gez-boykott.de::Forum
Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Viktor7 am 15. November 2011, 14:59
-
Die INITIATIVE VOLKSENTSCHEID zieht vor das Bundesverfassungsgericht, damit die Bürgerinnen und Bürger Volksentscheide auf Bundesebene nach Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz durchführen können.
Der Antrag:
http://www.initiative-volksentscheid.de/img/Volksabstimmungsantrag.pdf
Die Antwort (Volksverdummung!!!, …):
http://www.initiative-volksentscheid.de/img/Antrag%209-2011%20Antwort%20BIM-1.pdf
Beitritt zur Verfassungsbeschwerde:
http://www.initiative-volksentscheid.de/img/Formular%20zu%20Verfassungsbeschwerde.pdf
------ http://www.initiative-volksentscheid.de/ ------
-
Ihre Kritik, dass "rund 600 Politiker einem 80-Millionen-Volk ihre Ideen und Vorstellungen aufzwängen", teilen wir nicht.
Wer hätte das gedacht...
-
Der ist auch gut Zasz.
Auf Bundesebene sind die zu regelnden Gegenstände dagegen so komplex, dass man ihnen durch Volksabstimmungen nicht gerecht werden kann — schon weil man von den Bürgerinnen und Bürgern allein aus Zeitgründen nicht verlangen kann, dass sie sich mit vielen oftmals umfangreichen, komplexen und fachlich schwierigen Materien intensiv auseinandersetzen und sich hierfür Expertenwissen aneignen. Die Arbeit im Parlament ist aus gutem Grund arbeitsteilig organisiert und findet in Fachausschüssen statt.
Ja, so mancher Politiker hat über 50 Nebenjobs und hat nebenbei Zeit sich mit der schwieriger Materie intensiv auseinandersetzen. Die Ergebnisse der fachlichen Kompetenz sehen wir Tag für Tag.
Die Politiker halten uns Bürger für beschränkt, wir haben es schwarz auf weiß. Daher ist der Beitritt zur Verfassungsbeschwerde nicht nur sinnvoll, sondern als Denkzettel an Politiker bedeutungsvoll:
http://www.initiative-volksentscheid.de/img/Formular%20zu%20Verfassungsbeschwerde.pdf
-
kleiner Querverweis - ...gesehen bei OpenPetition (hier noch nicht gepostet, oder?):
LEIPZIGER AUFRUF "Volksentscheid ins Grundgesetz!"
https://www.openpetition.de/petition/online/leipziger-aufruf-volksentscheid-ins-grundgesetz