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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: linkER am 20. August 2018, 17:16
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Quelle : https://fragdenstaat.de/a/32944 19.08.2018
Betreff
§ 14a WDR Gesetz [#32944]
Datum
19. August 2018 18:41
An
Westdeutscher Rundfunk
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Nach § 14a des WDR-Gesetzes ist WDR verpflichtet, in seinem Online-Angebot Dokumente und Informationen, die von wesentlicher Bedeutung für den WDR sind, bekannt zu machen.
Ich nehme an, dass Dokumente, die den Rundfunkbeitrag und somit die komplette Finanzierung von WDR betreffen, für WDR von wesentlicher Bedeutung sind.
Dokumente zum Rundfunkbeitrag im Rahmen § 14a des WDR-Gesetzes sind auf dem Online-Angebot wdr.de nicht auffindbar.
Bitte schicken Sie mir den Link im Online-Angebot wdr.de, unter diesem alle Dokumente, die im Rahmen § 14a des WDR-Gesetzes (Bereich: Rundfunkbeitrag) für WDR von wesentlicher Bedeutung sind, aufgelistet sind.
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Quelle : https://fragdenstaat.de/a/32944 (https://fragdenstaat.de/a/32944)
Betreff : AW: § 14a WDR Gesetz [#32944]
Datum : 21. September 2018 11:45
An : Westdeutscher Rundfunk
Status : E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 14a WDR Gesetz“ vom 19.08.2018 (#32944) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Quelle : https://fragdenstaat.de/a/32944 (https://fragdenstaat.de/a/32944)
Betreff : Vermittlung bei Anfrage „§ 14a WDR Gesetz“ [#32944] [#32944]
Datum : 21. September 2018 11:45
An : Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status : E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG).
Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:
https://fragdenstaat.de/a/32944 (https://fragdenstaat.de/a/32944)
Siehe auch :
Staatsnähe in Gremien: eine Streitfrage (WDR-Gesetz)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28737.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28737.0)
War am 16.05. in Karlsruhe der "rechtliche Vertreter" des WDR anwesend?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28211.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28211.0)
„Die Folge ist Rechtsunsicherheit“ (WDR-Gesetz)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27825.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27825.0)
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Interessant wären hier vor allem die Rechnungshofberichte und die Frage ob man einen ähnlichen Gesetzespassus für das ZDF finden kann, denn dieses wehrte sich in der Vergangenheit mit allen Mitteln gegen die Veröffentlichung der Rechnungshofberichte.
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Interessant wären hier vor allem [...] die Frage ob man einen ähnlichen Gesetzespassus [...] finden kann,
Evtl. hier?
18.
Der Regulierungsrahmen für „audiovisuelle Mediendienste“ wird auf europäischer Ebene durch die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste koordiniert. Die Transparenzrichtlinie (19) gibt die Anforderungen an die finanzielle Transparenz öffentlicher Unternehmen vor.
Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1519642871299&uri=CELEX:52009XC1027(01)
(19) Richtlinie 2006/111/EG der Kommission vom 16. November 2006.
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Beitragsakzeptanz - fragdenstaat.de (#33494) 14.09.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29058.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29058.0)
Informationspflicht Rundfunkbeitrag - fragdenstaat.de (#33866) 02.10.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29056.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29056.0)
Rundfunkbeitrag und Geschäftsbericht - fragdenstaat.de (#33117) 27.08.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29057.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29057.0)
Informationspflicht Rundfunkbeitrag - fragdenstaat.de (#33867) 02.10.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28905.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28905.0)
Ordnungswidrigkeiten nach §12 RBStV - fragdenstaat.de (#31779) 09.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28059.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28059.0)
Anfrage "Internetseite Rundfunkbeitrag.de"(#31679) - FragDenStaat.de, 07.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28037.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28037.0)
Anfrage "Teil des/ Beitragsservice auskunftspflichtige Stelle nach IFG NRW?"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27406.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27406.0)
fragdenstaat.de - Anzahl an Widerspruchsverfahren beim SWR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28104.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28104.0)
Staatskanzlei Brandenburg - Anfrage fragdenstaat.de 24.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28413.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28413.0)
Quelle : https://fragdenstaat.de/a/32944 (https://fragdenstaat.de/a/32944)
Von : Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff : Ihr Antrag auf Informationszugang vom 19.8.2018 an den WDR
Datum : 22. Oktober 2018
Aktenzeichen : 209.2.3.3-8220/18
Sehr geehrtAntragsteller/in
ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 21.9.2018. Darin bitten Sie um Vermittlung bei Ihrem o.g. Informationszugangsantrag, in welchem Sie die Zusendung des links beantragt haben, unter dem alle Dokumente aufgelistet sind, welche für den WDR von "wesentlicher Bedeutung" i.S.d. § 14a WDR-Gesetzes sind.
Bislang haben Sie auf Ihren Antrag noch keine Antwort vom WDR erhalten.
§ 14a WDR-Gesetz sieht folgendes vor:
"Transparenz
Der WDR ist verpflichtet, für eine größtmögliche Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit Sorge zu tragen. Zu diesem Zweck sind die Organisationsstruktur, einschließlich der Zusammensetzung des Verwaltungsrats, des Rundfunkrats und dessen eingesetzter Ausschüsse, alle Satzungen, gesetzlich bestimmte Berichte mit Ausnahme des Berichtes gemäß § 7 Absatz 3 sowie sonstige Informationen, die von wesentlicher Bedeutung für den WDR sind, in seinem Online-Angebot, wo möglich maschinenlesbar, bekannt zu machen. Dabei ist der Schutz von personenbezogenen Daten und Betriebsgeheimnissen zu gewährleisten."
Eine thematische Eingrenzung dieser sonstigen Informationen, die von wesentlicher Bedeutung für den WDR sind, dürfte schwierig sein. Auch die Gesetzesbegründung ("Mit der Neuregelung in § 14a wird die Pflicht des Westdeutschen Rundfunks und seiner Gremien zu transparentem Handeln gesetzlich geregelt. Vieles davon erfolgt bereits jetzt auf freiwilliger Basis. Es wird klargestellt, dass alle maßgeblichen Unterlagen online verfügbar sein müssen."), zu finden unter
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-9727.pdf (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-9727.pdf)
liefert keinen konkreten Hinweis darauf, was unter "von wesentlicher Bedeutung für den WDR" zu fassen ist. Insofern dürfte es dem WDR schwerfallen, Ihrem Antrag wunschgemäß zu entsprechen.
Sicherlich wäre zu erwarten gewesen, dass der WDR Ihnen auf Ihre Anfrage antwortet, dies könnte ich gegenüber dem WDR aufgreifen.
Allerdings ist der Antrag meines Erachtens nicht bestimmt genug i.S.d. § 5 Abs. 1 S. 3 IFG NRW, was selbstverständlich damit zusammenhängt, dass es bereits dem Gesetzestext an hinreichender Bestimmtheit mangelt.
Aus diesem Grund werde ich davon absehen, den Sachverhalt gegenüber dem WDR aufzugreifen und hoffe insoweit auf Ihr Verständnis.
Ich hoffe, Ihnen dennoch damit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
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Also der SWR hat seine Rechnungshofberichte wie gesagt veröffentlicht. Was muss man jetzt tun um das zu klären? Erst noch einmal nachhaken und dann eine Untätigkeitsklage gegen diesen letzten Satz?
@Pinguin/Moderator in dem Link fehlt die letzte Klammer (sie ist "nur" Text).
Aber danke für den Link. Darin steht:
Das Europäische Parlament empfiehlt in seiner Entschließung zu Medienkonzentration und -pluralismus in der Europäischen Union, dass „die Vorschriften über staatliche Beihilfen so gestaltet und angewandt werden, dass die öffentlich-rechtlichen und Bürgermedien ihre Aufgabe in einem dynamischen Umfeld erfüllen können und gewährleistet wird, dass öffentlich-rechtliche Medien die Funktion wahrnehmen, die ihnen von den Mitgliedstaaten übertragen wurde, und zwar in transparenter und verantwortungsvoller Weise, wobei der Missbrauch öffentlicher Mittel aus Gründen der politischen oder wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit zu verhindern ist.
Bezüglich des Vorliegens eines Vorteils hat der Gerichtshof in der Rechtssache Altmark klargestellt, dass der Ausgleich für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen keine staatliche Beihilfe darstellt, sofern vier Voraussetzungen erfüllt sind. Erstens muss das begünstigte Unternehmen tatsächlich mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen betraut sein und diese Verpflichtungen müssen klar definiert sein. Zweitens sind die Parameter, anhand deren der Ausgleich berechnet wird, zuvor objektiv und transparent festzulegen. Drittens darf der Ausgleich nicht über das hinausgehen, was erforderlich ist, um die Kosten für die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unter Berücksichtigung der dabei erzielten Einnahmen und eines angemessenen Gewinns ganz oder teilweise zu decken. Wenn die Wahl des Unternehmens, das mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen betraut werden soll, im konkreten Fall nicht in einem Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgt, das die Auswahl desjenigen Bewerbers ermöglicht, der diese Dienste zu den geringsten Kosten für die Allgemeinheit erbringen kann, so ist viertens die Höhe des erforderlichen Ausgleichs auf der Grundlage einer Analyse der Kosten zu bestimmen, die einem durchschnittlichen, gut geführten Unternehmen, das so angemessen ausgestattet ist, dass es den gestellten gemeinwirtschaftlichen Anforderungen genügen kann, bei der Erfüllung der Verpflichtungen entstanden wären.
Erfüllt die Finanzierung diese Voraussetzungen nicht, so ist davon auszugehen, dass sie nur einzelne Rundfunkanstalten selektiv begünstigt und folglich den Wettbewerb verfälscht oder zu verfälschen droht.
Es reicht jedoch nicht aus, die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt förmlich mit der Erbringung einer genau definierten öffentlich-rechtlichen Dienstleistung zu betrauen. Die öffentlich-rechtliche Dienstleistung muss auch tatsächlich so erbracht werden, wie dies in der förmlichen Vereinbarung zwischen dem Staat und dem betrauten Unternehmen vorgesehen ist. Daher ist es wünschenswert, dass eine geeignete Behörde oder benannte Stelle die Einhaltung der Vereinbarung transparent und wirksam kontrolliert.
Fettgedrucktes haben wir nicht.
Es stehen noch mehr interessante Sachen drin, aber die poste ich woanders.