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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 26. August 2018, 11:10
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Legal Tribune Online, 08.02.2013
Kommunen lehnen Rundfunkbeitrag ab
"Unklarheiten werden einfach weggedealt"
Erst will die Stadt Köln gar nicht zahlen. Nach einem Gespräch mit dem WDR lenkt sie nun ein und begleicht zumindest so viel, wie sie vorher schon zahlen musste. Im LTO-Interview erklärt der Staats- und Medienrechtler Hubertus Gersdorf, wie er sich eine verfassungskonforme Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorstellt: ein Beitrag pro natürliche und juristische Person.
Ein Interview mit Hubertus Gersdorf von Claudia Kornmeier
LTO: Die Stadt Köln hatte vergangene Woche angedroht, den neuen Rundfunkbeitrag nicht zu zahlen. Nun heißt es, man habe sich mit dem WDR geeinigt und werde doch zahlen. Allerdings nur so viel wie bisher, also in Höhe der alten Rundfunkgebühr. Warum können Köln und der WDR eine solche Vereinbarung treffen? Ist der WDR überhaupt zuständig dafür, warum nicht der neue Beitragsservice, der aus der GEZ hervorgegangen ist?
Gersdorf: Der Beitragsservice zieht die Rundfunkbeiträge nur für den WDR ein, nimmt also eine Inkassofunktion wahr. Gläubiger sind die Landesrundfunkanstalten. Es ist daher formal korrekt, wenn die Gespräche, wenn solche denn zulässig sind, zwischen dem WDR und der Stadt Köln geführt werden.
LTO: Warum beschweren sich die Kommunen erst jetzt? Hatten sie auf die Aushandlung des aktuellen Rundfunkstaatsvertrags keinen Einfluss?
Gersdorf: Doch. Die Diskussion ist intensiv geführt worden. Die Kollegen Paul Kirchhof und Christoph Degenhart haben Rechtsgutachten dazu vorgelegt. Alle Beteiligten wussten Bescheid. Viele haben auf Probleme hingewiesen. Manche melden sich erst jetzt, da feststeht, dass sie von der Regelung betroffen sind. Es ist ein typisch menschliches Phänomen, bestimmte Dinge erst wahrzunehmen, wenn der Vollzug ansteht. Die Kommunen hatten durchaus die Chance, sich an dem Diskurs zu beteiligen.
LTO: Gilt das auch für die Unternehmen?
Gersdorf: Ja, selbstverständlich. Und die haben ihre Einwände ja auch vorgetragen.
"Jetzt wird darüber gestritten, was eine Betriebsstätte ist"
LTO: Sie haben eben angedeutet, dass eine Vereinbarung, wie sie die Stadt Köln und der WDR jetzt getroffen haben, eventuell gar nicht zulässig ist. Was spricht dagegen?
Gersdorf: Man weiß ja im Moment noch gar nicht wie das neue Gesetz funktioniert, was also im Einzelnen eine Betriebsstätte ist und damit die Abgabenpflicht begründet. Eigentlich muss das erst einmal ermittelt werden. Diese Unklarheiten versucht man nun offenbar wegzudealen. […]
"Ein Rundfunkbeitrag für einen Friedhofsbagger?“
[…]
"Es gibt keinen Kanon zulässiger Abgaben neben der Steuer“
[…]
"Es lohnt sich, die Dinge gerichtlich klären zu lassen“
[…]
Weiterlesen auf:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/kommunen-lehnen-neuen-rundfunkbeitrag-ab-interview-gersdorf/2/ (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/kommunen-lehnen-neuen-rundfunkbeitrag-ab-interview-gersdorf/2/)
Danke an User guggstdu für den Hinweis.
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Nach einem Gespräch mit dem WDR lenkt sie nun ein und begleicht zumindest so viel, wie sie vorher schon zahlen musste.
Den Deal würde ich auch gerne machen !!!
Vollzugsdefizit !
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Nach einem Gespräch mit dem WDR lenkt sie nun ein und begleicht zumindest so viel, wie sie vorher schon zahlen musste.
Und wie lässt sich das mit der sogenannten "Beitragsgerechtigkeit" vereinbaren?
Das heißt doch im Klartext, dass die Stadt Köln im Vergleich zu anderen Städten nun bevorzugt behandelt wird. Was die anderen Städte wohl davon halten?