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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Zeitungsbezahler am 05. August 2018, 04:17

Titel: VGH München, Urteil v. 23.08.2016 - 7 BV 15.15 Beitragsbefreiung speziell
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 05. August 2018, 04:17
Bevor die Rundfunkanstalt/der Belästigungsservice neue Beitragsbescheide verschickt, will es Z nochmal mit einem Befreiungsantrag versuchen und ggf. gegen seine Versagung klagen, um weiter Zeit zu gewinnen.

In dem oben genannten Urteil
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-51756?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1

wurde die Revision durch den Bayrischen Rundfunk zugelassen.
Wie finde ich heraus, ob es diese Revision gab, oder dieses Urteil Rechtskraft erlangt hat?

Wir haben dieses Urteil und seine Presseresonanz damals bereits mit kreativen Ideen diskutiert:

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20041.0.html