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Heise, 03.09.2018
Medienanstalt verhängt Bußgeld gegen YouTuber "Leon Marchère"
Wegen Schleichwerbung muss der YouTuber "Leon Machère" ein Bußgeld von 5.000 Euro zahlen. Er hatte ein Video nicht als Dauerwerbesendung gekennzeichnet.
dpa
[...] Die Behörde wies darauf hin, dass die Werbegrundsätze aus dem Rundfunkstaatsvertrag "auch für fernsehähnliche Telemedien" gelten. [...]
Weiterlesen auf:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Medienanstalt-verhaengt-Bussgeld-gegen-YouTuber-Leon-Marchere-4153921.html
Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass die Landesmedienanstalten einen festen Satz von den sogenannten Rundfunkbeiträgen erhalten.
Weitere Infos siehe u.a. auch unter
0) Landesmedienanstalten [Übersicht]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23535.0.html