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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: observer am 05. September 2018, 21:18
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Person X befindet sich nun schon seit einiger Zeit in ständigem Briefkontakt mit einem Verwaltungsgericht bzgl. Rundfunkbeitrag. Langsam entwickelt sich daraus eine richtige Brieffreundschaft ;)
Person X versucht bei seinen Schreiben neutral und sachlich zu bleiben und schreibt Erwiderungen und stellt Anfragen / Anträge. Das scheint das Gericht wenig bis kaum zu interessieren und antwortet meist gar nicht oder erst nach weiteren Aufforderungen von Person X. Verständlicherweise ist darüber Person X nur bedingt erfreut und nimmt den Verlauf mittlerweile auch ein wenig persönlich. Liegt mal wieder ein Schreiben vom Gericht im Briefkasten, so antwortet Person X meist noch am selben Tag durchaus emotional, lässt das Schreiben dann aber ein paar Tage liegen und streicht die emotionalen Textpassagen dann wieder anstandslos raus.
Mittlerweile ist Person X schwer am überlegen ob er seine Emotionalität gegenüber dem Gericht nicht doch einmal zum Ausdruck bringen sollte? Es geht hier ausdrücklich nicht um Beleidigungen oder persönliche Angriffe, aber bestimme Textpassagen sind/wären dann etwas schärfer formuliert.
Die konkrete Frage nun:
Wie gehen andere Mitstreiter mit Ihrer Emotionalität um?
Kommt diese in Schreiben an Verwaltungsgerichte zum Ausdruck, oder wird dies eher als
kontraproduktiv angesehen und man verzichtet darauf?
Edit "Bürger":
Der ursprüngliche Thread-Betreff "Emotionalität oder Stilform gegenüber Verwaltungsgericht?" (urspr. "Stillform) musste korrigiert/ präzisiert werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.
Quelle:
http://zitate.net/mahatma-gandhi-zitate
Wenn du die Beherrschung verlierst, bist du im Unrecht.
Quelle:
https://www.aphorismen.de/zitat/23746
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Ich würde wohl auch sagen, dass, wer es schafft, die Contenance zu wahren, dies durchaus beibehalten könnte/ sollte.
Allerdings ist es ohne Beispiele schwer zu beurteilen und kommt auch auf den Einzelfall bzw. auch das jeweils bezweckte Ziel an.
Letztlich weiß man ohnehin nie, wie genau eine andere Person in ihrer jeweiligen momentanen Verfassung auf die jeweilige "Emotionalität" oder "Mäßgigung"/"Stilform" reagiert.
Insofern sollte man wohl bei der einem selbst am ehesten liegenden Art und Weise bleiben.
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Danke @Leo für das Zitat von Mahatma Gandhi!
Zu diesem Thema auch ein nicht veröffentlichter Leserbrief an die Taz:
TAZ 25./26.8.2018 „Politik ist immer Emotion“ Interview im ZDF mit Merkel und Seehofer
Merkel: „Politik ist immer mit Emotion verbunden. Deshalb geht es emotional um die Sache oder sachlich um Emotionen.“
Seehofer: „In der Politik wirken auch ganz normale Menschen wie Sie und andere. Mit all den Emotionen, die wir aus dem Privatleben kennen. Warum soll jemand nicht mal zornig werden? Das passiert bei mir ab und zu. Warum soll jemand nicht mal heulen, wenn ein Lieblingsthema einfach nicht einigungsfähig ist. Ich finde, das ist Normalität. Politiker sind doch keine Roboter, die keine Gefühle zeigen dürfen.“
Nicht nur die Politik, das menschliche Leben überhaupt ist immer mit Emotionen verbunden. Schön, dass dieser Streit das mal zur Sprache bringt. Politiker sind auch Menschen mit menschlichen Emotionen. Sind sie sich ihrer Emotionen aber bewusst? Letzten Endes sind alle Emotionen auf die Grundemotionen Liebe oder Angst zurückzuführen. So kann sich jeder Mensch bei jeder Entscheidung fragen, ob er gerade aus Liebe oder aus Angst entscheidet. Bei Liebe hat er sein volles Gehirnpotenzial zur Verfügung, ist voller Kreativität. Bei Angst, also Stress, hat er nur das Überlebenspotenzial zur Verfügung, Davonlaufen, Draufschlagen oder Totstellen.
Politiker haben sich als Volksvertreter wählen lassen. Sie entscheiden nicht nur für sich allein. Also ist die Grundlage der Entscheidung von großer Auswirkung für viele Menschen. Ihre Emotion bei der Verabschiedung eines Gesetzes hat besonderes Gewicht. Es ist ein Unterschied, ob ein Politiker sich der Wichtigkeit seiner Entscheidung bewusst ist und aus Liebe zum Leben und zur Welt entscheidet oder ob er zum Beispiel aus Angst vor Machtverlust entscheidet.
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Zu unserem Thema hier würde ich sagen, Emotionen schon, aber nicht in die Angst treiben lassen und damit denkunfähig sein.
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Ich habe einmal folgenden Text verfasst und von einer juristisch versierten Person prüfen lassen:
Es wäre sicher überzogen in einem Urteil ein Stück überragender Prosa zu erwarten. Der vorliegende Text überrascht jedoch mindestens mit dem intellektuellen Tiefgang der Argumente, der u. a. aus Formulierungen hervorgeht wie "Die Festsetzung des Rundfunkbeitrages verstößt nicht gegen höherrangige verfassungsrechtliche und europarechtliche Vorgaben" und "Die Freie und Hansestadt Hamburg hat die Grenzen der Gesetzgebungskompetenz nicht überschritten". Auch die differenzierte Abwägung zur Natur der Abgabe kann praktisch unmittelbar überzeugen. Abweichler, wie den Richterkollegen Dr. Thomas Exner, zu ignorieren, ist daher gewiss folgerichtig. Argumente führen letzten Endes nur in die Anarchie! Zum Erstaunen führt allenfalls, wie der einfache Satz "Wir glauben unbeirrbar, dass die Regierungen der Bundesländer das vom ÖRR bestellte Gesetz ohne Fehler umgesetzt haben!" ein ausuferndes Geschwurbel nach sich ziehen kann, für das man im Studium und andernorts allenfalls Fleißkärtchen erwerben könnte. Mit diesem Urteil haben sich die Richter zweifellos um die Staatsräson und den Rundfunk in Deutschland verdient gemacht.
Der Text wurde als "kann man machen bzw. müssen Richter ertragen" eingestuft. Ich hätte das auch so versendet. Dann kamen mir allerdings zwei kurz aufeinander folgende Ereignisse im näheren Familienkreis dazwischen. Als ich mich wieder um den sogn. Rundfunkbeitrag kümmern konnte, hatte sich das Thema im Prinzip erledigt. NB: es ging nicht um ein Urteil gegen mich. Im übrigen bin ich eher für eine nüchterne, geschäftsmäßige Schreibe. Kritik an den Richtern im laufenden Verfahren bringt letztlich nichts. Kritik am eigentlichen Gegnern, den ÖRR direkt, der Politik indirekt ist praktisch unvermeidbar.
M. Boettcher
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Kritik an den Richtern im laufenden Verfahren bringt letztlich nichts. Kritik am eigentlichen Gegnern, den ÖRR direkt, der Politik indirekt ist praktisch unvermeidbar.
Das sehe ich nicht ganz so locker wie Du!
Zunächst einmal ist der eigentliche Gegner der Landesgesetzgeber, denn dieser beschließt ein Gesetz, welches mich in meinen Rechten verletzt.
Indirekt aber auch der örR, weil dieser seine schmucken Rundfunkgesetze, wie er sie gerne haben möchte, dem Landesgesetzgeber vorkaut. Sonst ist mir örR aber Schnuppe, da ich nix mit zu tun habe.
Zu guter Letzt reihen sich aber auch die Damen und Herren der Richterschaft in die Gegnermannschaft ein, sobald sie Ihre Urteile fällen. Denn dadurch ziehen diese sich den Schuh des verkorksten Gesetzeswerkes an. Damit wird man letzten Endes durch die Richterschaft in seinen Rechten verletzt!
Natürlich kann und sollte man auch in laufenden Verfahren Kritik an den Richtern üben, so sie denn angebracht ist.
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Zunächst einmal ist der eigentliche Gegner der Landesgesetzgeber. Denn dieser beschließt ein Gesetz, welches mich in meinen Rechten verletzt.
Indirekt aber auch der örR, weil dieser seine schmucken Rundfunkgesetze, wie er sie gerne haben möchte, dem Landesgesetzgeber vorkaut.
Natürlich kann und sollte man auch in laufenden Verfahren Kritik an den Richtern üben, so sie denn angebracht ist.
Du drehst zunächst nur die Reihenfolge Kritik am ÖRR/Gesetzgeber um, bzw. ob diese Kritik direkt oder indirekt erfolgt. Deine Reihenfolge ist bezüglich Klagen vor Gericht aber falsch: man kann beim sogn. Rundfunkbeitrag nur gegen die LRA klagen (direkte Kritik), jedoch nicht gegen die Landesregierung, die man politisch und im Verfahren indirekt kritisiert, weil man z. B. die Verfassungswidrigkeit des sogn. Rundfunkbeitrags moniert. Grundsätzlich ist aber Kritik an den Richtern eher schwach. Sie sind nicht der primäre Adressat von Vorwürfen und Kritik in der Klage, die sich gegen den ÖRR und das dem "Beitrag" zu Grunde liegende Gesetz richten. Kritisieren muss man, dass sich die VG- und letzlich die BVerfG-Richter unisono hinter das Gesetz und seine Anwendung stellen. Frank Hennecke hat das umfassend und nachvollziehbar getan, außerhalb eines Verfahrens.
M. Boettcher
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Anmerkung: Die Richter und Gerichte können durchaus Adressaten von "Kritik und Vorwürfen" sein - jedoch im Wesentlichen bzgl. Verfahrensgrundsätze, des Anspruchs auf rechtliches Gehör, den richterlichen Ermittlungs-, Hinweis- und/ oder Auslegungspflichten oder auch der Führungsweise mündlicher Verhandlungen (da wurde schon katastrophales erlebt).
Frage dieses Threads jedoch ist:
Emotionalität oder Mäßigung gegenüber Verwaltungsgericht?
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Zu der Ausgangsfrage gehört ja auch die Frage, was man von dem Gerichtsverfahren bzw. dem Ausgang erwartet.
Erwartet man, dass die VGe grundsätzlich professionell und unabhängig die vorgetragenen Argumente würdigen werden und allen ihren Ermittlungspflichten nachkommen werden, so dass ein schärferer Tonfall sich möglicherweise nachteilig auf die Entscheidung und/oder den Verfahrensablauf auswirkt?
Oder ist man eher davon überzeugt, dass Argumente keine Rolle spielen und der Ausgang des Verfahrens feststeht?
Aus meiner eigenen Erfahrung würde ich eher zu der letztgenannten Variante tendieren. Dann bleibt die Frage, wie man mit jemandem umgeht, der am längeren Hebel sitzt und diesen Hebel -ggf. entgegen dem geleisteten Amtseid- auch zum Nachteil des Klägers ausnutzt.
Ein schärferer Tonfall könnte dann z.B. dazu dienen,
a) einfach mal Dampf abzulassen.
b) dem VG zu zeigen, dass man sich nicht für dumm verkaufen lässt.
c) das VG an die eigenen Pflichten, insbesondere die Unabhängigkeit, zu erinnern.
Wenn man sich an Gandhi orientieren kann, ist das sicherlich die menschlich größte Variante. Ich selbst bin da noch nicht ganz so weit.
Ob zumindest c) die juristische Welt besser macht, hängt dann davon ab, ob diese Richter noch (Überreste von einem) Gewissen haben. Falls nein, und vieles spricht dafür, wird es denen b) egal sein und es bleibt noch a) als positives Ergebnis übrig. ;)
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Wie gehen andere Mitstreiter mit Ihrer Emotionalität um?
Kommt diese in Schreiben an Verwaltungsgerichte zum Ausdruck, oder wird dies eher als
kontraproduktiv angesehen und man verzichtet darauf?
VG und BS können mir den Buckel runterrutschen.
Man verzichtet. Und zwar so lange, bis der staatliche Funk offiziell zur Staatsverwaltung dazu gehört, was aber derzeit definitiv bestritten wird, da staatsfern.
Verwaltung ist Staatsverwaltung. Funk ist Funk.
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Ich finde es nach dem grenzwertig einseitigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts (auf dem man aber dennoch aufbauen kann) eine gute Idee sich an Gandhi zu orientieren um sich immer aufs Neue in eine Putin/AFD/Weltunergang-Schmuddelecke stellen zu lassen.
Das sollte man auf möglichst authentische Weise tun.
Wieso nicht 2089 zu unserem Schlachtruf machen? Das zeigt wie lang wir bereit sind zu kämpfen (2089 ist die Zahl der Tage die Herr G. im Gefängnis saß)
Wieso nicht mal einige passende Zitate in die Klage einstreuen, z.B. als Absatzüberschrift oder als Antwort?
z.B. wenn man gefragt wird warum man klagt:
Gutes kann niemals aus Lüge und Gewalt entstehen.
Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Oder wenns ums Geld geht Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht für jedermanns Gier.
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Gerade in der ersten Instanz ohne Anwaltspflicht ist es auch Aufgabe der Richterinnen und Richter mit einer gewissen Emotionalität der Bürgerinnen und Bürger umgehen zu können und diese in die "richtigen sachlichen und juristischen Bahnen" zu lenken.
z.B. Empörungen über einen bestimmten Sachverhalt sind durchaus möglich, sollten sich aber in einem gewissen sachlichen und respektvollen Rahmen halten.
Von Person zu Person ist allerdings auch der Geduldsfaden unterschiedlich lang.
In fiktiven Fällen könnte es von Vorteil sein, öffentliche mündliche Verhandlungen entsprechender Richterinnen und Richter zu besuchen. 8)
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Von Person zu Person ist allerdings auch der Geduldsfaden unterschiedlich lang.
In fiktiven Fällen könnte es von Vorteil sein, öffentliche mündliche Verhandlungen entsprechender Richterinnen und Richter zu besuchen. 8)
Stimmt, denn Richter sind auch nur Personen, Besucher sollten also schauen wann diesen Personen der Geduldsfaden abhandenkommt und auch mit welcher Emotionalität das einhergeht.
So soll es bereits Verhandlungen gegeben haben wo noch vor Beginn selbiger das Publikum den Saal verlassen sollte, diese Anordnung war natürlich völlig frei von Emotionalität.