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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: PersonX am 12. Oktober 2018, 13:29

Titel: Landgericht Gießen bestätigt Verurteilung von Ärztin Hänel, Abtreibungswerbung
Beitrag von: PersonX am 12. Oktober 2018, 13:29
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.abtreibungswerbung-landgericht-giessen-bestaetigt-verurteilung-von-aerztin-haenel.2e00f47a-fdc0-423f-bfcb-3fdb605fb6b2.html (https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.abtreibungswerbung-landgericht-giessen-bestaetigt-verurteilung-von-aerztin-haenel.2e00f47a-fdc0-423f-bfcb-3fdb605fb6b2.html)
Abtreibungswerbung
Landgericht Gießen bestätigt Verurteilung von Ärztin Hänel
Zitat
Das Landgericht Gießen hat am Freitag die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel wegen illegaler Werbung für Abtreibungen bestätigt. Das Gericht äußerte zwar Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Werbeverbots, lehnte eine Vorlage des Falls in Karlsruhe aber trotzdem ab.
Auch, wenn dieser Vorgang überhaupt nichts mit Rundfunk zu tun hat offenbar das Schwächen in unserem System der Richter.
Besonders hervorzuheben ist wohl das.
Zitat
Das Gericht äußerte zwar Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Werbeverbots, lehnte eine Vorlage des Falls in Karlsruhe aber trotzdem ab. Indirekt forderte es eine politische Entscheidung in der Sache. Die Gerichte seien „in solchen Dingen überfordert“. An die Adresse Hänels hieß es: „Sie müssen das Urteil tragen wie einen Ehrentitel in einem Kampf für ein besseres Gesetz.“

In Sachen Rundfunkbeitrag scheinen die Gerichte -Richter- ebenso überfordert.
Für Kämpfer in Sachen Rundfunkbeitrag könnte eine Aussage das wie einen Ehrentitel zu tragen rein fiktiv ebenfalls fallen.
--- angemerkt wird ---
Weitere grundsätzliche Schwächen liegen vermutlich im System der Bildung, der Berichterstattung allgemein und der damit verbundenen Meinungsbildung.