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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: AlfA am 03. Oktober 2018, 11:46

Titel: Meldedatenabgleich 2018 - Schreiben erhalten - wie Verjährung geltend machen?
Beitrag von: AlfA am 03. Oktober 2018, 11:46
Hallo zusammen und frohen Tag der deutschen Einheit,

pünktlich zu diesem Feiertag erhielt Y gestern einen Brief betitelt mit "Eine Wohnung - Ein Rundfunkbeitrag - Aktenzeichen xxyy".

Zur Vorgeschichte: Y hat im Jahr 2013 seine erste eigene Miet-Wohnung bezogen in einem Mehrparteienhaus, insgesamt 9 Wohnung also 9 Parteien. Auf diese Adresse umgemeldet beim Anwohnermeldeamt wurde Y im Mai 2013. Deswegen kam auch bald der erste Brief zur GEZ Anmeldung, es dürfte im September 2013 gewesen sein. Dieser Brief wurde zunächst ignoriert. Seitdem kam nie wieder irgendwas.

Jetzt durch den Meldedatenabgleich 2018 ist Y wohl aufgeflogen. Er ist sonst sehr gewissenhaft und möchte weniger Ärger und Aufwand durch das Verweigern der Rundfunkgebühren. Zumal es ihm auch an fachlichen Kenntnissen diesbezüglich fehlt.

Also würde er sich nun zum Rundfunkbeitrag anmelden. Nun möchte Y trotzdem möglichst wenig nachzahlen.

Im FAQ zum Meldedatenabgleich steht:
Zitat
Muss der Rundfunkbeitrag von monatlich 17,50 Euro gegebenenfalls nachgezahlt werden?
Entscheidend ist hier das Einzugs­datum: Wenn bislang keine Person für die Wohnung Rund­funk­beitrag bezahlt, dann sollte die ange­schriebene Person das Einzugs­datum auf dem beiliegenden Antwort­bogen vermerken und an den Beitrags­service senden oder für die Antwort das Online-Formular nutzen. Ab diesem Datum wird dann der Rund­funk­beitrag für die Wohnung berechnet. Der Melde­daten­abgleich 2018 schließt an den vorangegangenen Melde­daten­abgleich an, der in den Jahren 2013 bis 2015 durch­geführt wurde. Eine rück­wirkende An­meldung erfolgt daher frühestens zum 1. Januar 2016.
(Quelle: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_zum_meldedatenabgleich/fragen__und_antworten_zum_meldedatenabgleich_2018/index_ger.html )

Heißt das, dass die Beiträge zwischen Mai 2013 und Dezember 2015 somit automatisch verjähren, weil meine Anmeldung erst ab 1.1.2016 gilt? Auch wenn ich seit 2013 angemeldet sein müsste? Das wäre für Y verkraftbar.

Wie sollte Y am besten vorgehen, um die Verjährung geltend zu machen?

In diesem Thread steht ein ähnlicher Fall, aber da wird einem das Aussitzen bis zum Festsetzungsbescheid nahe gelegt. Das ist aber Y zu riskant.
Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28036.0.html

Betrugsversuche (durch Falschangaben) ist Y nicht zu haben.

Vielen Dank für die Hilfe

Post Scriptum: Tut mir leid, wenn die Angaben/Informationen/Recherchen möglichweise unpräzise sind, ich bin im Urlaub aber dieses Thema belastet mich sehr.  :-\
Titel: Re: Meldedatenabgleich 2018 - Schreiben erhalten - wie Verjährung geltend machen?
Beitrag von: Monaco Heinze am 04. Oktober 2018, 08:43
Es heißt im "FAQ": "Ab diesem Datum wird dann der Rund­funk­beitrag für die Wohnung berechnet."
Wenn das genaue Einzugsdatum vom Jahre 2013 angegeben wird, wird der Beitragsservice Beiträge ab diesem Zeitpunkt "berechnen", d.h. wohl auch: "verlangen". Zunächst wohl per Brief, wenn darauf keine Reaktion erfolgt, per Festsetzungsbescheid (wohl mit Säumniszuschlag).
Wegen der im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Verbindung mit den BGB-Vorschriften bestimmten dreijährigen Verjährungsfrist könnten zum 31.12.2017 Beiträge verjährt sein, die bis zum 31.12.2014 aufgelaufen waren. Entsprechend könnten Beiträge, die bis zum 31.12.2015 fällig geworden sind, zum Ablauf des derzeit laufenden Jahres 2018 verjähren.
"Automatisch" verjährt keine Forderung; Verjährung muss per "Einrede" geltend gemacht werden, der Schuldner muss sich also darauf berufen!
Ob der Beitragsschuldner sich alleine auf den (hier fett geschriebenen) letzten Satz in der "FAQ" berufen kann, um den vor dem 01.01.2016 aufgelaufenen Beiträgen zu entgehen, dürfte zumindest zweifelhaft sein.
Titel: Re: Meldedatenabgleich 2018 - Schreiben erhalten - wie Verjährung geltend machen?
Beitrag von: seppl am 04. Oktober 2018, 10:08
Zum Einstiegsbeitrag:
Wenn Y erwarten sollte, hier ohne Mühe Auskunft zum "Sparen von Geld" zu bekommen, ohne sich dessen bewusst zu werden, dass wir hier bereits jahrelang an der Abschaffung des widerrechtlichen Rundfunkbeitrags arbeiten, dann muss ihm leider eine Absage erteilt werden. Es wäre ziemlich widersinnig, in einem "gez-boykott-Forum" das hier erarbeitete Wissen von jemandem genutzt zu sehen, der das aktuelle Beitragssystem unterstützen will. Der Thread wird geschlossen. Danke für das Verständnis. seppl/ Moderator

Also würde er sich nun zum Rundfunkbeitrag anmelden. Nun möchte Y trotzdem möglichst wenig nachzahlen.