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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: art18GG am 10. August 2018, 13:30

Titel: Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zum Rundfunkbeitrag
Beitrag von: art18GG am 10. August 2018, 13:30
Die Umstellung der Rundfunkgebühr auf die Kirchhofabgabe, die mit Bezug auf Rundfunk und Fernsehen als "Rundfunkbeitrag" bezeichnet wird, wirft sehr konkrete menschenrechtliche Fragen auf, da durch die Beitragsreglung nunmehr Menschen und Betriebe abgabenpflichtig sind, die vorher nicht gebührenpflichtig waren.

Einige Haushalte, in denen tatsächlich Rundfunk und Fernsehen genutzt wird, wurden durch die Neureglung sogar entlastet, während Menschen, die diese Medien ablehnen und auch nicht nutzen, denselben Beitrag zahlen sollen wie jemand, der nach diesen Medien süchtig ist.

Als Konsequenz aus dieser Umstellung hat sich die ansich schon sehr hohe Anzahl der Vollstreckungsmaßnahme für die Beitreibung der Rundfunkabgabe enorm erhöht. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf eine Graphik aus dem Beitragsservice Jahresbericht 2015 (vgl. ebda., S. 25). Demnach haben sich die Vollstreckungsersuchen des Beitragsservice seit der Einführung des Rundfunkbeitrages zum 1.1.2013 bis zum Ende des Geschäftsjahres 2015 verdoppelt, und zwar von 697.703 auf 1,4 Millionen Ersuchen. Der Beitragsservice erklärt in seinem Bericht selbst, dass die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag für diesen enormen Anstieg verantwortlich ist (vgl. ebda., S. 33). Der Jahresbericht 2016 weist die Einleitung von 1,46 Millionen Vollstreckungsersuchen für dieses Geschäftsjahr aus (vgl. ebda., S.25), womit sogar ein leichter Anstieg zum Vorjahr eingeräumt wird. Wie viele dieser Vollstreckungsersuchen letztendlich sogar in Verhaftungen münden, geht aus den Berichten des Beitragsservices nicht hervor, da hierzu natürlich keine Statistik geführt wird. Da es sich bei den Opfern häufig um Menschen handelt, die die Welt der Medien ablehnen, werden sich diese Menschen in der Regel auch nicht an die Medien wenden. Dennoch gab es aus Anlass der Verhaftungswelle von Kritikerinnen im Dezember 2015 eine zögerliche Berichterstattung in diversen Medien zu dieser Form der durch die Rundfunkbehörden veranlassten Verfolgung von Menschen. Repräsentativ für diesen Widerstand und diese Verhaftungen steht die Aktivistin Sieglinde Baumert aus Thüringen, die zur Erzwingung einer Zahlung eines Beitrages von 191 Euro für 61 Tage inhaftiert wurde. 
   
Generell kann man vielleicht zwei Gruppen von Menschen unterscheiden, die durch die Umstellung von der konkreten Verfolgung von Vollstreckungsmaßnahmen betroffen sind:

Zum einen gibt es da die Menschen, die ich als Netz-Community bezeichnen möchte, weil es sich hierbei um Personen handelt, die schon lange weder Radio noch Fernsehen nutzen, weil sie alle zum Leben notwendigen Informationen aus dem Internet beziehen. Diese Personen mussten seit der Einführung der Internet-Gebühr für Computer neben den Kosten für ihren Provider eine Hörfunkgebühr für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten entrichten. Da zwischen Rundfunk einerseits und Internet anderseits kein tatsächlicher Zusammenhang besteht, wurde die Gebühr von vielen nur widerwillig gezahlt. Durch die Umstellung auf den Beitrag sollten die Angehörigen der Netz-Community nunmehr die volle Abgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von 17,98 Euro (bis 2012 galt: Hörfunkgebühr 5,76 Euro und Fernsehgebühr 12,22 Euro) zahlen, was viele Menschen aus dieser Gruppe aus verständlichen Gründen bis heute nicht nachvollziehen können.

Zur anderen Gruppe von Menschen, die durch den Rundfunkbeitrag von einer politischen Verfolgung bedroht sind, gehören diejenigen Personen, die generell ein ambiges Verhältnis zu den Medien haben und nunmehr durch die Umstellung von Gerät auf Wohnung erst abgabenpflichtig geworden sind. Diese Menschen haben in ihrem Haushalt kein Radio, kein Fernsehen und auch kein Internet. Zu dieser zweiten Gruppe gehöre ich selber, da ich Internet nur außerhalb meiner Wohnung nutze und Radio und Fernsehen schon lange nicht mehr habe und nutze. Dennoch sollen alle Menschen dieser Gruppe, von denen es mehr gibt, als wie man glaubt, durch die Umstellung den vollen Rundfunkbeitrag entrichten, obwohl kein wirklicher Nutzen für diese Personengruppe besteht.

Es stellt sich daher die Frage, an wen man sich neben den Gerichtsverfahren noch wenden kann, was mich auf die Möglichkeit der Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen gebracht hat, da es schließlich um die konkrete Verfolgung von Minderheiten (Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen) und Opposition (Gegner von Rundfunk und Fernsehen, der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Medien im Allgemeinen) geht. Die Ablehnung und Nicht-Nutzung besagter Einrichtungen ist zweifellos eine Grundhaltung, durch die ein politischer Wille zum Ausdruck gebracht wird, diese Einrichtungen eben nicht unterstützen oder fördern zu wollen.

Da die Einhaltung von grundsätzlichen Prinzipien einer auf Demokratie und Menschenrechte aufbauenden Gesellschaft, zu denen zweifellos der Schutz von Minderheiten und Opposition gehört, ein wesentliches Kriterium der Mitgliedschaft in der Europäischen Union ist, wird es langsam Zeit, dass man sich nicht nur an die EU selbst wendet, wie es das Landgericht Tübingen getan hat, sondern auch an die zahlreichen Menschenrechtsorganisationen. Es kann also nicht sein, dass bei Beitrittsverhandlungen mit einem Bewerberstaat für die EU auf die Einhaltung solcher Grundprinzipien bestanden wird (vgl. z. B. Beitrittsverhandlungen mit der Türkei), diese Prinzipien aber nach einem Beitritt keine Rolle mehr spielen sollen.

Es wäre also sinnvoll, wenn wir in diesem Thread einige Beispiel-Schreiben (vorzugsweise in englischer Sprache) entwickeln würden, die in musterhafter Weise die häufigsten Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Beitreibung der Abgabe für den nicht-gewollten Staatsfunk beschreiben. Die bekanntesten Maßnahmen sind wohl:

- Eintragung ins Schuldnerverzeichnis (Stigmatisierung/ Herabstufung der "Kreditwürdigkeit")
- Pfändung von Bankkonto/ Gehalt/ Rente/ Mietkaution
- u.U. Aufbruch und Durchsuchung der Wohnung
- u.U. Inhaftierung (Beugehaft/ Erzwingungshaft) nach Verweigerung/ zur Erzwingung der Vermögensauskunft
- etc.

Die bekannteste Menschenrechtsorganisation ist für mich immer noch Amnesty International, wobei man über WIKIPEDIA auch noch andere Organisationen findet, bei denen man sich über Menschenrechtsverletzungen beschweren kann.
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Menschenrechtsorganisationen

Auf Grund der Verleumdungskampagnen gegen die Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen sollte man sich vielleicht an den Hauptsitz der Organisationen wenden, da man nicht einschätzen kann, inwieweit die deutschen Vertretungen dieser Organisationen durch die Verleumdungen der Opfer von Verfolgung bereits indoktriniert sind. Da der Hauptsitz von Amnesty International beispielsweise in England liegt, wären Schreiben in englischer Sprache, die auch einen allgemeinen Umriss über die Problematik geben, sehr hilfreich:

Zitat
London, United Kingdom

General Enquiries: contactus@amnesty.org
Recruitment Enquiries: careers@amnesty.org
Telephone: +44-20-74135500
Fax number: +44-20-79561157
Address: 1 Easton Street, London, WC1X 0DW, UK
Twitter: @Amnesty
https://www.amnesty.org/en/

Es ist also jeder, der bereits Opfer von Vollstreckungsmaßnahmen geworden ist, aufgerufen, sich an Menschenrechtsorganisationen zu wenden, damit die Verharmlosung der Problematik der Konsequenzen aus §2 RBStV endlich beendet wird.
Titel: Re: Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zum Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 10. August 2018, 18:31
Formal eine prima Idee, zu den Grundprinzipien der Menschenrechstorganisationen gehört, dass Kampagnen nicht aus dem betroffenen Land selbst gesteuert werden, um die Unabhängigkeit zu garantieren.

Wenns mit "amnesty international" gut läuft, erstickt der BS dann in einer Protestpostkartenflut aus GB, die Karten werden in Köln dann gescannt und die Absender als potentielle Beitragsschuldner zwangsangemeldet. Durch EU-weiten Haftbefehl zwecks Vermögensauskunft werden bei der nächsten Einreise diese dann zu einer Vermögensauskunft genötigt, der Weltsicherheitsrat beschließt eine Resolution und installiert Boykottmaßnahmen gegen Deutschland.
Ach, das ist alles schon passiert, nur die Tagesschau hat nicht drüber berichtet?

Aber im Ernst, bei entsprechender Bewertung durch die Fachleute der Organisationen rutscht Deutschland dadurch bei den Menschenrechten weiter ein paar Plätze nach unten, nach den voreiligen Abschiebungen von Asylbewerbern ohne abschließendes Revisionsurteil war die Position allerdings sowieso schon vorgesehen...


Edit "Bürger" @alle:
Dank an den Thread-Ersteller für diese zwar naheliegende, bislang jedoch leider noch von keinem verfolgte Idee.
Aus diesem wichtigen Grunde sollte dieser Thread hier bitte auch tunlichst von jeglichen abschweifenden Diskussionen/ allgemeinen Kommentaren freigehalten und statt dessen mit Intensität und Ernsthaftigkeit an der Idee weitergearbeitet werden.
Danke für das Verständnis, entsprechende Selbstdisziplin aller und die konsequente Berücksichtigung!
Titel: Re: Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zum Rundfunkbeitrag
Beitrag von: art18GG am 17. August 2018, 14:02
Die ersten Textbausteine für eine Beschwerde bei Menschenrechtsorganisation sind fertig, wobei es sich vorerst nur um sehr allgemeine Textteile handelt. Es fehlen noch persönliche Erfahrungsberichte zu den Vollstreckungsmaßnahmen auf Grund der Verweigerung der Zahlung des Rundfunkbeitrages. Daher wäre es hilfreich, wenn irgend ein Opfer solcher Vollstreckungsmaßnahmen einen kurzen Bericht über einen solchen Vorgang posten würde, damit wir diesen ins Englische übersetzen können.
Es ist natürlich auch erwünscht, dass zu den folgenden Entwürfen Verbesserungen vorgeschlagen werden: 

Betr.: Politische Verfolgung von Minderheiten (Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen)
          und Opposition (Gegner des Konsums von Rundfunk und Fernsehen) in Deutschland

Subject: Political persecution of minorities (non-users of radio and television) and opposition
              (opponents of the consumption of radio and television) in Germany


Sehr geehrtes Amnesty International Team,
in Deutschland wurde im Jahre 2013 die Abgabe für Rundfunk und Fernsehen auf den so genannten „Rundfunkbeitrag“ umgestellt, was zur Konsequenz hatte, dass Menschen nunmehr zur Finanzierung des Rundfunksystems gezwungen werden, die vorher nicht abgabenpflichtig waren. 

Dear Amnesty International Team,
in Germany the tax on radio and television on the so-called "Rundfunkbeitrag" was changed in 2013, which had the consequence that people are now forced to finance the broadcasting system that were not previously subject to duty.

Einige Haushalte, in denen wirklich Rundfunk und Fernsehen genutzt wird, wurden durch die Neureglung sogar entlastet, während Menschen, die diese Medien ablehnen und auch nicht nutzen, denselben Beitrag zahlen sollen wie jemand, der nach diesen Medien süchtig ist. Denn ein Beitrag wird pro Wohnung entrichtet und es spielt keine Rolle, ob tatsächlich irgendwelche Empfangsgeräte in einem Haushalt stehen. 

Some households where really Broadcasting is used were even relieved by the new regulation, while people who reject these media nor use, should pay the same contribution as someone who is addicted to these media. Because a contribution is paid per apartment and it does not matter whether in fact any receivers are on a household.

Als Konsequenz aus dieser Umstellung hat sich die ansich schon sehr hohe Anzahl der Vollstreckungsmaßnahme für die Beitreibung der Rundfunkabgabe enorm erhöht. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Geschäftsberichte des Beitragsservice aus den Jahren 2013-2017 (vgl. Beitragsservice Geschäftsberichte 2013-2018).

As a consequence of this change, the already very high number of enforcement measures for the recovery of the broadcasting fee has increased enormously. In this connection I refer to the annual reports of the “Beitragsservice” (contribution service) from the years 2013-2017 (cf. Beitragsservice Geschäftsberichte 2013-2017).

Demnach haben sich die Vollstreckungsersuchen des Beitragsservice seit der Einführung des Rundfunkbeitrages zum 1.1.2013 bis zum Ende des Geschäftsjahres 2015 verdoppelt, und zwar von 697.703 auf 1,4 Millionen Ersuchen. Der Beitragsservice erklärt in seinem Bericht selbst, dass die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag für diesen enormen Anstieg verantwortlich ist (vgl. Jahresbericht 2015, S. 25 und 33).

Accordingly, the contribution service's enforcement requests have doubled since the launch of the Broadcasting Contribution on 1 January 2013 until the end of the 2015 financial year, from 697,703 to 1.4 million requests. The contribution service explains in its report itself that the conversion to the “Rundfunkbeitrag” is responsible for this enormous increase (see Annual Report 2015, p. 25 and 33).

Der Jahresbericht 2016 weist die Einleitung von 1,46 Millionen Vollstreckungsersuchen für dieses Geschäftsjahr aus (vgl. ebda., S.25), womit sogar ein leichter Anstieg zum Vorjahr eingeräumt wird. Wie viele dieser Vollstreckungsersuchen letztendlich sogar in Verhaftungen münden, geht aus den Berichten des Beitragsservices nicht hervor, da hierzu natürlich keine Statistik geführt wird. Da es sich bei den Opfern häufig um Menschen handelt, die die Welt der Medien ablehnen, werden sich diese Menschen in der Regel auch nicht an die Medien wenden. Dennoch gab es aus Anlass der Verhaftungswelle von Kritikerinnen im Dezember 2015 eine zögerliche Berichterstattung in diversen Medien zu dieser Form der durch die Rundfunkbehörden veranlassten Verfolgung von Menschen. Repräsentativ für diesen Widerstand und diese Verhaftungen steht die Aktivistin Sieglinde Baumert aus Thüringen, die zur Erzwingung einer Zahlung eines Beitrages von 191 Euro für 61 Tage inhaftiert wurde.

The Annual Report 2016 indicates the initiation of 1.46 million enforcement requests for this financial year (see ibid, p.25), which even allows a slight increase over the previous year. It is not clear from the reports of the contribution service how many of these enforcement requests ultimately lead to arrests, since of course there are no statistics on this. Since the victims are often people who reject the media, these people will generally not turn to the media. Nevertheless, there was a hesitant coverage in various media on the occasion of the wave of arrests of critics in December 2015 to this form of the persecution of people caused by the broadcasting authorities. Representative of this resistance and these arrests is the activist Sieglinde Baumert from Thuringia, who was imprisoned for enforcing a payment of a contribution of 191 euros for 61 days.

Ich möchte Amnesty International daher bitten, sich für die Opfer dieser Form der Verfolgung einzusetzen, da es schließlich um die konkrete Verfolgung von Minderheiten (Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen) und Opposition (Gegner von Rundfunk und Fernsehen, der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Medien im Allgemeinen) geht,  Die Ablehnung und Nicht-Nutzung besagter Einrichtungen ist zweifellos eine Grundhaltung, durch die ein politischer Wille zum Ausdruck gebracht wird, diese Einrichtungen eben nicht unterstützen oder fördern zu wollen.

I would therefore ask Amnesty International to stand up for the victims of this form of persecution, finally, because it is the matter of the specific persecution of minorities (non-users of radio and television) and opposition (opponents of radio and television, public service broadcasters or the media in general). The refusal and non-use of said institutions is undoubtedly a basic attitude that expresses a political will not to support or promote these institutions.

Vor kurzem bin ich selbst Opfer dieser Verfolgung geworden, als ich von den Behörden die Mitteilung erhalten habe, dass ich auf Grund meines Protestes gegen den „Rundfunkbeitrag“ in ein Schuldnerverzeichnis eingetragen wurde (vgl. Dokumentation des Vorgangs). Damit werde ich als Schuldner stigmatisiert, obwohl ich eigentlich meine Rechnungen pünktlich zu zahlen pflege. Der Verlust der Kreditwürdigkeit wird zudem zu einer Diskriminierungen meiner Person führen, die nur auf den Umstand beruht, dass ich keinen Rundfunk und kein Fernsehen nutzen will.

Recently I am also become a victim of this persecution when I had received the notification from the authorities that I was registered on the basis of my protest against the “Rundfunkbeitrag” in a debtors' list (see. Documentation of the event). This stigmatises me as a debtor, although I pay my bills on time. The loss of creditworthiness will also lead to a discrimination of my person, based only on the fact that I do not want to use radio and television.
Titel: Re: Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zum Rundfunkbeitrag
Beitrag von: art18GG am 22. August 2018, 14:02
Diskriminierung:

Ein Gesetz kann in zwei Richtungen diskriminierend sein. Eine Diskriminierung kann so formuliert sein, dass man beispielsweise festlegt, dass eine bestimmte Personengruppe in einem Bus nicht vorne sitzen darf. Man kann, dieses Gesetz aber auch so formulieren, dass man festlegt, dass eine bestimmte Personengruppe hinten sitzen muss. Bei ersterem handelt es sich dann um ein Verbot und bei zweiterem um ein Gebot. In diesem Sinne ist § 2 RBStV ein diskriminierendes Gesetz, dass Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen gebietet, diese Medien zu unterstützen, obwohl diese Gruppe von Menschen Rundfunk und Fernsehen nicht fördern und auch nicht unterstützen wollen. Hinzu kommt, dass die Gruppe der echten Nutzer von Rundfunk und Fernsehen durch die Zwangsverpflichtung der anderen Gruppe finanziell entlastet werden, was eine Bevorzugung der Anhänger des Konsums von Rundfunk und Fernsehen darstellt. Auch die Bevorzugung einer bestimmten Gruppe der Gesellschaft ist eine Form der Diskriminierung. 

A law can be discriminatory in two directions. Discrimination can be formulated by, for example, stipulating that a particular group of people in a bus may not sit in the front. But you can also formulate this law by stipulating that a particular group of people must sit in the back. The former is then a prohibition and the second is a commandment. In this sense, § 2 RBStV is a discriminatory law that commands non-users of radio and television to support these media, although this group of people do not want to promote and also do not want to support radio and television. In addition, the group of real users of radio and television is financially relieved by the compulsory commitment of the other group, which is a preference for fans of the consumption of radio and television. The preference of a particular group of society is also a form of discrimination.

UNESCO-Broschüre: Menschenrechte einklagen
https://www.unesco.de/sites/default/files/2018-05/Broschuere_Menschenrechte_einklagen.pdf
Titel: Re: Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zum Rundfunkbeitrag
Beitrag von: NichtzahlerKa am 22. August 2018, 18:35
Ich finde das Thema interessant und würde gern 3 Punkte zur Diskussion beisteuern:
1. Es gibt im Forum hier genügend erzählte Geschichten (z.B. gepfändetes Auto etc.)

2. Man müsste vermutlich genau unterscheiden oder betonen wie der Rundfunk verantwortlich ist, auch wenn er nichts "tut". Alles was der Rundfunk "gegen" den Bürger tut ,"lässt" er machen. Er hat ein Selbsttitulierungsrecht und stellt sich selbst niemals in Frage. Da liegt ja die eigentliche Quelle des Belästigungsproblems gegen den Bürger. Er behauptet einfach Ansprüche (Kraft halbgarer Gesetze).

3. Ist der Rundfunk nicht politisch neutral. Das ist ein ganz entscheidendes Argument. Liberale Menschen werden diskriminiert indem sie einen nicht liberalen Staatsfunk unterstützen müssen. Damit meine ich natürlich nicht FDP-Liberal - also das Unternehmen machen dürfen was sie wollen - sondern das menschenbezogene liberal : Selber denken, selber Verantwortung übernehmen und andere in Ruhe lassen.
Titel: Re: Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zum Rundfunkbeitrag
Beitrag von: seppl am 04. Oktober 2018, 13:20
Die Umstellung von Rundfunkgebühr auf Rundfunkbeitrag hat relativ unbemerkt auch eine Umstellung von Einzelschuldner auf Gesamtschuldner gebracht.

Bei der Gebühr fiel die Gesamtschuldnerschaftsregelung nicht an. Die Abgabenordnung war nur für Einzelschuldner oder bundesrechtlich definierte Personenmehrheiten anzuwenden. Regelungen zur Aufteilung der Gesamtschuld § 44 , §§ 268-280 AO und die Regelungen des BGB zur Gesamtschuld kamen für Zusammenwohnende nicht zum Tragen.

Mit der gemeinschaftlichen Schuld des Beitrags bei Wohngemeinschaften hätte sich der Gesetzgeber weitere Fragen stellen müssen:
- Welches Bundesgesetz erlaubt diese rein aus melderechtlichen Gründen entstehende Verpflichtung von natürlichen Personen zu einer gemeinschaftlichen Abgabe? Wo bleibt der freie Wille der einzelnen natürlichen Personen? Das Recht der Person auf individuelles rechtliches Gehör?
- Welcher (gemeinsame) Vermögenswert wird mit der Abgabe  belastet oder welcher (gemeinsame) Wille, etwas zu nutzen wird bebeitragt?
- Wie wird die Privatautonomie der einzelnen Beteiligten an der gesetzlichen Gesamtschuld auch nach einer verwaltungsvereinfachenden Zusammenveranlagung in der Praxis ermöglicht/ wiederherstellbar?

Der Rundfunkbeitrag hat in seiner jetzigen Praxis die Ausprägung einer Kollektivhaftung (wovon die Sippenhaftung die bekannteste ist). Bei der Sippenhaft wird die Gesamtschuld am Tatbestand der (in unserem Rechtsgedanken nicht Schuld verursachenden) familiären Zusammengehörigkeit gemessen, beim Rundfunkbeitrag wird sie am Tatbestand der ebensowenig eine Schuld erzeugenden, räumlichen Zusammengehörigkeit gemessen.

Die Kollektivhaftung ist bei uns nicht juristisch definiert. Sie existiert im Rechtsgedanken hier überhaupt nicht, sie ist in unserer Rechtsstruktur undenkbar. Wird aber - inzwischen wissentlich - seit 2013 von den Landesrundfunkanstalten durch den Beitragsservice vollzogen.
Titel: Re: Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zum Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Tarudi am 04. Oktober 2018, 18:21
Betr.: Politische Verfolgung von Minderheiten (Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen)
          und Opposition (Gegner des Konsums von Rundfunk und Fernsehen) in Deutschland

Subject: Political persecution of minorities (non-users of radio and television) and opposition
              (opponents of the consumption of radio and television) in Germany


Also ich wär auch dabei, sollten da Gruppenaktionen statt finden!

Auch zum Thema Diskriminierung... ich lebe mit einem Engländer zusammen, habe ihn aber nicht angemeldet/nicht anmelden können, weil ich ja für ihn dann auch den ganzen Mist bez. Nichtzahlen, Klage einreichen ect. machen müsste. Dabei versteht er nicht mal deutsch... -was Seppl dann schreibt- bez. Gesamtschuldnerschaft/Kollektivhaftung: EU Bürger können sich ebenfalls nicht gegen den Schwachsinn wehren. Und da mein Gefährte weder ö.-r- Programme nutzt, och versteht, bin ich dann "gesamtschuldig" in deren Sinne. Ob das jetzt brauchbar ist, weiß ich nicht, dass man das geschickter formulieren kann, steht außer Zweifel.

Ich schaff das grad aber nicht, will aber vor allem meine Unterstützung signalisieren: Ich bin grad an zwei Fronten, weil der SWR jetzt Vollstreckung androht und der LG Sigmaringen innerhalb zwei Wochen wissen will, ob ich immer noch weiter klagen will, wo es doch so sinnlos sei...

Was für ne .... muss man sich da antun...  es ist unglaublich....
Titel: Re: Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zum Rundfunkbeitrag
Beitrag von: art18GG am 08. Oktober 2018, 14:24
Betr.: Politische Verfolgung von Minderheiten (Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen)
          und Opposition (Gegner des Konsums von Rundfunk und Fernsehen) in Deutschland

Subject: Political persecution of minorities (non-users of radio and television) and opposition
              (opponents of the consumption of radio and television) in Germany

Also ich wär auch dabei, sollten da Gruppenaktionen statt finden!
Ich glaube nicht, dass es notwendig ist, eine gemeinsame Beschwerde an die Menschenrechtsorganisationen zu verfassen, da jeder selbst sich mit einer e-mail oder einem Brief an diese Organisationen wenden kann. Kopiert man die oben von mir verfassten Textbausteine in englischer Sprache zusammen, ergibt sich übrigens ein Schreiben, dass jeder verwenden kann, da der Text sehr allgemein gehalten ist. Es fehlt lediglich die Beifügung der Kopie eines Dokumentes, dass die persönliche Betroffenheit belegt wie z. B. die Zahlungsaufforderung durch eine Stadtkasse, einen Gerichtsvollzieher oder etwas ähnlichem. Das Schreiben muss dann nur noch durch eine allgemeine Verabschiedung wie 
 I look forward to your reply.
Yours faithfully
beendet und unterschrieben werde. Da ich den Text zuerst auf Deutsch vorgeschrieben habe, wäre es nett, wenn irgendjemand den englischen Text mal auf grobe Übersetzungsfehler überprüfen würde.

Es ist natürlich besser, wenn man selber einen Brief in englischer Sprache verfassen kann, der die Menschenrechtsverletzung aus einer persönlichen Sicht wiedergibt. Solche Briefe können hier an dieser Stelle auch ersteinmal in deutscher Sprache verfasst werden, so dass wir diese Texte dann gemeinsam ins Englische übertragen.

Generell sollte man beim Abfassen solcher Texte jedoch bedenken, dass man den Text so schreibt, dass dieser Text auch für Menschen verständlich ist, die nicht in Deutschland leben. Man sollte also nicht zu sehr in die Details der staatlichen Rundfunkfinanzierung in Deutschland abdrifte, da diese für außenstehende nicht so einfach nachvollbar sind. In diesem Zusammenhang verweise ich nur auf die erheblichen Schwierigkeiten, die der Generalanwalt der Europäischen Kommission im Verfahren C-492/17 bei der Begutachtung dieses Systems aufweist:
EuGH Luxembourg: Generalanwalt Schlussanträge C-492/17, 26.09.2018, 9.30 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28836.msg181231.html#msg181231
Titel: Re: Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zum Rundfunkbeitrag
Beitrag von: art18GG am 12. Oktober 2018, 16:53
Ich habe gerade von @loppy einer englischen Muttersprachlerin eine Mitteilung erhalten, dass sie eine korrigierte Versionen zu meiner ersten Version der Beschwerde bei Amnesty International erstellt hat, die mit Google Docs gemacht wurde, hier ist der Link dazu:
https://docs.google.com/document/d/1da0ogU7gDL1ZJzVOKmz3fNI9wvhY1xS4af_WT7TBS30/edit?usp=sharing

Man kann das Dokument dort beliebig ändern und hat dann die Möglichkeit, das Dokument in mehreren Formaten herunterzuladen (.odt, PDF, Word etc.). 
Titel: Re: Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zum Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Loppy am 12. Oktober 2018, 18:09
Ich stehe auch jedem/r zur Verfügung, der/die sich an dieser Aktion beteiligen möchte! >:D
Titel: Re: Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zum Rundfunkbeitrag
Beitrag von: art18GG am 15. Oktober 2018, 16:19
Da der Text im obigen Link scheinbar veränderbar ist, gebe ich hier die Beschwerde in der ursprünglichen Version wieder. Zum deutschen Text verweise ich auf die obige zweisprachige Version. Die Idee der Aktion besteht jedoch in der Tat darin, den Text wie bei einem Open-Source Projekt zu bearbeiten und weiterzuentwickeln.
Da jeder diese Texte dann auch verwenden kann, möchte ich jedoch noch einmal darauf hinweisen, dass der Beschwerde zur Dokumentation der eigenen Betroffenheit auch eine Kopie eines Schreiben beigefügt werden sollte, aus der der Akt der Menschenrechteverletzung ersichtlich wird, wie z. B. Vollstreckungsankündigungen von Stadtkassen. Die Mahnschreiben des Beitragsservice, in denen mit der Pfändung von Gehalt, Rente und Mietkaution gedroht wird, finde ich eigentlich auch in dieser Hinsicht sehr aussagekräftig.
Zitat
Amnesty International
1 Easton Street
London, WC1X 0DW
United Kingdom

Subject: Political persecution of minorities (non-users of radio and television) and opposition (opponents of the consumption of radio and television) in Germany

Dear Amnesty International Team,
in Germany the laws governing the financing of radio and television (the so-called "Rundfunkbeitrag") were changed in 2013, with the result that people who were formerly not required to finance the broadcasting system are now being forced to do so.

Prior to 2013, the fee depended on the number of devices owned by a household. Since a fee is now paid per household, irrespective of whether or not those households own or consume radio or television, households addicted to these media are now being financially relieved to the disadvantage of those who reject them.

As a consequence of this change, the already very high number of enforcement measures for the recovery of the broadcasting fee has increased enormously. In this regard I refer to the annual reports of the “Beitragsservice” (contribution service) from the years 2013-2017 (cf. Beitragsservice Geschäftsberichte 2013-2017). According to its own statistics, the contribution service's overdue notices have doubled since the launch of the new broadcasting financing system on 1 January 2013 until the end of fiscal year 2015, from 697,703 to 1.4 million overdue notices. The contribution service explains itself in its report that the conversion to the “Rundfunkbeitrag” is responsible for this enormous increase (see Annual Report 2015, p. 25 and 33).

The Annual Report 2016 indicates the initiation of 1.46 million enforcement measures for this financial year (see ibid, p.25), which even allows a slight increase over the previous year. It is not clear from the reports of the contribution service how many of these enforcement measures ultimately lead to arrests, since of course there are no statistics on this. Since the victims are often people who reject the media, these people will generally not turn to the media. Nevertheless, there was hesitant coverage in various media on the subject of the wave of arrests in December 2015, criticising this form of persecution perpetrated on the people by the broadcasting authorities. Representative of this resistance and these arrests is the activist Sieglinde Baumert from Thuringia, who was imprisoned for 61 days enforcing the payment of a contribution of 191 euros.

A law can be discriminatory in two directions. For example, discrimination can be formulated by stipulating that a particular group of people in a bus may not sit at the front. But it can also be formulated by stipulating that a particular group of people must sit in the back. The former is then a prohibition and the second is a command. In this sense, § 2 RBStV is a discriminatory law that commands non-users of radio and television to support these media, although this group of people want neither to promote nor to support radio and television. In addition, the group of real users of radio and television is financially relieved by the compulsory commitment of the other group, which is a preference for fans of the consumption of radio and television. The preference of a particular group of society is also a form of discrimination.

I would therefore ask Amnesty International to stand up for the victims of this form of persecution, because it is the matter of the specific persecution of minorities (non-users of radio and television) and opposition (opponents of radio and television, public service broadcasters or themedia in general). The rejection and non-use of said institutions is undoubtedly a basic attitude that expresses a political will not to support or promote these institutions.

Recently I also became a victim of this persecution when I received notification from the authorities that I had been registered in a debtors`list on the basis of my protest against the “Rundfunkbeitrag” (see. Documentation of the event). This stigmatises me as a debtor, although I pay my bills on time. This loss of creditworthiness will inevitably lead to discrimination of my person, based only on the fact that I do not want to use radio and television.

I look forward to your reply.
Yours faithfully


Attachment: Documentation of the event
Titel: Re: Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zum Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Loppy am 15. Oktober 2018, 17:25
Man sollte das Dokument zuerst herunterladen, dann ändern!
In odt. oder Word lässt sich das mühelos bewerkstelligen.
Titel: Re: Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zum Rundfunkbeitrag
Beitrag von: art18GG am 18. Oktober 2018, 13:29
Ich schlage mal vor, dass wir ab hier an einer Beschwerde Version 2.0 arbeiten, da die Version 1.0 viele Aspekt der Menschenrechtsverletzung durch den Rundfunkbeitrag noch offen lässt. Besonders die sozialen Verwerfungen durch die Reform der Finanzierung der Landesrundfunkanstalten habe ich nicht berücksichtigt, da ich die Hintergründe noch nicht in dokumentierbarer Weise durchschaut habe.
Es ist jedoch ein Faktum, dass die Rundfunkbehörden (SWR, WDR, NDR, ZDF, ARD usw.) schon vor der Einsetzung der Reform im Jahr 2013 jährlich etwa 700.000 Vollstreckungsverfahren eingeleitet haben (vgl. Jahresberichte Beitragsservice 2015). Es wird sich dabei wohl vor allem um Menschen gehandelt haben, die sich aus sozialen Gründen in einer finanziellen Notlage befanden. Dieses Problem dürfte durch die Umstellung auf den Beitrag nicht besser, sondern schlimmer geworden sein. Unabhängig davon, dass die Vollstreckungsbehörden durch den Einzug einer steuerähnlichen Abgabe unnötigerweise belastet werden und wurden, dürfte der Rundfunkbeitrag damit auch ein Fall für den UN-Sozialpakt sein.
https://www.sozialpakt.info/     

Im Übrigen müsste man mal genau untersuchen, weshalb die Anzahl der Beitragskonten im Rückstand nach fünf Jahren Rundfunkbeitrag immer noch sehr hoch ist. Denn der Beitragsservice weist in seinem letzten Jahresbericht zum Stichtag des 31. Dezember 2017 immer noch 4,25 Millionen Beitragskonten im Rückstand aus (vgl. ebda. S.21). Auch wenn die Anzahl der Zahlungsverweigern damit im Vergleich zum Vorjahr ein wenig rückläufig ist, wo es zum Stichtag des 31.12.2016 noch 4,56 Millionen Beitragskonten im Rückstand gab, können wir wohl davon ausgehen, dass sich unter den Nicht-Zahlern viele Menschen befinden, die auf Grund der sozialen Verwerfungen der Kirchhofabgabe trotz Befreiungsmöglichkeiten nicht zahlen können.
Titel: Re: Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zum Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Oregano112 am 18. Oktober 2018, 14:45
Hallo, Rechtspfleger des Artikels 18!

Ich bin nicht der Meinung, daß man allein aus der (marginal) gesunkenen Zahl der sich im "Rückstand befindlichen Beitragskonten" automatisch auf die Zahl der Nichtzahler insgesamt schließen kann.
Gründe:

- Sicherlich ist unter der Kategorie "rückständige ''Beitragskonten''" alles subsumiert; Wohnungen und Betriebstätten.

- Wenn ein "Betriebsstätteninhaber" mit Forderungen konfrontiert wird, die außerordentlich hoch sind, wie z.B. der Autovermieter Sixt, ist das für mich eine ganz andere Kategorie als z.B. der Fall einer Tochter, die, gerade flügge geworden, ihre erste Wohnung bezieht, und als allererste Post in der allerersten selbstbezogenen Wohnung als allererstes einen Liebesbrief unserer "Freunde" bekommt.

- Rückständige ''Beitragskonten''" kann alles Mögliche heißen. Mit hohen oder mit niedrigen Ausständen, solche mit Nachstellungen der "Konten"-Inhaber durch die GEZ-Schergen oder etwa auch solche, bei denen diese "Behörde Neuen Typs" (Sprachschöpfung einer Richterin in Düsseldorf; gemeint: dieser sogenannte "Beitragsservice") schon seit Jahren keinen Pieps mehr macht - wie bei mir.

- Was ist mit den sogenannten "Gesamtschuldnern"? Wie gehen die zahlenmäßig in die Rechnung ein?

Ich bin überzeugt, daß die Zahl der tatsächlich nichtzahlenden respektive zahlungsverweigernden Personen (sowohl juristische als auch natürliche) uns die GEZ nie nennen können wird (und wollen wahrscheinlich auch nicht).

Auch die Zahl der Vollstreckungen wird m. E. nicht wirklich weiterhelfen: Waren die überhaupt erfolgreich? Oder sind die am Laufen? Vielleicht sogar schon sehr lange am Laufen? Vielleicht auch bis zum St. Nimmerleinstag gestreckt worden? Was ist mit den Fällen, wo eine Vollstreckung abgewehrt werden konnte, die Schergen aber einfach nicht aufgeben wollen und es ein zweites, ein drittes, ein -zigstes Mal versuchen? Wir wissen es nicht; und ich vermute auch ganz stark, die GEZstapo ebenfalls nicht...

Gruß
Oregano


Edit "Bürger" @alle:
Bitte nicht weiter abschweifen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zum Rundfunkbeitrag
und insbesondere die diesbezügliche konkrete inhaltliche Arbeit zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zum Rundfunkbeitrag
Beitrag von: drboe am 18. Oktober 2018, 16:07
Prior to 2013, the fee depended on the number of devices owned by a household.

Das ist falsch! Auch vor 2013 musste man nur eine Gebühr zahlen, egal wie viele Geräte eines Typs man besaß. Es wurde lediglich unterschieden, ob man lediglich Radioempfänger besaß oder auch Fernsehgeräte. Im Fall, dass nur Radios (oder PC) vorhanden waren, musste man 1/3 der Fernsehgebühr bezahlen. Allerdings musste vor 2013 "pro Haushalt" bezahlt werden, während heute je Wohnung ein "Beitrag" fällig wird. In einer Wohnung können durchaus mehrere Haushalte existieren, z. B. bildet die in der Wohnung lebende, sich selbst versorgende (Schwieger-)Mutter einen eigenen Haushalt. Zudem verlangte man von Kindern mit eigenem Einkommen ebenfalls eine Gebühr, sofern in ihrem Zimmer ein Empfangsgerät stand. Ich habe keine Ahnung, wer da je bezahlt hat. Ich stand stets auf dem Standpunkt, dass sämtliche Empfangsgeräte in der Wohnung im Zweifelsfall mir gehörten, ebenso die Räume. Zur Not hätte ich einfach behauptet, dass die Schlafplätze regelmäßig verlost werden. 8)

M. Boettcher
Titel: Re: Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zum Rundfunkbeitrag
Beitrag von: art18GG am 22. Oktober 2018, 14:20
Lieber Drboe, gegen Kritik habe ich grundsätzlich nichts einzuwenden, dennoch möchte ich Sie bitten die Idee dieser Aktion zu respektieren, die darin besteht, Textbausteine in englischer Sprache für Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zu entwickeln. Es steht ihnen also frei eine alternative Variante zu dem von ihnen kritisierten Baustein vorzuschlagen. Es ist vielleicht richtig, dass die Beschreibung zu der von ihnen kritisierten Problematik möglicherweise etwas zu kurz geraten ist. Dennoch ist sie nicht falsch, da die Höhe der Gebühr sich nach der unterschiedlichen Anzahl der Geräte richtet, wie sie auch selbst schreiben. 
Die ursprüngliche Version lautet auch:
Some households where really Broadcasting is used were even relieved by the new regulation, while people who reject these media nor use, should pay the same contribution as someone who is addicted to these media. Because a contribution is paid per apartment and it does not matter whether in fact any receivers are on a household. 
Einige Haushalte, in denen wirklich Rundfunk und Fernsehen genutzt wird, wurden durch die Neureglung sogar entlastet, während Menschen, die diese Medien ablehnen und auch nicht nutzen, denselben Beitrag zahlen sollen wie jemand, der nach diesen Medien süchtig ist. Denn ein Beitrag wird pro Wohnung entrichtet und es spielt keine Rolle, ob tatsächlich irgendwelche Empfangsgeräte in einem Haushalt stehen.
Titel: Re: Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zum Rundfunkbeitrag
Beitrag von: noGez99 am 22. Oktober 2018, 18:16
Zitat
Since the victims are often people who reject the media, these people will generally not turn to the media.

Was ist damit gemeint:  these people will generally not turn to the media? 
Mir kommt die Formulierung komisch vor, aber ich bin auch kein englischer Muttersprachler.
Titel: Re: Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zum Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Besucher am 22. Oktober 2018, 19:21
a) Für mich übersetze ich das so, dass die Betroffenen sich eben nicht an die Medien wenden, wie das andere tun, um Skandale in die Öffentlichkeit zu bringen. Aktuell können sie das ja auch gar nicht, bzw. brauchen das gar nicht zu versuchen, angesichts dessen, wie die "öffentlich-rechtlichen" Medien all das (bis natürlich auf solche Sahnestückchen wie passende Urteile von Bundesverwaltungs- bzw. Bundesverfassungsgerichten) vorsätzlich verschweigen, was bürgerliches Engagement gegen den Zwangsrundfunkbeitrag betrifft.

b) Ergänzungsvorschlag: Inwieweit wäre es denn (nicht) nötig oder möglich, auch konkrete, die Rechtswidrigkeit und Verwerflichkeit nachvollziehbar machende Sachverhalte einzubeziehen? Als nur eines vieler möglicher  Beispiele etwa auf 2016/2017 bezogen Dinge wie die Einknastung von Mutter mit Säugling und die am selben Abend verbreitete absolute "öffentlich-rechtlich" verbreitete Lüge erfolgte "Berichterstattung", die als Vollstreckungsgläubiger auftretende Anstalt habe keinerlei Möglichkeit der Einflußnahme auf so etwas, wie sie anhand der Veröffentlichung der entsprechenden Antragsformulare nachgewiesen worden war. Auch die Tatsache der hundertfachen Programmbeschwerden gegen die frisierte "Berichterstattung" in politischen Konfliktzusammenhängen käme in Frage (wobei aber auf den letzten Punkt evtl. auch Vorsicht geboten sein könnte, jedenfalls Amnesty International betreffend, wo nicht jeder von deren politischer Neutralität überzeugt ist),
Titel: Re: Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zum Rundfunkbeitrag
Beitrag von: art18GG am 24. Oktober 2018, 13:44
It is not clear from the reports of the contribution service how many of these enforcement measures ultimately lead to arrests, since of course there are no statistics on this. Since the victims are often people who reject the media, these people will generally not turn to the media.

Wie viele dieser Vollstreckungsersuchen letztendlich sogar in Verhaftungen münden, geht aus den Berichten des Beitragsservices nicht hervor, da hierzu natürlich keine Statistik geführt wird. Da es sich bei den Opfern häufig um Menschen handelt, die die Welt der Medien ablehnen, werden sich diese Menschen in der Regel auch nicht an die Medien wenden.

@noGEZ99 und alle anderen:
Seht bitte zum Verständnis der von der Muttersprachlerin überarbeiteten Version 1.0 auch immer die zweisprachige Version, die sich weiter oben im Thread befindet. Es geht in dem Abschnitt darum, darauf hinzuweisen, dass die Dunkelziffer in der Sache wohl sehr hoch sein wird. In diesem Zusammenhang muss man nur die 1336 Widerspruchsverfahren bei den Rundfunkbehörden im Jahre 2015 mit den 1,4 Millionen Vollstreckungsverfahren aus demselben Jahr in Kontrast stellen, um zu erahnen, um welche Dimensionen es sich dabei handeln könnte. Mein Bekannter wäre wahrscheinlich Opfer einer solchen Verhaftung geworden, wenn er über dieses Forum nicht über die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage informiert worden wäre. Siehe hierzu weiter:
Schreiben an den Ministerpräsidenten Armin Laschet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25835.0   
Titel: Re: Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zum Rundfunkbeitrag
Beitrag von: drboe am 25. Oktober 2018, 13:52
Lieber Drboe, gegen Kritik habe ich grundsätzlich nichts einzuwenden, dennoch möchte ich Sie bitten die Idee dieser Aktion zu respektieren, die darin besteht, Textbausteine in englischer Sprache für Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zu entwickeln. Es steht ihnen also frei eine alternative Variante zu dem von ihnen kritisierten Baustein vorzuschlagen. Es ist vielleicht richtig, dass die Beschreibung zu der von ihnen kritisierten Problematik möglicherweise etwas zu kurz geraten ist. Dennoch ist sie nicht falsch, da die Höhe der Gebühr sich nach der unterschiedlichen Anzahl der Geräte richtet, wie sie auch selbst schreiben.

Ich kritisiere nicht, dass englische Texte formuliert werden. Die Aussage, ich hätte selbst geschrieben, dass sich "die Höhe der Gebühr nach der unterschiedlichen Anzahl Geräte richtete", ist ebenfalls falsch. Ich habe das nicht geschrieben, Gegenteil darauf aufmerksam gemacht, dass es diese Abhängigkeit nicht gab. Jede Person, die als Gebührenzahler des ÖRR bis Ende 2012 für seine privaten Geräte zahlen musste, hatte einen festen Betrag zu entrichten, der definitiv nicht von der Anzahl der Geräte abhing. Es gab genau zwei Staffeln: 1/3 Gebühr wenn nur Hörfunkgeräte und/oder PC vorgehalten wurden, 1 volle Gebühr für den Fall, dass es TV Geräte gab. Auf die Anzahl der Geräte oder ob neben TV auch Hörfunkgeräte und/oder PC vorgehalten wurden, kam es nicht an. Wenn von Kindern im Haus mit eigenem Einkommen eine eigene Gebühr verlangt wurde, dann unter einer eigenen Teilnehmernummer, d. h. man verlangte deren Anmeldung als Gebührenzahler.

Mir ist letztlich egal, was der eine oder andere an wen auch immer schreibt. Nur sollte man sich nicht wundern, wenn man ggf. über falsche Behauptungen stolpert.

M. Boettcher
Titel: Re: Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zum Rundfunkbeitrag
Beitrag von: art18GG am 29. Oktober 2018, 14:50
@drboe:
Ihre ***
Der Satz
„Prior to 2013, the fee depended on the number of devices owned by a household= Vor 2013 hing die Gebühr von der Anzahl der Geräte im Haushalt ab„
ist auch nicht falsch, wie Sie auf falscher Weise darstellen zu versuchen. Sie müssen hier letztendlich nur bis 3 zählen können. Also im Jahre 2012 galt:
0 Geräte => 0 Euro Gebühr
1 Gerät =>  5,76 Euro für Radio oder PC mit Internet oder 12,22 Euro für Fernsehen
2 Geräte => 17,98 Euro für Radio und Fernsehen zusammen.
mehr als 3 Geräte und andere Varianten interessiert hier nicht, weil dies für den Beschwerdetext nicht von Bedeutung ist.

Da die Kommentare von drboe nichts zum Thema des Thread beitragen, sondern nur dazu führen, dass dieser Thread unübersichtlich wird, möchte ich die Moderatoren bitten,
zumindest die letzten Kommentare (#14-#15) zu löschen. Er geht hier schließlich um eine ernste Aktion und nicht um irgend eine Wortklauberei.   

***Edit "Markus KA":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Begriffe die von Lesern falsch oder als Beleidigung interpretiert werden könnten, sollten bitte vermieden werden.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.

   
Titel: Re: Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zum Rundfunkbeitrag
Beitrag von: marga am 29. Oktober 2018, 15:03
mehr als 3 Geräte und andere Varianten interessiert hier nicht, (...)

Werter user @art18GG,

soweit ein neutraler Forum User lesen kann ist von 3 Geräten nie etwas geschrieben worden. Eine Personxyz könnte es so verstehen, dass, wenn man(n) Frau TV schon bezahlte, keine weiteren Geräte mehr vorkommen brauchen. Mehr als die "Höchstgebühr" ist nicht zu bezahlen gewesen.
 ;)
Titel: Re: Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zum Rundfunkbeitrag
Beitrag von: art18GG am 29. Oktober 2018, 15:21
Darum geht es bei der Aktion auch nicht, sondern darum aufzuzeigen, weshalb die Nutzer von PCs mit Internet und die generellen Nicht-Nutzer von Medien diskriminiert werden. Diesen Sachverhalt hat loppy meiner Ansicht nach gut und vor allem nicht falsch dargestellt, wie behauptet wird. Es handelt sich schließlich um eine Zusammenfassung auf das Wesentlich.

Da ich solch abschweifenden Diskussionen hier nicht haben wollte, bitte ich noch einmal darum die abschweifende Diskussion (#19 bis #22) zu löschen. Die dort vorgetragenen Informationen sind letztendlich Informationen, die die Gebührenzentrale oder der Beitragsservice geben sollte. Sie sind nicht relevant in einem Thread, in dem es um die Diskriminierung der beiden von mir genannten Gruppen geht.


Edit "Bürger" @alle:
Thread muss moderiert und zu diesem Zweck vorerst geschlossen werden.
Bitte allerseits die Forum-Regeln zur Diskussionskultur beachten.
Dabei gilt:
Thementreue + Selbstdisziplin = Prophylaxe ist besser als Heilung...
...denn die Kapazitäten der Moderatoren sind begrenzt.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berückischtigung.