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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Zwangsvollstreckter am 26. Juli 2018, 18:17

Titel: Altbauwohnung/Denkmal ohne Empfangsmöglichkeit - Befreiungsantrag stellen?
Beitrag von: Zwangsvollstreckter am 26. Juli 2018, 18:17
Hallo,

Person Z wohnt als Erstmieter in einer renovierten Altbauwohnung im Dachgeschoss eines nicht denkmalgeschützten Mehrfamilienhauses in Bayern.
Allerdings besteht aufgrund der Lage im historischen Stadtkern für die Dächerlandschaft Ensembleschutz.
Vom nahegelegenen Kirchturm aus dürfen weder Dachflächenfenster noch Satellitenanlagen oder Antennen sichtbar sein, entsprechende Baugenehmigungen werden auch nicht erteilt.
Zusätzlich wurde bei der Renovierung der Altbauwohnung aufgrund der Statik kein Anschluss für Kabelfernsehen gelegt.

Gibt es für Person Z objektiv eine Möglichkeit den öffentlich rechtlichen Rundfunk im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu empfangen, oder ist ein Befreiungsantrag möglich?

Edit "Markus KA":
Thema wurde zur Präzisierung seines Inhalts angepasst.
 


Titel: Re: Altbauwohnung/Denkmal ohne Empfangsmöglichkeit - Befreiungsantrag stellen?
Beitrag von: Markus KA am 27. Juli 2018, 09:18
Hierzu auch:

Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28119.msg176842.html#msg176842 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28119.msg176842.html#msg176842)

ARD und ZDF in manchen Regionen nur noch über Satellit und Kabel zu empfangen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27236.msg171159.html#msg171159 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27236.msg171159.html#msg171159)

Zur Klärung des Sachverhaltes könnte ein entsprechender Antrag und der weiterführende Einsatz rechtlicher Mittel von Vorteil und notwendig sein.
Titel: Re: Altbauwohnung/Denkmal ohne Empfangsmöglichkeit - Befreiungsantrag stellen?
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 06. August 2018, 18:09
Tja, das ist die Frage wieweit es mit DVBT klappt, wenn die Gerichte der Meinung sind, daß die Anschaffung eines TV-Gerätes zumutbar ist, um den "Vorteil" auch nutzen zu können, dann ist es bei prinzipieller Versorgung durch DVBT wohl kein Befreiungstatbestand. Dummerweise kommen (UKW-)Radiowellen auch fast immer durch, so daß man vielleicht nur einen "Teilvorteil" hätte, wenn es kein DVBT gibt.
Der Antrag auf Befreiung kann natürlich bei der Rundfunkanstalt (und nur genau dort) gestellt werden, wenn er abgelehnt wird, dann hat man die Option zu klagen, zahlen kann man dann immer noch (oder eben nicht...)