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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Baden-Württemberg => Thema gestartet von: alwa am 01. Oktober 2018, 21:39

Titel: LG Tübingen hebt Beschluss des AG -die Zwangsvollstreckung einzustellen- auf
Beitrag von: alwa am 01. Oktober 2018, 21:39
Hallo Forums Gemeinde,

bisher bin ich mit Lesen ausgekommen und auch gut weitergekommen.

(Nach sofortiger Beschwerde des Gläubigers (SWR)) Das Landgericht Tübingen (Einzelrichter) hat den Beschluß vom Amtsgericht (die Vollstreckung einzustellen) aufgehoben. Die Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung sind gegeben.

Der Beitragsservice steht natürlich auch parat und droht mit Zwangsvollstreckung wenn ich den MAHNBETRAG nicht zahle!?

Komisch finde ich das gegen den Beschluß vom Landgericht "kein Rechtsmittel gegeben ist". Außerdem haben der Einzelrichter und der OGV den selben Nachnamen, sind das Brüder/ Verwandte oder ist das Zufall?

Grüße ins Forum


Edit DumbTV:
Thema präzisiert, Ergänzungen