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Archiv => Archiv => Pressemeldungen September 2018 => Thema gestartet von: azdb-opfer am 26. September 2018, 19:30

Titel: Kommentar zum Rundfunkbeitrag: Rechenkünstler (FAZ)
Beitrag von: azdb-opfer am 26. September 2018, 19:30
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FAZ, 26.09.2018

Kommentar zum Rundfunkbeitrag
Rechenkünstler

von Michael Hanfeld

Zitat
Stabile Einnahmen, keine systematische Änderung durch die Abkehr von der Koppelung an ein Empfangsgerät?
Der Generalanwalt des EuGH ist beim Rundfunkbeitrag großzügig. Und übersieht Hunderte Millionen Euro.

Weiterlesen auf:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/gutachten-des-eugh-generalanwalts-ueber-den-rundfunkbeitrag-15807730.html (http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/gutachten-des-eugh-generalanwalts-ueber-den-rundfunkbeitrag-15807730.html)
Titel: Re: Kommentar zum Rundfunkbeitrag: Rechenkünstler (FAZ)
Beitrag von: LECTOR am 26. September 2018, 21:21
Wie häufig ein kluger und scharfsichtiger Kommentar von Hanfeld

Zitat
[Der Generalanwalt] macht es sich freilich genauso einfach wie die deutschen Verwaltungsgerichte und das Bundesverfassungsgericht. Sie haben der Beitragspflicht, die eine politische Setzung ist, so etwas wie den Rang eines Grundrechts (der Anstalten auf ihre Einnahmen) verliehen und großzügig über sämtliche inneren Widersprüche des Systems hinweggesehen [...]

Der Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona sieht sich das im einzelnen erst gar nicht an. Dass sich Beitrag und Gebühr auch rechtssystematisch voneinander unterscheiden könnten, kommt ihm nicht in den Sinn. Er hält das für einerlei. Es entgeht ihm auch, dass die Einnahmen der Öffentlich-Rechtlichen durch den Rundfunkbeitrag sehr wohl erheblich gestiegen sind (das ist ja der Sinn der Sache). Er schreibt doch glatt, die Einnahmen seien zwischen 2009 und 2016 stabil geblieben. Ein kurzer Blick in die Statistik hätte ihn eines Besseren belehrt: 2009 nahmen ARD, ZDF und Deutschlandradio mit der – damals noch gültigen – Rundfunkgebühr 7,6 Milliarden Euro ein. So blieb es in etwa bis 2013. Durch den neuen Rundfunkbeitrag aber gab es dann 2014 einen Sprung auf mehr als 8,3 Milliarden Euro, 2015 waren es rund 8,1 Milliarden, 2016 und 2017 dann jeweils 7,97 Milliarden Euro. Wenn dem Generalanwalt Mehreinnahmen von vierhundert bis siebenhundert Millionen Euro pro Jahr nicht auffallen, muss man sich über den Rest nicht wundern.
Titel: Re: Kommentar zum Rundfunkbeitrag: Rechenkünstler (FAZ)
Beitrag von: ohmanoman am 26. September 2018, 21:54
Das ist einfach egal, wer was sagt, der was zu sagen hat, sie nehmen einfach zu viel Vitamine B, da braucht es kein Studium in irgendwelchen Listen, Tabellen, Statistiken oder Gesetzen. Vitamin B ebnet den Weg! 8)