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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Otto75 am 09. August 2018, 15:04

Titel: Mitteilung der Kommission - Verhaltenskodex Beihilfeverfahren
Beitrag von: Otto75 am 09. August 2018, 15:04
Brüssel, den 16.7.2018
C(2018) 4412 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION
Verhaltenskodex für die Durchführung von Beihilfeverfahren


http://ec.europa.eu/competition/state_aid/reform/best_practise/de.pdf (http://ec.europa.eu/competition/state_aid/reform/best_practise/de.pdf)

13. KÜNFTIGE ÜBERPRÜFUNG (S. 20 Rn 92):
Zitat
Die Kommission wendet diesen Verhaltenskodex ab dem dreißigsten Tag nach seiner
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union auf Maßnahmen an, die bei
ihr angemeldet oder ihr anderweitig zur Kenntnis gebracht werden.

MFG Otto
Titel: Re: Mitteilung der Kommission - Verhaltenskodex Beihilfeverfahren
Beitrag von: pinguin am 09. August 2018, 17:22
Wurde am 20. Juli '18 bereits im Thema "Kleiner Ausflug zum Europarecht" mit Zitaten benannt.

Kleiner Ausflug zum Europarecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12861.msg177439.html#msg177439