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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: noGez99 am 15. September 2018, 16:01

Titel: Rundfunkrechtfortbildung durch das BVerfG rechtswidrig?
Beitrag von: noGez99 am 15. September 2018, 16:01
Freunde des Widerstands,

Norbert Häring hat mich in seinem Artikel:

Unerlaubte richterliche Rechtsfortbildung
http://norberthaering.de/de/27-german/news/986-revisionsbegruendung-teil-6

auf die Idee gebracht, ob beim Rundfunkbeitrag nicht genauso eine unerlaubte Rechtsfortbildung vom BVerfG vorliegt. Die Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.

Das BVerfG arbeitet nun aus dem Grundrecht der Informationsfreiheit die Pflicht des Bürgers heraus, dass dieser den Rundfunk finanzieren muss. Mit dem neuen Beitrag ist jeder (wohnende) Bürger Beitragsschuldner.
Eine Perversion: Das Abwehrrecht wird zur Zahlungspflicht für jeden Bürger.

Zitat aus Link oben
Zitat
Wird ein Gericht indes in solchen Fällen vom gehorsamen Diener des Gesetzes zu seinem kritischen Korrektor, so bleibt seine Bindung an „Gesetz und Recht“ nach Art. 20 III GG erhalten.

Zitat aus Link oben, Zitat (Rüthers/Fischer/Birk a. a. O. Rn 827 f.)
Zitat
[Arten der Rechtsforblidung ...]
 - Der dritte, besonders problematische Bereich betrifft richterliche ‚Gehorsamsverweigerung‘ gegenüber bestehenden Gesetzesvorschriften. Die Gerichte verdrängen und ersetzen gesetzliche Wertungen durch richterliche Eigenwertungen. Man spricht von Richterrecht ‚contra legem‘.“

Darf das BVerfG das? Können wir das in Klagen verwenden?

Querverweis:
Die Doktrin der staatlichen Pressefreiheit in der deutschen Rechtsprechung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28411.msg178838.html#msg178838
Titel: Re: Rundfunkrechtfortbildung durch das BVerfG rechtswidrig?
Beitrag von: Besucher am 15. September 2018, 22:43
Ja, das ist in der Tat eine hochinteressante Frage. Man könnte durchaus meinen, dass die Herrschaften vom Bundesverfassungsgericht eben das nicht dürfen - wobei ja auch schon Herr Winkler in seinem Aufsatz
Dr. Kay E. Winkler: Zurück ins Funkhaus - Anmerkung zum Urteil des BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28430.0.html
u. a. genau den Punkt angesprochen, sich dabei aber einfach mit der Feststellung begnügt hatte, dies sei »kurios«...

Nicht minder interessant wäre insofern, vor welcher Instanz denn eine solche Klage zu erheben wäre, bzw. wer ggf. überhaupt als Kläger auftreten könnte?
Titel: Re: Rundfunkrechtfortbildung durch das BVerfG rechtswidrig?
Beitrag von: Leo am 15. September 2018, 22:57
Mindestens ebenso interessant wäre nun, vor welcher Instanz denn eine solche Klage [gegen das BVerfG] zu verhandeln wäre [...]


Zitat von: Juvenal
Quis custodiet ipsos custodes? Wer kontrolliert die Kontrolleure?

Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Juvenal
Titel: Re: Rundfunkrechtfortbildung durch das BVerfG rechtswidrig?
Beitrag von: Besucher am 15. September 2018, 23:14
Genau passende und insofern ebensogute Frage. Die Stunde der Wahrheit für den Rechtsstaat Deutschland in Sachen "Rundfunkbeitrag" bzw. daran aufgehängt, rückt näher...