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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: zugangskontrolle am 15. Oktober 2018, 15:32

Titel: Art. 22 DSGVO Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschl. Profiling
Beitrag von: zugangskontrolle am 15. Oktober 2018, 15:32
Hallo,

der Meldedatenabgleich hat ja viele Gesetze gebrochen und ich wollte mal wissen, ob dieses mit dazugehört.

Art. 22 DSGVO - Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
https://dsgvo-gesetz.de/art-22-dsgvo/
Zitat
(1) Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
[...]

Soweit ich weiß, sind die Daten aller Bürger, die älter als 18 sind und ein paar andere Kriterien erfüllen, von den Meldebehörden übermittelt worden.
Titel: Re: Art. 22 DSGVO Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschl. Profiling
Beitrag von: Shuzi am 15. Oktober 2018, 19:18
Vermutlich wird im Zweifelsfall Art. 22 DSGVO Abs. 2 in Bezug auf die heilig gesprochene Rechtsvorschrift RBStV Anwendung finden.

Art. 22 DSGVO - Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
https://dsgvo-gesetz.de/art-22-dsgvo/
Zitat
(1) Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Entscheidung
[...]
(b) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der 
     Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen
     zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen   
     Person enthalten [...]