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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Oktober 2018 => Thema gestartet von: linkER am 08. Oktober 2018, 16:02
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lto.de 01.10.2018
BGH zur Reichweite der Unterlassungspflicht
NDR muss nicht gegen Youtube-Nutzer vorgehen
Der NDR muss bestimmte Äußerungen unterlassen und entfernte dazu einen Videobeitrag aus der Mediathek und der Trefferliste bei Google. Dass der Beitrag aber noch anderweitig verfügbar ist, ist nicht unbedingt Sache des Senders, so der BGH.
Dürfen Medien bestimmte Äußerungen nicht mehr verbreiten, reicht es aus, diese von der Internetseite zu entfernen und von gängigen Suchmaschinen löschen zu lassen. Auf Dritte, die den entsprechenden Beitrag schon widerrechtlich weiterverbreitet haben, müsse hingegen nicht eingewirkt werden, solange die Verbreitung nicht wirtschaftlich vorteilig ist, so der Bundesgerichtshof (BGH) in einem nun veröffentlich Beschluss (v. 12.07.2018, Az. I ZB 86/17).
Zu diesem Zeitpunkt hatte ein Youtube-Nutzer den Bericht aber schon auf der Videoplattform eingestellt, welcher dort schon mindestens 153 Male abgerufen wurde. Davon erfuhr der NDR allerdings erst, als das Landgericht (LG) Hannover in einer einstweiligen Verfügung ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 Euro festsetzte, weil die Rundfunkanstalt gegen ihre Unterlassungspflicht verstoßen habe. Dagegen setzte sich die öffentlich-rechtliche Anstalt zu Wehr. Es stellte sich also die Frage, wie weit die Unterlassungspflicht reicht.
Der BGH kam, wie das OLG Celle in der Vorinstanz, zu dem Ergebnis, dass sich der NDR an das Unterlassungsgebot gehalten habe, weil die Rundfunkanstalt nicht dazu verpflichtet sei, die Veröffentlichung des Beitrags auf Youtube zu unterbinden.
Weiterlesen auf :
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-izb8617-medien-verbotene-ausserungen-unterlassen-umfang-ndr-google-youtube/ (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-izb8617-medien-verbotene-ausserungen-unterlassen-umfang-ndr-google-youtube/)
Volltext der Entscheidung:
BGH 12.07.18, I ZB 86/17 - Unterlassg./Löschung Fernsehbeitrag aus Mediathek
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Siehe auch :
Medienpolitik in Niedersachsen - 24.Sitzung des Niedersächsischen Landtags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28780.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28780.0)
Audiovisuelle Mediendienste: Halbseiden ins Zeitalter der Medienkonvergenz
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Algorithmen und digitale Macht: Nicht Laissez-faire, sondern handeln
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NDR auf Helgoland ab sofort über DAB+ zu empfangen
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NDR Rundfunkrat stimmt Jahresabrechnung 2017 zu
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