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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Oktober 2018 => Thema gestartet von: linkER am 04. Oktober 2018, 15:59
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rtf1.de 02.10.2018
Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen:
Beitragsservice verschickt erste Befreiungs-Bescheide
Die ersten Befreiungsbescheide vom Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen sind da: Fast zweieinhalb Monate nach dem jüngsten Verfassungsgerichtsurteil verschickt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio die ersten Befreiungsbescheide: Besitzer von Zweitwohnungen müssen nur noch für die Erstwohnung Rundfunkgebühren zahlen.
Manch einer konnte es kaum erwarten und versandte per E-Mail oder per Fax noch am selben Tag - oder in derselben Nacht - ein Schreiben an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Selbstformuliert, denn Anträge auf Befreiung von der Zweitwohnungssteuer waren auf der Homepage des Beitragsservice noch nicht zu finden.
Knapp zweieinhalb Monate später: "Vielen Dank für Ihr Schreiben." antwortet der Beitragsservice mit Datum 28.09.2018 einem der Antragsteller auf seine "Nachricht vom 19.07.2018".
Belehrungen dürfen natürlich nicht fehlen. So heißt es weiter: "Diese unbefristete Befreiung gilt, solange die Voraussetzungen unverändert bestehen und " -, hofft die Gebühreneinzugszentrale der Öffentlich-Rechtlichen auf eine spätere Schützenhilfe durch den Gesetzgeber -, "vorbehaltlich einer anderweitigen gesetzlichen Neuregelung".
Das bislang separate Beitragskonto der Nebenwohnung habe der Beitragsservice abgemeldet. Künftig würden Haupt- und Nebenwohnung nur noch unter einer Beitragsnummer geführt.
Weiterlesen auf :
http://rtf1.de/news.php?id=20736 (http://rtf1.de/news.php?id=20736)
Siehe auch :
Befreiung für Zweitwohnung kann beantragt werden - Formular liegt nun vor
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28464.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28464.0)
Länder fordern Einzelfallprüfung von Rundfunkbeitrag in Zweitwohnung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28162.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28162.0)
VGH München, 21.8.18, 7 BV 18.7 - zusätzl. Rundfunkb. f. Gästezi./Ferienwhg.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28670.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28670.0)
Kleine Anfrage SN: Nachweis des Zweitwohnsitzes gegenüber ARD, ZDF & Co.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28707.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28707.0)
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Siehe dazu auch:
Zweitwohnung: SWR hebt Bescheide nach Urteil BVerfG 07/18 auf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28426.msg178964/topicseen.html#msg178964
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(https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/digitalfernsehen.de.png)
Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/digitalfernsehen.de.png
digitalfernsehen.de 05.10.2018
dpa/bey
ZDF: Rund 150.000 Anträge auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Im Juli ist die Erhebung der Rundfunkgebühr für Zweitwohnungen vom Verfassungsgericht in Karlsruhe gekippt worden. Von der Möglichkeit zur Befreiung machen aber noch längst nicht alle Betroffenen Nutzen.
Seit dem Sommer haben rund 150 000 Haushalte in Deutschland einen Antrag auf Befreiung des Rundfunkbeitrags für eine Zweitwohnung gestellt. Das berichtete ZDF-Intendant Thomas Bellut am Freitag in Mainz.
Dies entspricht einem Viertel der Schätzung, wie viele Zweitwohnungen es gibt. Beim ZDF gehe man davon aus, dass es mindestens rund 600.000 solcher Fälle gibt - wenn nicht gar deutlich mehr.
Weiterlesen auf :
http://www.digitalfernsehen.de/ZDF-Rund-150-000-Antraege-auf-Befreiung-vom-Rundfunkbeitrag.170221.0.html (http://www.digitalfernsehen.de/ZDF-Rund-150-000-Antraege-auf-Befreiung-vom-Rundfunkbeitrag.170221.0.html)
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jungewelt.de / dpa 06.10.2018
Rundfunkgebühr: Viele Anträge auf Befreiung
https://www.jungewelt.de/artikel/341134.rundfunkgeb%C3%BChr-viele-antr%C3%A4ge-auf-befreiung.html (https://www.jungewelt.de/artikel/341134.rundfunkgeb%C3%BChr-viele-antr%C3%A4ge-auf-befreiung.html)
boerse-online.de / dpa 05.10.2018
ZDF: Bisher rund 150 000 Anträge auf Befreiung des Rundfunkbeitrags
https://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/zdf-bisher-rund-150-000-antraege-auf-befreiung-des-rundfunkbeitrags-1027593981 (https://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/zdf-bisher-rund-150-000-antraege-auf-befreiung-des-rundfunkbeitrags-1027593981)
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Befreiung? Das BVerfG hat m. W. die Erhebung von sogn. Rundfunkbeiträgen für Zweitwohnungen als verfassungswidrig festgestellt. D. h., dass für Zweit-, Dritt-, Viertwohnungen usw. gar kein "Rundfunkbeitrag" fällig wird. Man kann eigentlich nicht von einer Zahlung befreit werden, zu der man gar nicht verpflichtet ist. Es handelt sich schließlich nicht um einen Verzicht von LRA/BS, um keinen Gnadenerweis, der jederzeit rücknehmbar ist, sondern um geltendes Recht, gesetzt durch den Beschluss des BVerfG.
M. Boettcher