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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Oktober 2018 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 12. Oktober 2018, 14:38
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Schwäbische, 12.10.2018
SWR kritisiert Änderungsvorschläge des CDU-Abgeordneten Haser
Von Kara Ballarin
Für sein Diskussionspapier zu Änderungen in der Medienförderung erntet der Wangener CDU-Abgeordnete Raimund Haser viel Lob, aber auch Kritik – und sorgt für Unruhe in der grün-schwarzen Koalition. Haser fordert in dem Papier, über das die „Schwäbische Zeitung“ am Donnerstag berichtet hat, deutlich mehr Geld für die Landesanstalt für Kommunikation (LFK). Sein Argument: Mit dem bestehenden Personal kann die LFK ihren Kontrollaufgaben nicht nachkommen. Dafür soll Geld vom SWR auf die LFK umgelenkt werden.
Von den Rundfunkgebühren fließen etwa zwei Prozent an die Landesmedienanstalten, in Baden-Württemberg ist dies die LFK. […]
Weiterlesen auf:
https://www.schwaebische.de/sueden/baden-wuerttemberg_artikel,-swr-kritisiert-änderungsvorschläge-des-cdu-abgeordneten-haser-_arid,10946694.html (https://www.schwaebische.de/sueden/baden-wuerttemberg_artikel,-swr-kritisiert-änderungsvorschläge-des-cdu-abgeordneten-haser-_arid,10946694.html)
siehe auch:
Mehr Aufgaben - aber geringere Haushaltsmittel für die LFK vom 02. Oktober 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28899.msg181442.html#msg181442
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Die LFK erhält vom LAND - Stand 2014 - 57% des ihr zustehenden Aufkommens... d. h. da braucht doch nicht "mehr Geld vom SWR umgelenkt zu werden"!?
Es muss eher geklärt werden, wo die vorhandenen - aber nicht der LFK übermittelten - 43 % versickern >:D
Der Landesgesetzgeber hat nach §40 Abs. 2 RStV das Recht, der LMA nur einen Teil des Rundfunkbeitragsaufkommens zuzuweisen. Hiervon hat die überwiegende Anzahl der Länder Gebrauch gemacht. Zehn - für acht LMA zuständige - Länder wiesen ihren LMA nur Teile des im RStV festgelegten Rundfunkbeitragsanteils von 23% bis 80% zu. In den anderen Ländern stand er den LMA vollständig zur Verfügung.
(https://abload.de/img/lma_verteilungsschlueztsfv.jpg) (http://abload.de/image.php?img=lma_verteilungsschlueztsfv.jpg)
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/bericht-uber-die-prufung-der-haushalts-und-wirtschaftsfuhrung-der-lmk-etc/
dort pdf-file Seite 11: https://fragdenstaat.de/files/foi/70408/LMKundmbPM4-P-4100-34-21-2015.pdf
hierzu siehe: Landesmedienanstalten [Übersicht]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23535.msg149975.html#msg149975
Gruß
Kurt
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Es muss eher geklärt werden, wo die vorhandenen - aber nicht der LFK übermittelten - 43 % versickern >:D
Ich würde stark darauf tippen (denn so klingt der Text), dass den sich der SWR einsackt.
Das geht nach §40 Abs. 3 RStV
Soweit der Anteil nach Absatz 1 nicht in Anspruch genommen wird, steht er den jeweiligen Landesrundfunkanstalten zu. Eine landesgesetzliche Zweckbestimmung ist zulässig.