gez-boykott.de::Forum
Archiv => Archiv => Pressemeldungen August 2018 => Thema gestartet von: linkER am 02. August 2018, 18:16
-
arzt-wirtschaft.de 01.08.2018
Verwaltungsgericht Freiburg
Keine Chance: Arztpraxis muss Rundfunkbeitrag zahlen
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat eine ärztliche Gemeinschaftspraxis zur Zahlung des Rundfunkbeitrages verurteilt. Die Tatsache, dass Patienten und Mitarbeiter in den Räumen keinen Zugriff auf Radio oder Fernsehen hatten, half leider nicht.
Pflicht zur Zahlung besteht trotzdem
Das Gericht verurteilte die Praxisinhaberinnen dennoch zur Zahlung des Rundfunkbeitrags. Verpflichtet seien dazu grundsätzlich alle Personen, denen die Möglichkeit eröffnet ist Rundfunk bzw. Fernsehen zu empfangen. Damit seien auch Arztpraxen bzw. deren Inhaber in der Pflicht. Da halfen leider auch die zahlreichen Einwände nicht (Urteil vom 24. Mai 2018, Az.: 9 K 8560/17).
Weiterlesen auf :
https://www.arzt-wirtschaft.de/arztpraxis-zur-zahlung-des-rundfunkbeitrags-verurteilt/ (https://www.arzt-wirtschaft.de/arztpraxis-zur-zahlung-des-rundfunkbeitrags-verurteilt/)
Siehe auch unter Pressemeldungen Juni 2018
Arztpraxis muss Rundfunkbeitrag zahlen ( VG Freiburg - 9 K 8560/17 )
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28057.0.html