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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Otto75 am 09. August 2018, 15:04
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Brüssel, den 16.7.2018
C(2018) 4412 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION
Verhaltenskodex für die Durchführung von Beihilfeverfahren
http://ec.europa.eu/competition/state_aid/reform/best_practise/de.pdf (http://ec.europa.eu/competition/state_aid/reform/best_practise/de.pdf)
13. KÜNFTIGE ÜBERPRÜFUNG (S. 20 Rn 92):
Die Kommission wendet diesen Verhaltenskodex ab dem dreißigsten Tag nach seiner
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union auf Maßnahmen an, die bei
ihr angemeldet oder ihr anderweitig zur Kenntnis gebracht werden.
MFG Otto
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Wurde am 20. Juli '18 bereits im Thema "Kleiner Ausflug zum Europarecht" mit Zitaten benannt.
Kleiner Ausflug zum Europarecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12861.msg177439.html#msg177439