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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Oktober 2018 => Thema gestartet von: Uwe am 28. Oktober 2018, 14:20

Titel: Rundfunkbeitrag für Halberstädter Trümmerhaus
Beitrag von: Uwe am 28. Oktober 2018, 14:20
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Rundfunkbeitrag für Halberstädter Trümmerhaus

Quelle: Volksstimme 26.10.2018 Von Dennis Lotzmann


Zitat
Obwohl sein Haus bei einer Gasexplosion in Schutt gelegt worden ist, muss der Halberstädter Rüdiger Hampe weiter Rundfunkgebühren bezahlen.

Ein Punkt dabei: Die Abmeldung bei verschiedenen Versorgungsträgern und Serviceanbietern. Stadtwerke, Abwasserverband und Telekom hätten sich mit Blick auf seine Situation unkompliziert und hilfsbereit gezeigt, berichtet Hampe. Allein beim Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Köln – bis heute im Volksmund besser bekannt als Gebühreneinzugszentrale (GEZ) – sei er sprichwörtlich gegen Mauern gelaufen. Mit letztlich fatalen Folgen.

weiterlesen auf:
https://www.volksstimme.de/lokal/halberstadt/explosion-rundfunkbeitrag-fuer-halberstaedter-truemmerhaus (https://www.volksstimme.de/lokal/halberstadt/explosion-rundfunkbeitrag-fuer-halberstaedter-truemmerhaus)
Titel: Re: Rundfunkbeitrag für Halberstädter Trümmerhaus
Beitrag von: Frei am 28. Oktober 2018, 14:36
https://www.volksstimme.de/lokal/halberstadt/explosion-rundfunkbeitrag-fuer-halberstaedter-truemmerhaus

Zitat
... „Ich habe mich auf der Online-Seite des Beitragsservices abgemeldet und versucht, mit Mitarbeitern direkt ins Gespräch zu kommen – alles erfolglos“, berichtet Hampe. ... Auf die Meldung im Online-Portal habe es seitens des Beitragsservices nie eine Reaktion gegeben. Dafür aber einen unerwarteten Zugriff aufs Konto. ...
:o
Titel: Re: Rundfunkbeitrag für Halberstädter Trümmerhaus
Beitrag von: Markus KA am 28. Oktober 2018, 14:48
Zitat
„Ich habe mich auf der Online-Seite des Beitragsservices abgemeldet und versucht, mit Mitarbeitern direkt ins Gespräch zu kommen – alles erfolglos“, berichtet Hampe. Telefonate seien mehrfach in der Warteschleife zusammengebrochen.

Und immer wieder ein Hinweis, der von Vorteil sein könnte:
Immer mit der verantwortlichen und zuständigen Landesrundfunkanstalt, am besten schriftlich,  kommunizieren. Falls notwendig, Widerspruch einlegen und bei Erhalt des Widerspruchsbescheids Klage einreichen, um den Sachverhalt gerichtlich zu klären.