sich selbst in eigener Sache ja wohl auch auf Art. 10 EMRK und Art. 11 Charta stützen und braucht keine Einflußnahme einer "public authority" zu dulden.
Titel: Re: ARD-Magazin FAKT ist keine "privilegierte Quelle" (LG Berlin)
Beitrag von: ope23 am 08. November 2018, 12:33
Wenn Wikipedia als Informationsmedium anzusehen ist, kann es sich selbst in eigener Sache ja wohl auch auf Art. 10 EMRK und Art. 11 Charta stützen und braucht keine Einflußnahme einer "public authority" zu dulden.
Vielen Dank!

Wikipedia ist weder Zeitung noch Rundfunk. Die Milliarden Behauptungen, die es dort gibt, brauchen nicht einmal belegt zu werden. Das ist bereits eine freiwillige Leistung der Autoren.

Danke an seppl, dass er mit seiner Nachforschung aufgezeigt hat, wie man mit Wikipediainhalten umgehen muss, wenn die Sachverhalte sensibel sind.

Und ein Forumsteilnehmer möge sich mit dem Thema "Meinungsfreiheit" genauer beschäftigen. Die Meinungsfreiheit ist (sogar in Deutschland) sehr weit gefasst. Wikipedia hat dazu einen sehr schönen Artikel gebaut, aber da muss jetzt bestimmt aufgeräumt werden.  ::) (Und damit mache ich mit diesem Forumsteilnehmer Schluss. Danke für den Fisch.)
Titel: Re: ARD-Magazin FAKT ist keine "privilegierte Quelle" (LG Berlin)
Beitrag von: pinguin am 08. November 2018, 12:59
Wikipedia ist weder Zeitung noch Rundfunk.
Schau in die EMRK;  jede Person darf sich auf Art. 10 EMRK stützen; steht gleich im ersten Satz des Art. 10 EMRK. Zudem, wie Du ja selber schreibst; Wikipedia ist weder Zeitung noch Rundfunk, sondern bloßes Informationsmedium.

Art. 10 EMRK
Zitat
Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.  Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.

Übrigens, gemäß diesem Artikel darf auch die Printpresse nicht reguliert werden, reguliert werden dürfen nur audio-visuelle Medien.

ohne behördliche Eingriffe -> Im englischsprachigen Originaltext steht hier : "without interference by public authority"
Titel: Re: ARD-Magazin FAKT ist keine "privilegierte Quelle" (LG Berlin)
Beitrag von: PersonX am 08. November 2018, 13:33
Zitat
Wikipedia hat dazu einen sehr schönen Artikel gebaut, aber da muss jetzt bestimmt aufgeräumt werden.
Vielleicht dann, wenn dieser Artikel Behauptungen enthält, welche nicht mehr durch die Freiheit der Meinungsäußerung gedeckt werden und es Betroffene gibt, welche durch diese Behauptungen in Ihren Rechten eingeschränkt sind. Ob das der Fall ist wurde nicht geprüft.

Ist aber auch nicht das Anliegen, denn soweit erkennbar gibt es keinen Link auf irgendein Magazin des öffentlich rechtlichen Rundfunks.

https://de.wikipedia.org/wiki/Meinungsfreiheit (https://de.wikipedia.org/wiki/Meinungsfreiheit)
Vielleicht müssen diese Einzelnachweise mit Stand vom 08.11.2018 13:32
1, 3, 7, 10, 11, 13, 16, 17, 18, 22, 23, 24 und 25 auf Erfüllung der Anforderung nach "privilegierte Quellen" geprüft werden ;-), wenn diese als Belege für Behauptungen herhalten. Aber, ob dem so ist wurde nicht geprüft.
Titel: Re: ARD-Magazin FAKT ist keine "privilegierte Quelle" (LG Berlin)
Beitrag von: NichtzahlerKa am 08. November 2018, 19:39
Ich möchte noch einmal ein Grundbedenken gegenüber dem Urteil äußern: Journalisten haben enorme Rechte auch bei Recherchen. Wikipedia-Schreiber haben dies nicht. Ihnen sind ggf. Informationen gar nicht zugänglich die für Journalisten zugänglich sind. Wie soll Wikipedia diese Lücke schließen? Das geht mit dem Konzept nicht, daher darf auch kein so hoher journalistischer Maßstab (wie es ja auch die meisten "Journalisten" nicht einhalten) an Wikipedia angelegt werden. Was ich aber verstehe, dass sich Wikipedia zumindest "bemühen" muss gemeldete Fehler (Rechtsverletzungen) zu beseitigen. Ob das gelingt steht dann aber auf einem anderen Blatt. Beispiel: Wenn HansWurst54 eine Anfrage an ein Dax-Unternehmen schickt bekommt er bestimmt eine andere Antwort als ein Journalist des Zwangsfunks.
Titel: Re: ARD-Magazin FAKT ist keine "privilegierte Quelle" (LG Berlin)
Beitrag von: seppl am 08. November 2018, 20:16
Beispiel: Wenn HansWurst54 eine Anfrage an ein Dax-Unternehmen schickt bekommt er bestimmt eine andere Antwort als ein Journalist des Zwangsfunks.

...und welche ist dann als "richtig" bzw. journalistisch höherwertig einzustufen?  Kann es nicht gerade auch so sein, dass ein Zwangsrundfunkjournalist eine besonders auf Hochglanz gebügelte Version vorgesetzt bekommt? Die dann - weil der ÖRR ja nicht wirklich schmerzhaft für Falschmeldungen zur Rechenschaft gezogen wird  - eher unkritisch übernommen wird?

Wenn ich was bei Wikipedia schreibe, bin ich supervorsichtig. Die erste Korrektur dort habe ich an einem Eintrag einer Verwechslung mit der Person meines Großvaters vorgenommen, von dem ich nun wirklich weiss, dass er nie Reichstagsabgeordneter der NSDAP war und der Geburtsort auch nicht mit dem Eintrag übereinstimmte.

Viel wichtiger als das "richtig oder falsch" empfinde ich die Nachvollziehbarkeit der Veränderungen von Einträgen bei Wikipedia. Wikipedia enthält eine zeitgemäße "flüssige Wahrheit" (die auch als solche behandelt werden muss) im Gegensatz zu den antiquierten "in Stein gemeißelten" Wahrheiten der ÖRR - die eben auch fehlbar sind. Man muss nur eben umdenken und wissen, dass das was gestern wahr war, heute vielleicht aus einem anderen Blickwinkel gesehen werden muss. Da bei Wikipedia nichts gilt, was nicht mit sofort abrufbaren, konkreten Belegen nachzuvollziehen ist, ist die Plattform den deutschen ÖRR doch Meilen voraus, möchte ich mal behaupten.